Kuppelei durch Clavio!!!!

  • Ersteller des Themas lavendel
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Also rückständig ist hier vor allem das "Rechtslexikon"

eben, da war doch mal was... da sieht man mal wieder...

Zitat von Wiki:
Im deutschen Strafrecht wurden 1997 die bis dahin getrennten Tatbestände der Vergewaltigung (§ 177 StGB a. F.) und der sexuellen Nötigung (§ 178 StGB a. F.) unter einem einzigen Tatbestand zusammengefasst und inhaltlich beträchtlich erweitert (§ 177 StGB n. F.). Seitdem ist auch die Vergewaltigung in der Ehe strafbar.[3] Der Gesetzgeber hat die Strafbarkeit geschlechtsneutral auf „eine andere Person“ (erstmals damit auch auf Männer als Tatopfer) und insbesondere auf das Erzwingen des ehelichen (nicht mehr nur des außerehelichen) Beischlafs erweitert. Damit ist die Vergewaltigung ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung

/wiki/Vergewaltigung
 

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