
40er
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Veronal? Ist des ned Diazepam?
Barbiturate unterliegen inzwischen alle (zumindest in D) dem BTM.
LG
Henry
Diazepam ist Valium.
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Veronal? Ist des ned Diazepam?
Barbiturate unterliegen inzwischen alle (zumindest in D) dem BTM.
LG
Henry
Diazepam ist Valium.
Stimmt...mein Gott, im Alter bringt man schon mal so einiges durcheinander - wobei, ob ich Valium oder Veronal nähme, des wär bei mir auch wurscht
LG
Henry
Nein ganz bestimmt nicht.
Diazepam steht auf der WHO Liste der unentbehrlichen Arzneistoffe. Es ist ein wichtiges Medikament.
Allerdings....wo zu muß denn eine Todesstrafe sein? Besser ein Kapitalschwerstverbrecher welcher vielleicht auch noch Kinder auf dem Gewissen hat, leidet besser in lebenslanger Sicherheitsverwahrung.
LG
Henry
haben die eine dreiviertel Stunde in ihm herumgestochert, bis sie die Kanüle gesetzt bekamen.
Eine "life sentence without parole" wie bei den Amis wäre das Richtige und keine Sicherheitsverwahrung wie bei uns hier.
![]()
.... Wobei sich erneut die berechtigte Frage stellt, ob es in den USA keine anderen Mittel für die intravenöse Allgemeinanästhesie gibt als ausgerechnet das Sedativum Midazolam, das bei Operationen in TIVA jedenfalls nicht das Mittel der Wahl ist.![]()
Man muss schon viele Schranken im Kopf haben, um das Bild nicht als überaus beklemmend zu empfinden.
Deine Meinung.
Keiner braucht da zu sitzen wenn er sich an die Regeln gehalten hätte. Im allgemeinen sind dies Schwerstkriminelle. Was präferierst Du? Ein Zimmer gross wie eineTurnhalle zur Alleinbenutzung mit spa Bereich?
Kannst Du dir vorstellen wie beklemmend ein Kinderzimmer wirkt, das nie wieder das Kind nutzen wird? Vielleicht ist die gezeigte Person genau aus diesem Grund dort ist wo sie gerade ist?
Vielleicht war es auch nur ein unbelehrbarer Haschischhändler.
Zur Frage, ob es eine Strafe ist, unter solchen Verhältnissen bis zum Ende der Tage leben zu müssen, trägt das auch nichts bei.
in Deutschland mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.Eine "life sentence without parole" wie bei den Amis wäre
Quelle: Urteil des BVerG vom 21. Juni 1977.Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln.
Wer denn sonst?Allerdings habe ich hier öfter gelesen, dass für die Findung des Strafmasses nur professionelle Juristen allein verantwortlich sein sollten.
in Deutschland mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Ich wäre eher für schwere Zwangsarbeit*. Die Einkünfte hieraus sollten den Geschädigten/Hinterbliebenen zufließen. Macht niemanden mehr lebendig, aber reine Sicherheitsverwahrung auf Kosten "des Staates"*** ist mir bei Schwerstverbrechen "zu wenig".Eine "life sentence without parole" wie bei den Amis wäre das Richtige und keine Sicherheitsverwahrung wie bei uns hier.