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Falls juristische Mittel nicht helfen, bleibt zum Aggressionsabbau nur folgende Methode:Aaaaalsoooooooo..... jetzt lass ich mal den Advokaten raushängen ;) Zunächst solltest Du versuchen fernab von allen juristischen Fragen mit ihm eine Lösung zu finden. Ihr wohnt nebeneinander und Du weisst nie wie lange noch und wie sehr das sonst eskalieren kann.
Ich töte meinen Nachbarn und verprügel seine Leiche
Sie hat nur einen Haken: Sie führt bei Umsetzung zum Konflikt mit dem Gesetz...!
OK - Schwamm drüber, das hilft in der Situation auch nicht weiter.
Dass recht haben und sein Recht auch bekommen nicht dasselbe ist, dürfte leider bekannt sein. Im vorliegenden Fall gibt es ebenso wenig ein Verbot, Kinder zu haben (die man natürlich akustisch wahrnehmen kann), wie es ein generelles Musizierverbot gibt: http://www.haufe.de/immobilien/verw...-beschraenkbarkeit_idesk_PI9865_HI708335.html
Wer die mittäglichen und nächtlichen Ruhezeiten beachtet und die Spieldauer im schon genannten Umfang belässt, dürfte auf der sicheren Seite sein. Da die rechtlichen Belange und die Alltagsrealität nicht unbedingt problemlos in Einklang miteinander zu bringen sind, ergibt sich die Frage nach (zusätzlichen) externen Übemöglichkeiten, gerade wenn eine professionelle Anlage des Musizierens ein überdurchschnittliches Übepensum zwingend erforderlich macht. Gibt es zusätzlich Verbindungen zu Kirchengemeinden, Vereinen oder auch Privatleuten im Freundes- und Bekanntenkreis am Ort mit Übemöglichkeit? Vielleicht trägt ein solches "Splitting" zur gewünschten "atmosphärischen" Entspannung bei - und nebenbei ist das Spiel auf wechselnden Instrumenten im Musikerberuf gängige Alltagserfahrung, vor allem, wenn die verfügbaren Instrumente nicht immer im optimalen Zustand sind.
Das Druckmittel mit dem "Schwarzbau" nützt eher wenig: Selbst wenn man diesen durch Behördenverfügung stillegen würde, könnte man die Gegenseite damit nicht zum Wegzug zwingen und eher das "Betriebsklima" ultimativ vergiften...!
LG von Rheinkultur