Preisbindungsgesetz bei Noten

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weber18

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21. Apr. 2011
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Moin!

Ich habe mal eine Frage zum Preisbindungsgesetz, was auch für Noten gilt.

In einem Geschäft bei mir um die Ecke ist ein großer Restbestand an Studienpartituren vorhanden, der schon gefühlt über 10 Jahre als Ladenhüter in der Ecke steht. Es handelt sich dabei größtenteils um uralte Ausgaben, in denen noch die DM-Preise vermerkt sind.

Auf meine Nachfrage, ob ich die alten Ausgaben ggf. unter Einräumung eines Sonderrabatts (würde auch große Mengen für mehrere hundert Euro kaufen) verkauft werden können, schüttelt die Mitarbeiterin in dem Geschäft leider nur den Kopf und verweist stur auf das Buchpreisbindungsgesetz.

Ist es wirklich so, dass auch solche uralten Ausgaben streng diesem Gesetz unterliegen? Gibt es nicht irgendwelche Sonderregelungen, um eine legale Ausnahme des Gesetzes herzustellen?

Liebe Grüße
 
Die Altbestände könnten ins Ausland verkauft werden, dann gilt die Buchpreisbindung nicht mehr.

Andersrum kann man mit dem Import von Musiknoten (ggf. auch von IMSLP.org) einiges sparen.
 
Nun ja - es ist Ermessensache, ob die Bände noch neuwertig sind. Wenn nicht, kann man sie auch ins moderne Antiquariat geben. Aber zwingen kann man den Händler natürlich nicht.
 

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