Wo bewahrt ihr eure Noten auf?

  • Ersteller des Themas 8Finger&2Daumen
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Genau wegen dieser legalen Privatkopien gibt es die unverschämte Pauschalabgabe. Auch wenn du deine eigens eingespielte Aufnahme von Bach auf CD brennst, zahlst du eine Abgabe dafür, ohne dass irgendjemandes Urheberrechte verletzt werden. GEMA, VG Wort und co. kassieren u.a. auch, wenn man sich einen Drucker zum Ausdrucken von urheberrechtsfreien Noten kauft. Man braucht und sollte also keine Gewissensbisse haben, wenn man aus einem Buch ein paar Noten kopiert.
 
Genau wegen dieser legalen Privatkopien gibt es die unverschämte Pauschalabgabe.
Musiknoten sind von der Privatkopie explizit ausgenommen (§ 53 Abs. 4 UrhG). Du darfst sie aber abschreiben. ;-)

Auch wenn du deine eigens eingespielte Aufnahme von Bach auf CD brennst, zahlst du eine Abgabe dafür, ohne dass irgendjemandes Urheberrechte verletzt werden
Tja, die Vervielfältigung von Tonträgern wird eben anders behandelt.
 
Eben, darum steht in Henle Heften: Vervielfältigung jeglicher Art sind gesetzlich verboten.
 
fünfton und Steinbock44 haben noch nie aus Kopien gespielt.
Wer's glaubt...
smilie_happy_309.gif
 
Ja habe ich und tue ich. Mein Heiligschein habe ich längst abgelegt. Psssss ....nicht weitersagen!
 
Wer Musiknoten kopieren möchte, sollte sich auf § 64 UrhG konzentrieren: Gemeinfreies, was man bspw. auf IMSLP findet, darf nämlich nach Herzenslust vervielfältigt und verbreitet werden.

Für manche ist die Konsequenz daraus, daß sie hochwertige, rechtlich geschützte Notendrucke nicht mehr kaufen, weil diese halt legal wesentlich schlechter genutzt werden können, als freie PDF-Downloads, welche man zum Drin-Rumschmieren so oft ausdrucken kann, wie man möchte. Letztlich hat sich die Branche mit so einer Lobbyismus-Sonderlocke von 1985 also auch wieder nur selbst in den Fuß geschossen.
 
Wieso raushalten? Auch Anfänger dürfen mitreden. :super:
Notenhefte staple ich im Regal. Die losen Blätter werden gelocht und alphabetisch (nach Komponist) ohne Klarsichthülle eingeordnet. Die Klarsichthüllen spare ich mir, da sie erstens zu viel Platz brauchen und zweitens weil die Notenblätter nach intensivem Üben eh schon aussehen, als wenn eine Kuh Herde darüber spaziert wäre. Vor allem wenn sie bei meiner Tochter im Einsatz waren. :-D
die armen Blätter :cry:
In unserem Chor kommen immer Ermahnungen seitens unseres Kassierers, wenn er meine gelochten Originalnoten entdeckt. :-D
 
die Blätter sind Kopien .. und ich wage zu behaupten, dass die keine Schmerzen verspüren :konfus:;-)
Originale würde ich nie lochen!
Ich kopiere meine Noten, seit meine Klavierlehrerin sich als Buchmalerin geoutet hat. Meine Bearbeitungen sind so gut wie nie zu sehen, während Sie sehr großflächig malt. Mein mittlerer Sohn beschriftet tückische Stellen gern mal mit Totenköpfen ... der präpupertäre Freigeist. Also male ich auch .. warum nicht. Es sind Kopien!
Fünfton ... meinst es wäre legaler, sie mit dem Handy abzufotografieren und dann auszudrucken? das kommt einem Bild schon recht nahe.
Ne mal im Ernst.
Ich verstehe durchaus, dass man sich nicht die Mühe machen will seine Musik aufzuschreiben, zu verlegen und daran Geld zu verdienen, wenn sich dann die ein Teil der Menschen (Ächtung, der Sarkasmus ist gewollt) etwas kostenlos aus dem Netz zieht.
Dennoch verwette ich so einiges, dass auch diese Leute bei Youtube Videos schauen und nicht für jedes gespielte Lied im Plattenladen bares hingelegt haben. Es ist nunmal hip, Leuten, die so freundlich waren Noten zu kaufen gleich noch ne Drohung hinterher zu schieben. :blöd:
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Für manche ist die Konsequenz daraus, daß sie hochwertige, rechtlich geschützte Notendrucke nicht mehr kaufen, weil diese halt legal wesentlich schlechter genutzt werden können, als freie PDF-Downloads, welche man zum Drin-Rumschmieren so oft ausdrucken kann, wie man möchte. Letztlich hat sich die Branche mit so einer Lobbyismus-Sonderlocke von 1985 also auch wieder nur selbst in den Fuß geschossen.
Naja, ich habe schon Fussgänger gesehen, die auf dem Land an einer Ampel bei rot stehen bleiben wenn weit und breit kein Auto (und auch keine Kinder) zu sehen ist .... nirgends!
Fünfton ... wenn ich das Stück kann, werfe ich die Arbeitsblätter weg und es existiert nur noch das original.
Ich verstehe was Du meinst ... aber ich finde dennoch, dass der Verlag (!!) froh sein kann, dass ich mein eigenes, gekauftes Material kopiert habe und nicht ein ausgeliehenes. (Wobei das Ausleihen ja nicht verboten ist - und deshalb um so bescheuerter!! Das wird interessanterweise nicht verfolgt.)
 
Genau wegen dieser legalen Privatkopien gibt es die unverschämte Pauschalabgabe. Auch wenn du deine eigens eingespielte Aufnahme von Bach auf CD brennst, zahlst du eine Abgabe dafür, ohne dass irgendjemandes Urheberrechte verletzt werden. GEMA, VG Wort und co. kassieren u.a. auch, wenn man sich einen Drucker zum Ausdrucken von urheberrechtsfreien Noten kauft. Man braucht und sollte also keine Gewissensbisse haben, wenn man aus einem Buch ein paar Noten kopiert.

Ist das die gleiche Pauschale, die man im Supermarkt oder im Klamottenladen auch als Aufschlag zahlt, um den Verlust durch Diebstähle auszugleichen?
 

Genau wegen dieser legalen Privatkopien gibt es die unverschämte Pauschalabgabe. Auch wenn du deine eigens eingespielte Aufnahme von Bach auf CD brennst, zahlst du eine Abgabe dafür, ohne dass irgendjemandes Urheberrechte verletzt werden. GEMA, VG Wort und co. kassieren u.a. auch, wenn man sich einen Drucker zum Ausdrucken von urheberrechtsfreien Noten kauft. Man braucht und sollte also keine Gewissensbisse haben, wenn man aus einem Buch ein paar Noten kopiert.
Die Pauschalabgabe ist ja keine Steuer, sondern ein pauschales Vergütungssystem für die Rechteinhaber. Die Einnahmen werden - so die Idee - im Auftrag der Rechteinhaber erhoben und unter diesen verteilt. Ich will das gar nicht bewerten, aber so ist jedenfalls die Konstruktion der Verwertungsgesellschaften.

Wenn Notenkopieren verboten ist, werden die Verlage wohl kaum eine Vergütung aus GEMA und ähnlichen Systemen beanspruchen können. Deine Argumentation, mit der Abgabe auf Drucker und Kopierer sei auch das Notenkopieren abgegolten, greift also nicht.
 
Fünfton ... wenn ich das Stück kann, werfe ich die Arbeitsblätter weg und es existiert nur noch das original.
Wirklich? Was ist mit Fingersätzen, Artikulationshinweisen, etc. - das wirfst Du alles weg? Und wenn Du das Stück in einem Jahr wieder rausholst, beginnst Du von vorn?

Tse tse tse, für mich sind Noten Arbeitsbücher, und da male ich nach Herzenslust drin rum und meine Klavierlehrerin auch. Ich behandle sie eben gerade nicht mit dem Respekt wie Bücher.

Hier liegt auch ein Vorteil einer guten Ausgabe (Henle oder Wiener Urtext zum Beispiel): Da kann ich zehnmal wegradieren und neu reinschreiben, ohne dass das Papier leidet. Keine Anmerkung verdirbt die Noten auf ewig. Selbst meine Kinder könnten in 10 Jahren noch von meinen Anmerkungen wahlweise profitieren oder sie verwerfen und eigene reinkritzeln.

Und soooooo teuer sind Noten ja nun auch wieder nicht.
 
Musiknoten sind von der Privatkopie explizit ausgenommen (§ 53 Abs. 4 UrhG). Du darfst sie aber abschreiben. ;-)

Danke für die Korrektur, das wusste ich nicht. Eine sehr drollige Vorstellung aber, Noten abzuschreiben statt sie zu kopieren.

Ist das die gleiche Pauschale, die man im Supermarkt oder im Klamottenladen auch als Aufschlag zahlt, um den Verlust durch Diebstähle auszugleichen?

Nicht ganz. In den Beispielen ist es eine Umlage auf die Kunden des Produkts. Bei Supermärkten trifft das so ziemlich alle, bei den Produkten der GEMA-Mitglieder zB aber nicht. Dass ich mit meinen Käufen von Produkten, auf die eine Pauschalabgabe fällig ist, Helene Fischer und co. finanziere, stößt mir sauer auf.

Wenn Notenkopieren verboten ist, werden die Verlage wohl kaum eine Vergütung aus GEMA und ähnlichen Systemen beanspruchen können. Deine Argumentation, mit der Abgabe auf Drucker und Kopierer sei auch das Notenkopieren abgegolten, greift also nicht.

Sicher? Ich bin nicht so tief drin im Verteilungssystem, aber die Verlage müssten berechtigt sein der VG Wort oder VG Bild-Kunst beizutreten und dementsprechend einen Anteil aus der Pauschalabgabe zu erhalten. Grundlage für die Vergütung aus den Verwertungsgesellschaften ist ja nicht, dass der zugrundeliegende Kopierakt erlaubt sein muss, sondern dass er möglich ist.
 
Es liegt wohl ein Mißverständnis vor: Wenn ich meine eigenen Noten kopiere um sie zu lochen oder sonstwie zu bearbeiten, gibt es daran nichts zu beanstanden. Nur, fremde Noten für meinen privaten Bedarf zu kopieren, ist verboten.
LG
Alb
 
Nochmals zur Klarstellung:

Natürlich darf ich Noten, die ich für mich gekauft habe, kopieren oder per Scanner archivieren.

Letzteres hat viele Vorteile - man bekommt ein PDF was man gut sichern und beliebig oft verlustfrei kopieren/ausdrucken kann. Manchmal füge ich sogar Leerseiten ein, um bessere Wendestellen zu bekommen. Oder man kann sich selbst Anthologien erstellen, mit Material/Urtexten aus dem Internet ergänzen etc.

Nur weitergeben darf man derlei Kopien natürlich nicht.
 
Das Lustige ist ja, dass man von Musik-CDs ja mehrere Kopien erstellen und an 'Freunde' weitergeben darf - deshalb hat die Industrie ja zeitweilig versucht einen Kopierschutz zu etablieren. Schade dass das mit Noten nicht geht. ;)
 
@dilettant

Das frage ich mich auch die ganze Zeit... Obsolete Notizen werden wegradiert. Relevante Notizen (eigener Fingersatz z. B.) sind auch zwei Jahre später noch relevant.

Und wenn man zwei Jahre später das Stück wieder vornimmt und die Hand mittlerweile geschmeidiger geworden ist, dann kann man womöglich einen noch eleganteren Fingersatz wählen. Dann wird der von zwei Jahren zuvor halt wegradiert.

Der Bleistift darf nur keine allzu harte Mine haben, und der Radiergummi sollte aus PVC-P bestehen.

Dann lassen sich von einem hochwertigen Papier Notizen rückstandlos entfernen. Vulkanisierte Kautschukradierer sind nicht so schonend, da zur "Verbesserung" des Abriebs Quarz beigegeben wird. Die beschädigen oft die Papieroberfläche.
 
Ist das Kopierverbot von CD´s tatsächlich aufgehoben?
LG
Alb
 

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