Flügel verbrennen

  • Ersteller des Themas Sanipiano
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Wieso "Rache"? Ich finde, wenn überhaupt, ist "Schadenfreude" ein passender Begriff. Und die ist doch zumindest verständlich: wenn Leute ihre (möglicherweise) Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten auch noch selbst dokumentieren und öffentlich zugänglich machen... Damit wäre ja dieses Video kein Einzelfall.
 
Hi,

Du meinst, dass ein Klavier in Deutschland unter Sondermüll fällt.

Du und Destenay, was Ihr veranstaltet, sieht für mich nach Rache aus. Es ist auch immer nett, einen kollektives Feind zu haben, um die eigene Freundschaft zu zementieren.

Ein Klavier fällt unter Sperrmüll, in manchen Kommunen muss die Entsorgung über eine Fachfirma ab einem gewissen Gewicht durchgeführt werden. Es geht hier nicht um die Zementierung einer Freundschaft oder um Selbstdarstellung. Es geht darum, dass hier jemand öffentlich eine Straftat, zumindest aber eine Ordnungswidrigkeit gepostet hat. Wäre ich Staatsanwalt, so wäre ich jetzt sogar verpflichtet (!) der Angelegenheit nachzugehen!
 
Ein deutscher Staatsanwalt interessiert sich für eine Müllverbrennung in Österreich? Mir ist nicht bekannt, dass man den Flügel dafür extra nach Österreich gebracht hätte.
 
Das habe ich gerade auch nochmal festgestellt, als ich das Video gesehen habe. Das macht trotzdem nichts, denn dort ist es ein Verstoß gegen das Luftreinhaltungsgesetz, was ebenfalls eine empfindliche Geldbuße nach sich zieht.....
 
Gerade als Anwalt sollte man sich an Fakten orientieren, sonst wird das leicht zu einer Verleumdung, auch wenn eine Drohung zum anwaltlichen Handwerk gehört.
 
Jeremias, musst Du denn immer mit Deinen Gesetzen hier rumfuchteln!?

Offenbar findest Du es pietätlos, einen (vermutlich nicht sinnvoll zu reparierenden) Flügel zu verbrennen. Das ist verständlich und darf natürlich auch gesagt werden. Um nun die Täter zu kriminalisieren, machst Du das bewahrenswerte Kulturgut "Flügel" nun flugs zu Sondermüll. Sachlich ist das vermutlich alles korrekt, aber vielleicht merkst Du selbst die Doppelzüngigkeit.

Wer in der "rituellen Verbrennung" des Flügels gleich eine Traumabewältigung vermutet, wird vermutlich auch die Einäscherung Verstorbener als "Abrechnung" interpretieren!?

Für mich fällt das alles irgenwo zwischen Gaudi, Dumme-Jungen-Streich und "Ist das Kunst, oder kann das weg?" ... Jedenfalls nichts, wo man sich drüber aufregen müsste.
 
Vielleicht muss man froh sein, dass es kein Flüchtlingsheim war.

Ja, das muss man mal überlegen, wie weit ist es von einem Flügel bis zu einem Flüchtlingsheim ?

Das muss man überhaupt mal diskutieren. Ein BEWOHNTES Heim anzünden ist sicher Mordversuch oder sogar Terrorismus ! Ich nehme an oder hoffe dafür gibts lebenslang !

Aber ein UNBEWOHNTES Heim anzünden, was ist das ? Ich habe gelesen, es ist nicht nur Sachbeschädigung, 2 Jahre Knast, sondern es ist mindestens schwere Brandstiftung, 10 Jahre Knast ! Sehr gut !

Aber darf man auch mal eine ungewöhnliche Sicht einnehmen, auf diese furchtbaren Sachen, nicht die übliche Sicht, huch, Leute fackeln unbewohnte Häuser ab, schlimm, ist es auch, aber mal eine andere Sicht: Wenn jemand 10 Jahre Knast in Kauf nimmt, um für seine, wenn auch falsche, Überzeugung zu kämpfen, dann muss er doch schon überzeugt sein von dem was er tut, oder ? Nimm Al Wei Wei, oder andere Freiheitskämpfer, Che Guevara, der hat sogar viele Leute umgebracht und heute wird er auf T-Shirts draufgedruckt ! Also, wir denken und glauben zu wissen, es sind alles rechtsradikale und Terroristen, aber in deren Kreise und Gedanken sind sie Helden, Freiheitskämpfer für das Vaterland, die 10 Jahre Knast für ihre Meinungsäusserung, so sehen die das wohl, riskieren ! Eine ungewöhnliche Sicht, ich weiss, soll auch nichts verharmlosen, im Gegenteil, man muss sich mal überlegen, welche Energie und Überzeugung da zum Ausdruck kommt ! Im 2016er Prognosefaden habe ich geschrieben wir werden eine rechte Terrororganisation sehen, wie die RAF nur von rechts, dieses Jahr ! Und heute Nacht wurde bereits auf ein Heim geschossen, lest mal Spiegel Online oder sonstwo !
 
Hi Pianojayjay,

Du stellst eine Verwaltungsübertretung als eine schwere Straftat hin. Solange jemand nicht strafrechtlich rechtskräftig verurteilt ist, ist die Bezeichnung "Täterin" auch juristisch problematisch.
 

Nichtanzeige geplanter Straftaten:

http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Ansonsten besteht keine generelle Pflicht zur Erstattung einer Anzeige
Dieses Paragraphendeutsch macht mich ganz kirre :-D
Eigentlich hätte mich interessiert, wie man sich verhält, wenn eine Straftat bereits ausgeführt wurde, man davon Kenntnis besitzt aber kein Staatsanwalt oder sonst jemand den Arsch hoch gekriegt hat, sie näher zu untersuchen. Ist es da nicht die Pflicht des Staatsbürgers einleitende Schritte zu unternehmen, um weitere Straftaten zu verhindern?

LG
Michael
 
Ich glaube der Themenstarter hat sich ans eigene Pein gepisst :D.

PS: Ich möchte niemals mit Anwälten befreundet sein..
 
Wenn Du schreibst, jemand habe (aus Faulheit?) eine Straftat nicht näher untersucht, dann muss dieser ja zunächst von der Tat Kenntnis gehabt haben. Sonst hätte er sich nicht zum Nichtstun entscheiden können.
Wenn die entsprechenden Stellen Kenntnis haben, obliegt es nicht dem Bürger, Ermittlungen voranzutreiben.
Haben die entsprechenden Stellen jedoch keine Kenntnis, passt Deine Formulierung der vermuteten Faulheit nicht.
 
Dieses Paragraphendeutsch macht mich ganz kirre :-D
Eigentlich hätte mich interessiert, wie man sich verhält, wenn eine Straftat bereits ausgeführt wurde, man davon Kenntnis besitzt aber kein Staatsanwalt oder sonst jemand den Arsch hoch gekriegt hat, sie näher zu untersuchen. Ist es da nicht die Pflicht des Staatsbürgers einleitende Schritte zu unternehmen, um weitere Straftaten zu verhindern?

LG
Michael

Weitere Straftaten verhindern: ja! Bereits erfolgte Straftaten anzeigen: nein....
 
Dieses Paragraphendeutsch macht mich ganz kirre :-D
Eigentlich hätte mich interessiert, wie man sich verhält, wenn eine Straftat bereits ausgeführt wurde, man davon Kenntnis besitzt aber kein Staatsanwalt oder sonst jemand den Arsch hoch gekriegt hat, sie näher zu untersuchen. Ist es da nicht die Pflicht des Staatsbürgers einleitende Schritte zu unternehmen, um weitere Straftaten zu verhindern?

LG
Michael
Wenns bereits passiert ist musst du in Deutschland gar nichts von dir aus machen, auch wenn du den Täter kennst, du bist nict verpflichtet jemand zu denunzieren ! Wenn die Polizei dich aber befragt musst du die Wahrheit sagen, aber wenn der Täter mit dir eng verwandt ist musst du gar nichts sagen, auch nicht wenn du selbst der Täter bist. Ist aber auch blöd, weil wenn du einfach nichts sagst, durchkämmen sie erst mal deine Verwandtschaft, ganz logisch ist das ja nicht !
 
Hi Pianojayjay,

Du stellst eine Verwaltungsübertretung als eine schwere Straftat hin. Solange jemand nicht strafrechtlich rechtskräftig verurteilt ist, ist die Bezeichnung "Täterin" auch juristisch problematisch.

Der Teufel liegt im Detail. Ich verweise auf das Wort "möglicherweise" ;-)

Das Wort "Verwaltungsübertretung" gibt es in der bundesdeutschen Juristensprache übrigens nicht....
 
Hiergeblieben!

Fiktives Beispiel: Angenommen, man sieht, wie ein Radfahrer von einem Auto niedergefahren wird, und der Fahrer begeht Fahrerflucht. Nun war man zufällig vor Ort bzw. nahe genug dran und konnte sich als Einziger die Autonummer merken. Ist man dann nicht verpflichtet diese Tat anzuzeigen? Man ist verpflichtet dem Opfer zu helfen, und falls man einen ErsteHilfeKurs absolviert hat, würde man sogar höher bestraft, wenn man es nicht tut. Der Täter käme nach vorliegender Gesetzeslage ungeschoren davon, weil die Anzeige nicht Teil der Hilfe ist?

LG
Michael
 

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