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weber18
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Moin!
Ich habe mal eine Frage zum Preisbindungsgesetz, was auch für Noten gilt.
In einem Geschäft bei mir um die Ecke ist ein großer Restbestand an Studienpartituren vorhanden, der schon gefühlt über 10 Jahre als Ladenhüter in der Ecke steht. Es handelt sich dabei größtenteils um uralte Ausgaben, in denen noch die DM-Preise vermerkt sind.
Auf meine Nachfrage, ob ich die alten Ausgaben ggf. unter Einräumung eines Sonderrabatts (würde auch große Mengen für mehrere hundert Euro kaufen) verkauft werden können, schüttelt die Mitarbeiterin in dem Geschäft leider nur den Kopf und verweist stur auf das Buchpreisbindungsgesetz.
Ist es wirklich so, dass auch solche uralten Ausgaben streng diesem Gesetz unterliegen? Gibt es nicht irgendwelche Sonderregelungen, um eine legale Ausnahme des Gesetzes herzustellen?
Liebe Grüße
Ich habe mal eine Frage zum Preisbindungsgesetz, was auch für Noten gilt.
In einem Geschäft bei mir um die Ecke ist ein großer Restbestand an Studienpartituren vorhanden, der schon gefühlt über 10 Jahre als Ladenhüter in der Ecke steht. Es handelt sich dabei größtenteils um uralte Ausgaben, in denen noch die DM-Preise vermerkt sind.
Auf meine Nachfrage, ob ich die alten Ausgaben ggf. unter Einräumung eines Sonderrabatts (würde auch große Mengen für mehrere hundert Euro kaufen) verkauft werden können, schüttelt die Mitarbeiterin in dem Geschäft leider nur den Kopf und verweist stur auf das Buchpreisbindungsgesetz.
Ist es wirklich so, dass auch solche uralten Ausgaben streng diesem Gesetz unterliegen? Gibt es nicht irgendwelche Sonderregelungen, um eine legale Ausnahme des Gesetzes herzustellen?
Liebe Grüße