Steuerliche Absetzbarkeit eines Klaviers / Flügels, welche Abschreibungsdauer

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Rubato

Guest
Wenn ein Instrument beruflich genutzt wird, kann man es ja ganz normal steuerlich abschreiben. Die Abschreibungsdauer orientiert sich dabei an der Nutzungsdauer des Gegenstands. Gibt es Vorgaben oder Erfahrungen, auf wie viele Jahre ein Klavier bzw. ein Flügel abzuschreiben ist ?

Weitere Frage: Was ist Nutzung ? Bei Nutzung als Unterrichtsinstrument durch einen Klavierlehrer dürfte die Sache ja klar sein, ein entgegengesetztes Extrem wäre, daß ein Gewerbetreibender einen Flügel in seinem Eingangsbereich als Dekoration aufstellt - der normale Menschenverstand sagt einem, das Unterrichtsinstrument ist abschreibbar, der Dekoartikel nicht (weil zur Deko auch ein leeres Flügelgehäuse ausreichen würde). Aber oft folgt die steuerliche Bewertung nicht unbedingt dem gesunden Menschenverstand - kann darüber jemand etwas sagen ?

Gruß
Rubato
 
Am Ende bist Du dem Prüfer immer ein wenig "ausgeliefert". Das hat dann weniger mit gesundem Menschenverstand, sondern mit "Zielerreichung" zu tun. Sorg dafür, dass der Prüfer zufrieden ist (er MUSS genug finden), dann gibts keine Probleme mit dem Flügel. ;-)

Ich habe meinen als Repräsentationsobjekt im kreativen Büro-Umfeld ;-). Weil gebraucht erworben, setzt mein StB den knallhart über 4 Jahre ab. Und wenn es Ärger geben sollte, dann kann das FA den ollen F. akzeptieren oder nicht. In letzterem Fall drohe ich mit dem Kauf eines akzeptierten "Repräsentationsobjekts", z.B eines Porsche. Das wird dann richtig teuer für das FA. Allerdings auch wenig befriedigend für mich ;-)

Ich habe also zwei Ansatzpunkte: Repräsentation und Arbeitsmittel, denn es "werden ja tatsächlich gelegentlich Kompositionen für Fimmusik/Jingles, etc. darauf erarbeitet, bzw. zwischen Kunde und externem Komponisten in situ diskutiert".
Ich bin ziemlich sicher, dass es damit keine Probleme gibt, da - wie schon gesagt - auf WEITAUS teuerere und ANERKANNTE Repräsentationsobjekte verzichtet wird.

Im Gegensatz allerdings zu Klavierlehrern, die z.B. nur "nebenbei" unterrichten und dies auch noch in den eigenen vier Wänden tun - da ist viel Zünd- und Diskussionsstoff, zumal in einem solchen Fall ja die Abschreibung des F. den GESAMTEN Gewinn auf 0 reduzieren kann und das haben FA und KSK gar nicht gerne.

Für die Anerkennung oder Ablehnung steht immer auch die Angemessenheit zur Diskussion. Bill Gates z.B. dürfte gewiss 50 Flügel in verscheieenen Büros verteilen, wel das seine Steuerlast ja so gut wie gar nicht schmälert, während eine "armer" Schlucker mit einem Flügel seine Steuerlast auf Null fahren kann.
 
Wenn man genau weiß, daß man das Instrument laaaaaange (vielleicht lebenslang) nutzen wird - vielleicht weil es ein erstklassiger Steinway ist - dann ist das Absetzen eine Überlegung wert.

Weiß man das jedoch nicht, sondern besteht realistischerweise die Möglichkeit, daß man das Instrument auch mal wieder verkauft, z.B. um sich ein noch besseres anzuschaffen (was der Normalfall sein dürfte!), dann ist vom Absetzen stark abzuraten!

Denn setzt man etwas ab, dann gehört es ja zum "Betrieb", ist also nicht einfach Privateigentum wie ein Fernseher oder ein teures Gemälde. Das bedeutet aber auch: Wenn man es verkauft, ist das eine Betriebseinnahme, die genauso wie alle anderen Honorare, Verkaufserlöse, Gehälter usw. auf das zu versteuernde Einkommen des betreffenden Jahres angerechnet wird!

Das bedeutet also, daß man dann, zu dem zukünftigen Zeitpunkt, kräftig draufzahlt! D.h., es ist schnell klar, daß das das schlechtere Geschäft gegenüber dem Nichtabsetzen ist.

LG,
Hasenbein

L
 
Wenn man genau weiß, daß man das Instrument laaaaaange (vielleicht lebenslang) nutzen wird - vielleicht weil es ein erstklassiger Steinway ist - dann ist das Absetzen eine Überlegung wert.

Weiß man das jedoch nicht, sondern besteht realistischerweise die Möglichkeit, daß man das Instrument auch mal wieder verkauft, z.B. um sich ein noch besseres anzuschaffen (was der Normalfall sein dürfte!), dann ist vom Absetzen stark abzuraten!

Denn setzt man etwas ab, dann gehört es ja zum "Betrieb", ist also nicht einfach Privateigentum wie ein Fernseher oder ein teures Gemälde. Das bedeutet aber auch: Wenn man es verkauft, ist das eine Betriebseinnahme, die genauso wie alle anderen Honorare, Verkaufserlöse, Gehälter usw. auf das zu versteuernde Einkommen des betreffenden Jahres angerechnet wird!

Das bedeutet also, daß man dann, zu dem zukünftigen Zeitpunkt, kräftig draufzahlt! D.h., es ist schnell klar, daß das das schlechtere Geschäft gegenüber dem Nichtabsetzen ist.
Aus diversen AfA-Tabellen ist zu entnehmen, dass für Klaviere eine Nutzungsdauer von zehn, für gängige Flügelmodelle von fünfzehn Jahren angenommen wird. Für höherwertige Instrumente sind längere Fristen fallweise möglich, z.B. dreißig Jahre für die von hasenbein erwähnten Spitzeninstrumente zur lebenslangen Nutzung.

Im Streitfall kann beispielsweise dieses passieren: Praxiswissen auf den Punkt gebracht | Quellenmaterial

@hasenbein: Das wird natürlich schnell zum individuellen Rechenexempel, das viele lieber dem Steuerberater ihres Vertrauens überlassen. Lohnen wird sich ein solcher Wechsel vorrangig, wenn von einem eher preiswerten Instrument auf ein eindeutig höherwertiges gewechselt wird - und zwar möglichst dann, wenn das preiswertere bereits komplett abgeschrieben ist.

LG von Rheinkultur
 
Wenn man genau weiß, daß man das Instrument laaaaaange (vielleicht lebenslang) nutzen wird - vielleicht weil es ein erstklassiger Steinway ist - dann ist das Absetzen eine Überlegung wert.

Weiß man das jedoch nicht, sondern besteht realistischerweise die Möglichkeit, daß man das Instrument auch mal wieder verkauft, z.B. um sich ein noch besseres anzuschaffen (was der Normalfall sein dürfte!), dann ist vom Absetzen stark abzuraten!

Denn setzt man etwas ab, dann gehört es ja zum "Betrieb", ist also nicht einfach Privateigentum wie ein Fernseher oder ein teures Gemälde. Das bedeutet aber auch: Wenn man es verkauft, ist das eine Betriebseinnahme, die genauso wie alle anderen Honorare, Verkaufserlöse, Gehälter usw. auf das zu versteuernde Einkommen des betreffenden Jahres angerechnet wird!

Das bedeutet also, daß man dann, zu dem zukünftigen Zeitpunkt, kräftig draufzahlt! D.h., es ist schnell klar, daß das das schlechtere Geschäft gegenüber dem Nichtabsetzen ist.

LG,
Hasenbein

L

Interessant ! Gilt das auch, wenn der Gegenstand schon vollständig abgeschrieben ist, also z.B. bei Fisherman, wenn der Flügel länger als die 4 Jahre Abschreibungsdauer da steht ? Oder gilt er dann als "wertlos" (eben weil vollständig abgeschrieben, d.h. Nutzungsdauer ist dann ja vorbei) und kann unbeschadet aus dem Betrieb entfernt (ins Privatvermögen übernommen) werden ?

Gruß
Rubato
 
Hasenbein, Mathe ist nicht Deine Stärke. ;-)

Grundsätzlich kann Deine Aussage überhaupt nur dann Relevanz haben, wenn man einen Verkaufspreis zugrunde legt, der annähernd gleich oder höher ist als der Einkaufspreis. Bei einem realistisch geringeren Verkaufspreis stimmt das Gesagte grundsätzlich NICHT!

Aber gehen wir ruhig mal von der Steinway-Prämisse eines hohen Verkaufspreises aus. Dann ergeben sich drei Szenarien (bei VK ähnlich EK)

a) Deine "Rechnung" stimmt nur dann, wenn man in den Jahren des Absetzens wenig verdient und im Jahr des Verkaufs sehr viel. Dann könnte es ein Verlustgeschäft werden.

b) Unterstellt man ein konstantes Einkommen, so ist das letztendlich ein Nullsummenspiel, wobei der Steuerzahler aber dennoch einen ordentlichen Gewinn hat (Zins + Inflation)

c) Macht man es aber richtig (und das ist meistens "autmatisch" so), so kauft man den Flügel, wenn man gut verdient und setzt ihn auch in den Jahren guten Einkommens ab. Hat man ein schlechtes Jahr oder geht in Rente, so ist das der ideale Zeitpunkt des Verkaufs - hier macht der Steuerzahler definitiv Gewinn.

Geht man aber von der Realität aus (geringerer Verkaufspreis UND - wie von Dir angegeben - NEUKAUF eines Ersatzes), so wäre es die ALLERGRÖSSTE IDIOTIE, den Flügel nicht abzusetzen. Du brauchst bestimmt keinen KL, Hasenbein, aber einen guten StB ;-)

PS. Die SOFORT abzugsfähige Vorsteuer von fast einem Fünftel (!!!) habe ich noch gar nicht berücksichtigt!

PPS. Beim Verkauf kann der Ertrag zusätzlich mit legalen Mitteln reduziert werden ... ;-)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Interessant ! Gilt das auch, wenn der Gegenstand schon vollständig abgeschrieben ist, also z.B. bei Fisherman, wenn der Flügel länger als die 4 Jahre Abschreibungsdauer da steht ? Oder gilt er dann als "wertlos" (eben weil vollständig abgeschrieben, d.h. Nutzungsdauer ist dann ja vorbei) und kann unbeschadet aus dem Betrieb entfernt (ins Privatvermögen übernommen) werden ?

Gruß
Rubato
Auch wenn der Buchwert beim Werte Null angekommen ist - wird das Instrument weiterhin beruflich genutzt und später verkauft, gilt der Erlös als Betriebseinnahme. Für das Instrument fallen in der Regel Unterhaltungskosten an (Stimmen/Regulieren etc.), um es im nutzungsfähigen Zustand zu halten - diese können jederzeit geltend gemacht werden. Ins Privatvermögen übernehmen? Das könnte schwierig werden: Wenn Du Dir die Anerkennung als professioneller Musiker erstritten hast, der zur Ausübung seines Berufes adäquates Instrumentarium benötigt, müßtest Du zwischen beruflicher und privater Nutzung eines Instruments differenzieren können - oder aber die ursprünglich professionelle Tätigkeit auf eine reine Liebhaberei/Hobbytätigkeit reduzieren. Dieser Fall tritt eher selten ein und müsste dem zuständigen Finanzamt gegenüber schon sehr plausibel begründet werden...!
 
Bitte nicht ins Privatvermögen übernehmen. Das gibt Ärger! Garantiert! Dann besser an XY verkaufen und von dort (oder über weitere Ecken) privat zurückkaufen. Wenn man das denn möchte. Gehen tut viel - ist eine Frage des eigenen moralischen Anspruchs.

Bei meinem Büroflügel habe ich kein schlechtes Gewissen, weil ich...
a) auf sonst üblichen Scheiß (immer neue Autos & Co) "verzichte"
b) in zwei ERGEBNISLOSEN Betriebsprüfungen in schamloser Weise vom FA erpresst*** wurde, wie man es nur von einem Bananenstaat erwartet. Für die evtl. nächste Prüfung liefert also der Flügel "Diskussionsstoff". Leider wird der aber nicht ausreichen (zu billig), um weitere "Erpressungen***" zu verhindern.

*** Nur zwei Beispiele:
1) Ich nutze mein KFZ tatsächlich zu 97-98% rein geschäftlich. Dies ist lt. Fahrtenbuch belegbar. Betriebsprüfer:"Wir glauben das nicht. Peng. Aus. Wir unterstellen 35% Privatnutzung! Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so nehmen wir uns sämtliche Fahrtenbücher der letzten 10 Jahre vor und suchen nach Fehlern. Finden wir auch nur einen einzigen (natürlich findet man einen!!!), so erklären wir die Fahrtenbücher für null und nichtig und Ihr Firmenwagen wird zum Privat-KFZ!" Klar könnte ich da streiten. Kostet viel Zeit, mehr Nerven und noch mehr Geld. Mein StB riet mir zum braven Abnicken. Hab ich auch gemacht.

2) Bei der 2. Prüfung kams noch dreister: " Wir wissen, dass wir bei einer umfassenden Prüfung über mehrere Wochen in den Räumen von FM dessen Tagesgeschäft sehr stark beeinträchtigen. Daher verzichten wir aus Kulanz (!!!) gegen eine Pauschal-Nachversteuerung von XYZ;- Euro auf die Prüfung!" Hab gezahlt. Bananenrepublik.
 
***Deine Beispiele erinnern mich an meine Kämpfe mit dem FA.
Oft ist es aber wirklich nur der Prüfer und nicht das FA, was die Sache so schwer macht. Mein Steuerberater kennt beide Seiten. Teilweise ist es Prüfern völlig egal, was mit einem Kleinbetrieb passiert. Er will einfach einen Betrag X "erwirtschaften", egal ob das Unternehmen dabei pleite geht. Man munkelt ja auch, dass die Provisionen kassieren. Ich hatte vor 2 Jahren sehr viel Glück mit meinem Prüfer. Nach groben Fehlern in der Buchführung ging es am letzten Tag zu wie auf einem Bauernmarkt. Unglaublich, wie mein Steuerberater und der Prüfer verhandelt haben. Mein Berater war gut drauf, der Prüfer ok, ich bin gut weggekommen.
 
An die Provisionen glaube ich nicht, WEISS aber, dass es ziemlich klare Vorgaben seitens der jeweiligen FA-Direktion gibt, was Prüfer "erwirtschaften" müssen. Und das wiederum kommt von noch viel weiter oben. Mein Prüfer galt als "sehr gesprächsbereit" und "zahm". Wie mögen dann erst die anderen agieren?
 

*** Nur zwei Beispiele:
1) Ich nutze mein KFZ tatsächlich zu 97-98% rein geschäftlich. Dies ist lt. Fahrtenbuch belegbar. Betriebsprüfer:"Wir glauben das nicht. Peng. Aus. Wir unterstellen 35% Privatnutzung! Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so nehmen wir uns sämtliche Fahrtenbücher der letzten 10 Jahre vor und suchen nach Fehlern. Finden wir auch nur einen einzigen (natürlich findet man einen!!!), so erklären wir die Fahrtenbücher für null und nichtig und Ihr Firmenwagen wird zum Privat-KFZ!" Klar könnte ich da streiten. Kostet viel Zeit, mehr Nerven und noch mehr Geld. Mein StB riet mir zum braven Abnicken. Hab ich auch gemacht.

2) Bei der 2. Prüfung kams noch dreister: " Wir wissen, dass wir bei einer umfassenden Prüfung über mehrere Wochen in den Räumen von FM dessen Tagesgeschäft sehr stark beeinträchtigen. Daher verzichten wir aus Kulanz (!!!) gegen eine Pauschal-Nachversteuerung von XYZ;- Euro auf die Prüfung!" Hab gezahlt. Bananenrepublik.

So lange so was "akzeptiert" wird, wird sich auch nichts ändern. Obwohl ich die -gelinde gesagt- "Ecken und Kanten" unseres Rechtssystems ziemlich gut kenne, DAS hätte ich nicht hingenommen. Selbst wenn es für mich dann belastender geworden wäre. Ein Termin beim Finanzamtschef, Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und Rechtsbeugung usw. Dabei wäre zwar nicht viel rausgekommen, doch wäre dem Prüfer der Spaß erst mal vergangen. Allerdings muss man sich ziemlich sicher sein, dass das Amt außer Pillepalle wirklich nix finden kann...
 
Gubu, mal abgesehen vom letzten Satz***: Der "Obulus" war zwar kräftig, aber viel geringer als die Einbußen durch Stress/gestörten Betriebsablauf etc. Ich weiß bis heute nicht, ob ich darüber nicht sogar froh war - abgesehen vom "Bananenrepublik-Bakschisch"...

*** es gibt immer "was zu finden" - auch wenn es nur im Kopf des unterbezahlten Prüfers existiert. Selbst wenn Du völlig sauber bist, so kann man Dir so viel Ärger machen, dass Du nicht mehr zum Arbeiten kommst.
 
Gubu, mal abgesehen vom letzten Satz***: Der "Obulus" war zwar kräftig, aber viel geringer als die Einbußen durch Stress/gestörten Betriebsablauf etc. Ich weiß bis heute nicht, ob ich darüber nicht sogar froh war - abgesehen vom "Bananenrepublik-Bakschisch"...

*** es gibt immer "was zu finden" - auch wenn es nur im Kopf des unterbezahlten Prüfers existiert. Selbst wenn Du völlig sauber bist, so kann man Dir so viel Ärger machen, dass Du nicht mehr zum Arbeiten kommst.

Ich verstehe ja Deine Entscheidung. Aber es muss Bereiche geben, wo so was eben nicht funktioniert.

Ich kenne eine Sache, die noch viel übeler war. Die Betreffenden haben sich das nicht bieten lassen. Nach mehreren Monaten hatten sich die Vorwürfe und massiven Drohungen (In Stasi-Manier: "Wir können auch anders...") in heiße Luft aufgelöst und die Prüferin war dann lange krank.....
 

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