Um das zu klären, kann ich wie meine Vorredner nur dringend empfehlen, direkten Kontakt mit denjenigen Hochschulen aufzunehmen, die einen Studienbeginn mit dreißig Jahren nicht grundsätzlich ausschließen.
In der Realität muss man mit vielen Mitbewerbern rechnen, die fast durchgängig (deutlich) jünger sind. Die Anzahl der verfügbaren Studienplätze ist viel kleiner als die Anzahl der Bewerber. Entsprechend gering sind die Chancen, genommen zu werden.
Entscheidend ist auch, was der dreißigjährige Kandidat vorher gemacht hat. Vorher bereits als Berufsmusiker in ähnlicher Weise tätig gewesen? Entsprechende Studien absolviert? Künstlerische und/oder pädagogische Erfahrungen nachweisbar? Oder andere Berufstätigkeiten ausgeübt, die mit Musik nichts zu tun hatten? Warum dann der Wechsel zur Klavierpädagogik?
Fragen über Fragen, die spätestens in einem Bewerbungsgespräch gestellt werden - sofern es überhaupt zu einem solchen kommt.
Wenn gut vorbereitete Bewerber direkt nach dem Abitur genommen werden, müssen ältere Bewerber schon Spitzenleistungen vorweisen können, um überhaupt Chancen zu haben.
Im Alter von dreißig Jahren haben die meisten Klavierpädagogen ihr Studium bereits abgeschlossen und mindestens mehrere Jahre Unterrichts- und Konzerterfahrung. Entsprechend gering sind die Chancen für Seiteneinsteiger und Spätanfänger, die diesen Mindeststandard erst mit Mitte dreißig erreichen.
Prinzipiell könnte man in jedem Lebensalter anfangen, das Spielen und/oder Unterrichten eines Instruments zu erlernen. Das Studium an Ausbildungsstätten für Musikberufe (Musikhochschulen) wird allerdings mit finanziellen Mitteln von Bund/Ländern/Gemeinden unterstützt, damit geeignete Kandidaten auf eine eigene Berufstätigkeit vorbereitet werden. Wer als ungeeignet, z.B. als zu alt, abgelehnt wird, kann entsprechende Kenntnisse auch im Unterricht bei Privatlehrern erwerben, muss aber diesen Privatunterricht grundsätzlich selbst bezahlen. Übrigens ist die Berufsbezeichnung "Klavierlehrer" nicht gesetzlich geschützt - jeder könnte grundsätzlich Klavierunterricht ohne Nachweis eines entsprechenden Studiums anbieten. Ob er damit auf diesem hoffnungslos übersättigten Markt eine Chance hat, ist eine ganz andere Frage. Die Bezeichnungen der Ausbildungsabschlüsse und die akademischen Grade sind allerdings gesetzlich geschützt. Wer keinen staatlich anerkannten Abschluss besitzt, darf also mit einem solchen nicht werben.
LG von Rheinkultur