Mietkauf-Konditionen

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MelaB

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28. Jan. 2008
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Hallo zusammen. Mich würden mal Eure Erfahrungen interessieren, ob man bei Mietkauf noch auf einen Rabatt auf den Listenpreis usw. hoffen kann.

Normalerweise gehen die Klavierhäuser ja ein paar Prozent runter ("Hauspreis") und liefern das Instrument gratis nach Hause. Ich möchte mir demnächst mal ein paar Instrumente anschauen und möchte mich mit dummen Fragen lieber erstmal hier zum Deppen machen ;)

Ich weiss, es ist Verhandlungssache, aber kann ich bei Mietkauf auf ähnliche Rabatte hoffen wie bei einer Barzahlung? Oder ist dann eher Listenpreis und Lieferung auf eigene Kosten die Regel?
 
So weit ich weiß werden beim Mietkauf recht gute Finanzierungsbedingungen angeboten, das war's aber auch. Mietkauf ist doch das direkte Gegenteil von Barzahlung, wieso sollte es darauf noch Rabatt geben? Der Händler muß doch wesentlich länger darauf warten, sein Geld zu bekommen, nämlich jahrelang.

Oder meinst du Kaufen nachdem man das Instrument schon eine Zeit lang gemietet hat? In dem Fall wird eigentlich auch nur die Miete auf den Kaufpreis angerechnet. Den Rest zahlt man sofort und spart so nur ein paar Zinsen für die Mietzeit.

Und die Transportkosten zahlt man auch selbst.
 
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@ Guendola: Was eine Finanzierung angeht, ist das so nicht ganz richtig. Der Händler bekommt i.d.R. sofort das Geld, das jahrelange Warten übernimmt dann eine Bank. Aber es mag auch Ausnahmen geben.
Zur Frage: Ich denke, ein Rabatt wäre durchaus auch bei Finanzierung oder Mietkauf oder anderen Varianten möglich (vgl. Autokauf), er dürfte jedoch deutlich geringer ausfallen als bei Barzahlung.
Grüße von Jakob
 
Nach meinen Erfahrungen, alles eine Verhandlungssache! :-)
 
Alles nur Verhandlungssache ...

Hallo *,

Nach meinen Erfahrungen, alles eine Verhandlungssache! :-)

Das ist auch meine Erfahrung. Trotz Mietkauf meines Digitalpianos, um es vor dem abschliessenden Kauf hinreichend testen zu können bei einer Mietzeit von 12 Monaten mit voller Anrechnung der Mietkosten auf den Kaufpreis mit einmaliger Restzahlung im 13. Monat, habe ich noch folgende Konditionen aushandeln können:

+ 3% Nachlaß auf den Brutto-Verkaufspreis (incl. MwSt.)
+ Kostenfreie Überlassung zweier höhenverstellbarer Klavierstühle
+ Kostenfreie Überlassung einer Notenlampe aus Messing
+ Kostenfreie Anlieferung und Aufstellung in der 3. Etage

Die Erfahrung zeigt, dass auf die bei einem Händler in der Ausstellung vorrätigen Instrumente ein höherer Nachlass erzielbar ist, als bei einer notwendig werdenden Bestellung. Denke mal über die Variante mit Klavierstuhl und / oder Lampe und Anlieferung nach, da dies dem Händler leichter fällt, als Dir einen Barnachlaß zu gewähren.

Beste Grüße aus dem Rheinland

tastenblog.de
 
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Rabatt finde ich auf den Bruttolistenpreis völlig uninteressant. Der Unterschied zum Barkauf ist wichtig. Wenn man das Geld nicht flüssig hat, ist es aber egal, denn die Finanzierung bekommt man in der Regel beim klavierhändler günstiger als direkt von der Bank.

Aber ihr habt natürlich recht, wenn am Instrument ein Mondpreis steht, gibt es sowieso Rabatt :D
 
Dank Euch für die Antworten. Mietkauf ist ja bei den meisten Händlern, dass man 2% vom Preis bezahlt und die ersten 12 Monate bei einem Kauf voll angerechnet werden.

Bei mir ist es so, dass ich noch nicht so lange spiele. Bin mir zwar ziemlich sicher, dass ich es durchziehe, aber ein Restrisiko bleibt. Deswegen käme mir so ein Mietkauf sehr gelegen. Dann könnte ich im Fall der Fälle nach einem Jahr doch aussteigen. Davon gehe ich zwar nicht aus, aber es würde die Kaufentscheidung erleichtern, wenn ich wüsste, dass diese Option besteht.

Aber wenn es dann keinen Rabatt gäbe, sondern alles vom Listenpreis ausginge und ich den Transport auch bezahlen müsste, dann wäre der Aufpreis im Vergleich zum Sofortkauf schon wieder so hoch, dass es sich nicht lohnen würde. Versteht Ihr, was ich meine?
 
Brutto-VK in der Regel ungleich Brutto-Listenpreis

Hallo *,

Rabatt finde ich auf den Bruttolistenpreis völlig uninteressant. Der Unterschied zum Barkauf ist wichtig.
(...)
:D
zumeist ist der Brutto-VK (auch als Hauspreis o.ä. bezeichnet) ungleich dem Brutto-Listenpreis. Auf den Brutto-Listenpreis eines hochwertigen Musikinstrumentes läßt sich bei den meisten Händlern ein Nachlaß von etwa 10% ohne Schwierigkeiten verhandeln.

Beste Grüße

tastenblog.de
 
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