Original Arrangements ???

hyp408

hyp408

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Hallo Piano Gemeinde,

Folgende Frage: Ein Nachbar hat mir zu Üben Noten gegeben, es handelt sich um die "Melodie in F" von Anton Rubinstein. Sehr schön und obwohl ich Anfänger bin, nicht zuuuu anspruchsvoll (dachte ich). Auf den Noten ist nichts vermerkt von wegen "leicht arrangiert" oder "arranged by" - da steht einfach Rubinstein und Geburts- und Todesdatum. Gestern habe ich ein Heft durchgesehen (50 "Hits" für Piano) und da fand ich die Melodie in F wieder ... allerdings huiii ... viel schwerer gesetzt, viel mehr Noten länger etc. Ich vermute mal, das kommt dem Original viel näher ... aber auch da steht nichts weiter drauf. Jetzt meine Frage: Wie kann man erkennen, ob es das "Ur-Script" des Komponisten ist? Ich stelle mir gerade vor, dass ich von irgendeinem Lied Noten kaufe in der Annahme das wäre das Original, ich übe und übe und kann es irgendwann - freue mich - und dann stelle ich fest es war nur die Light-Version? ... oder ist die Frage dumm?

Gruss

Hyp
 
Nein, die Frage ist nicht dumm. Du solltest Noten eher von den Verlagen bestellen, die auch Urtext anbieten. Henle ist zum Beispiel einer von diesen. Ich meide generell solche Heftchen wie "Hits for Piano" oder ähnliches, sondern bestelle ausschließlich bei Großhändlern wie Henle oder Edition Peters.

Mfg, ubik
Klavier-Blog
 
Anton Rubinstein war zu seiner Zeit als Pianist und Komponist unfaßbar berühmt.
Seine von ihm als Pianist veranstalteten Mammutkonzerte sollen bis zu vier Stunden gedauert haben,
und er hat ganzwöchige Marathon-Konzertreihen dieser Art gegeben.
Nach einem dieser Konzerte soll er ohnmächtig zusammengebrochen sein -
nicht zur Nachahmung empfohlen - aber sicherlich reif für das "Guinness-Buch der Rekorde".
Was aber viel anrührender ist: Er hatte eine ungeheuere Repertoirekenntnis
und dabei auch Werke gespielt, für die sich seinerzeit niemand interessiert hat,
zum Beispiel die Musik der Virginalisten.

Als Komponist war er zu Lebzeiten hochgeschätzt.
Seine Oper "Der Dämon" war unmäßig beliebt, in Europa und den USA,
seine Symphonien waren vorallem in Rußland geschätzt
- sie sollen Tschaikowsky beeinflußt haben -,
seine Klavier- und Kammermusik wurde viel gespielt.
Und heute? Er ist geschrumpft zum One-Hit-Wonder:
Als einziges von ihm hat die berühmt-berüchtigte Melodie F-Dur op.3-1 überlebt,
eine nette Salonpièce, in der Geltung irgendwo zwischen "Frühlingsrauschen"
und "Gebet einer Jungfrau" angesiedelt.

Was hat diesen Bedeutungsverlust verursacht?
Auf jeden Fall die Feindseligkeit der Antisemiten -
und eine in Mittel- und Westeuropa besonders ausgeprägte
Geringschätzung der epigonalen Romantiker Osteuropas.
In jüngerer Zeit gibt es wieder CD-Einspielungen einiger seiner Werke.

Die "Deux mélodies pour le piano" op.3 sind bei Hamelle in Paris veröffentlicht
worden, und Nr.1 F-Dur ist noch immer bei Leduc im Katalog (Bestell-Nr.HA 9220).
Von eventuellen Druckfehlern abgesehen wäre das also immer noch
die verläßlichste Ausgabe, sozusagen "Urtext".
Ansonsten ist das Stück für alles bearbeitet worden,
was nicht bei "drei!" auf den Bäumen war.
 
Aber: MUSS es nicht angegeben werde, wenn jemand was bearbeitet hat? Ohne Nennung ist das doch gröbste Urheberrrechts-Verletzung? Ich keine bislang keine Bearbeitung, auf der das nicht angegeben ist.
 
Aber: MUSS es nicht angegeben werde, wenn jemand was bearbeitet hat?
Ohne Nennung ist das doch gröbste Urheberrrechts-Verletzung?
Ich keine bislang keine Bearbeitung, auf der das nicht angegeben ist.

Hi, Fisherman!

Bei einem Großteil der Bearbeitungen - für Melodieinstrument
mit Klavierbegleitung, für Klavier (erleichtert oder erschwert),
Arrangements für Salonorchester, Akkordeon-, Mandolinenensemble
oder sonstwelche Klangerzeuger - ist der Name des Arrangeurs angegeben.
Bei neueren Schott-Ausgaben ist das ein gewisser Wolfgang Birtel -
er ist dort der Heumann für alles, was nicht Klavier ist.

Bei älteren Ausgaben kann der Name des Bearbeiters auch schon 'mal fehlen.
Da bei Rubinstein die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist,
seine Noten gemeinfrei sind und er nicht unter "the world's 50 greatest composers" fällt,
kann mit ihm traurigerweise jeder machen, was er will.

Good night, and good luck!

Christoph
 
Da bei Rubinstein die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist,
seine Noten gemeinfrei sind und er nicht unter "the world's 50 greatest composers" fällt,
kann mit ihm traurigerweise jeder machen, was er will.
Hi Christoph, dass der Ablauf der Schutzfrist DIE VERÄNDERUNG von Werken OHNE NENNUNG zulässt, wäre doch ein arger juristischer Lapsus.
Ber halt: Stimmt - ich kann die Mona Lisa verändern und diese "in Umlauf" bringen, ohne dies vermerken zu müssen. Insofern ...

Aber Rubinstein ist ohnhin noch nicht 70 Jahre tot. So what?
 
Der ist sehrwohl 70 Jahre tot. Über 100 sogar. Es geht um Anton, nicht um Arthur. ;)
 
SCH.......... Ich hab ja geahnt, dass da irgendwas faul sein muss. A. Rubinstein ist nicht A. Rubinstein. Hach is das kompliziert.:D
 
Um Klarheit zu schaffen:

Es handelt sich um Anton Rubinstein (1829 - 1894), er hat das Moskauer Konservatorium gegründet, ist weder verwandt noch verschwägert mit Arthur Rubinstein und seit 116 Jahren tot (R.I.P).

Habe jetzt auf den Noten doch noch einen winzigen Hinweis ganz unten gefunden. Da steht:

"This arrangement Copyright 1978 Dorsey Brothers Music Limited, 78 Newman Street, London". Heisst das - wenn immer ich ein relatives junges Copyright auf Noten finde, dass es sich NICHT um die Originalnoten handelt???

Und Fisherman: Natürlich kannst Du die Mona Lisa leicht verändern und verkaufen (solange Du die Änderungen nicht direkt auf dem Original vornimmst:D). Und natürlich darfs Du das bIld nicht als echten Da Vinci verhökern (das wäre strafbarer Betrug, hat aber nichts mit dem Urheberrecht zu tun). Ein paar schöne Beispiele (off-topic):
ml1.jpg

ml2.jpg

ml3.jpg


Am besten gefällt mir die Raucherin ...

Gruss

Hyp
 
Hallo, Hyp408!

Heisst das - wenn immer ich ein relatives junges Copyright auf Noten finde, dass es sich NICHT um die Originalnoten handelt???

...nein, das heißt es natürlich nicht.
Gerade in heutiger Zeit geben seriöse Verlage ganz akribisch an,
auf welcher Textgrundlage die Druckversion zustandegekommen ist,
der Herausgeber wird namentlich benannt.
Erscheint ein Stück nicht in der Originalversion, sondern als Bearbeitung -
für eine andere Besetzung oder in einer vereinfachten Version -,
so wird der Arrangeur namentlich benannt,
desgleichen der für den Fingersatz Verantwortliche, sofern es keine
originalen Fingersatz-Empfehlungen vom Komponisten gibt.

Für die vielen unterschiedlichen Versionen, die man sich aus dem Netz
herunterladen und aus seinem Drucker ausspucken lassen kann,
gilt das nicht immer.

Deine Mona-Lisa-Kollektion ist wirklich sehr schön!
Die Mona Lisa als Kifferin kannte ich noch gar nicht.
Am besten gefällt aber die L.H.O.O.Q.-Version von Marcel Duchamp -
und die ist wiederum urheberrechtsgeschützt.

Gruß, Christoph
 
Danke Christoph, Deine Antworten haben für mich Licht ins Dunkel gebracht. Die M.L mit dem Spitzbärtchen finde ich auch allerliebst.

Gruss und schönes W.E. noch (muss jetzt wieder an meiner - einfach arrangierten - Melodie in F arbeiten).

Hyp
 

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