Ich bin kein Jurist und meine Aussagen sind deshalb ohne Gewähr.
Wir halten uns an das deutsche Urheberrecht, das besagt, dass nur Werke, deren Komponist seit über 70 Jahren tot ist, gemeinfrei sind. Das gilt also z.B. für Bach, Beethoven, Mozart usw. nicht aber für Alicia Keys, Elton John, Beatles usw. Wenn jemand z.B. die Mondscheinsonate von Beethoven selbst setzt und diese Noten dann verschenkt, so ist das sein gutes Recht. Bei aktuellen Künstlern bzw. bei Künstlern, die noch nicht 70 Jahre tot sind, ist dies nicht erlaubt.
Gruß
Alexander Schmahl