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Rubato
Guest
Wenn ein Instrument beruflich genutzt wird, kann man es ja ganz normal steuerlich abschreiben. Die Abschreibungsdauer orientiert sich dabei an der Nutzungsdauer des Gegenstands. Gibt es Vorgaben oder Erfahrungen, auf wie viele Jahre ein Klavier bzw. ein Flügel abzuschreiben ist ?
Weitere Frage: Was ist Nutzung ? Bei Nutzung als Unterrichtsinstrument durch einen Klavierlehrer dürfte die Sache ja klar sein, ein entgegengesetztes Extrem wäre, daß ein Gewerbetreibender einen Flügel in seinem Eingangsbereich als Dekoration aufstellt - der normale Menschenverstand sagt einem, das Unterrichtsinstrument ist abschreibbar, der Dekoartikel nicht (weil zur Deko auch ein leeres Flügelgehäuse ausreichen würde). Aber oft folgt die steuerliche Bewertung nicht unbedingt dem gesunden Menschenverstand - kann darüber jemand etwas sagen ?
Gruß
Rubato
Weitere Frage: Was ist Nutzung ? Bei Nutzung als Unterrichtsinstrument durch einen Klavierlehrer dürfte die Sache ja klar sein, ein entgegengesetztes Extrem wäre, daß ein Gewerbetreibender einen Flügel in seinem Eingangsbereich als Dekoration aufstellt - der normale Menschenverstand sagt einem, das Unterrichtsinstrument ist abschreibbar, der Dekoartikel nicht (weil zur Deko auch ein leeres Flügelgehäuse ausreichen würde). Aber oft folgt die steuerliche Bewertung nicht unbedingt dem gesunden Menschenverstand - kann darüber jemand etwas sagen ?
Gruß
Rubato