Krankschreibung aushändigen?

  • Ersteller des Themas johannes2012
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Frau Juristin, es ist nicht ganz egal ob mit oder ohne Vertrag. Vertrag macht man, weil vorerst ein gegenseitiges Misstrauen vorausgesetzt wird … sonst muss man kein machen.

Die Frau Juristin kennt ihr BGB. Hier wird - wie bei juristischen Laien üblich - unter Vertrag der schriftliche Vertrag verstanden. Natürlich kann ein Dienstleistungsvertrag auch mündlich geschlossen werden. Niemand hier unterrichtet ohne Vertrag ;-).
Ich wollte damit klar stellen, dass es sich bei diesem, auf Dauer angelegtem Vertragsverhältnis, in dem man durchaus viel von sich Preis gibt, mehr auf die persönliche Ebene ankommen sollte als auf die juristische.
 
@johannes2012 stellt eigentlich nur Fragen und lässt sich füttern ;-)
 
Naja, sehen wir es mal positiv: potentiell haben alle Mitleserinnen und Mitleser etwas von dieser "Fütterung".
 
Es gibt wirklich viele Informationen in diesem Faden.
Insgesamt gewinnt man den Eindruck, mündliche Verträge hätten keine Gültigkeit.

Es käme mir niemals in den Sinn wegen einer ausgefallenen Stunde an eine Arztbestätigung zu denken. Wenn ich so wenig Vertrauen zu einem Klavierlehrer habe, dann wüde ich zu dem nicht gehen. Es wirkt auf mich sehr befremdlich womit sich manche das Leben schwer machen.

Auch über ein paar Forenmitglieder erfährt man hier einiges. Manche tun so, als ob es schwer wäre, einfache Vereinbarungen zu verstehen. (z. B. 40 Stunden in zwölf Raten zu zahlen)

:-) chiarina erzählt, 38 Stunden für eine Jahresgage zu arbeiten. Peter kommt in's grübeln, den falschen Beruf ergriffen zu haben. Nachdem chiarina eine Verdiensttabelle mit durchschnittlichen Angaben veröffentlicht, relativiert sich das Bild ein wenig. Peter nimmt dann vielleicht doch lieber die Aufträge, die mit einer Pauschale von 120.000,- im Jahr nicht abgedeckt sind.
:-) Mick prostituiert sich nicht für $30 - wenn schon, dann niemals mit Hausfrauen sondern nur auf proffessioneller Basis für ein gutes Honorar. Bei 150,- bis 200,- pro Stude hat er kein Problem, sich in den Dienst eines niedrigen Zwecks zu stellen.
 
Das habe ich auch nicht gesagt, aber wenn was schief geht, ist der Kunde am kürzeren Hebel. Es geht hier nicht um Kleinigkeiten wie Klavierstunden, sondern z.B. Fall 1: Pfusch am Bau, Haus umbewohnbar ... Baufirma prozessiert, Beweislage muss der Kunde aufbringen (=> Kosten), vorauszahlte Geld ist weg und Familie ist finanziell ruiniert.
Fall 2. Soeben aktueller Fall aus meinem Freudenkreis, Pazient wurde am Hüften operiert (wäre eigentlich routine Operation). Nun ist er im Pflegeheim, laufen kann er sowieso nicht und dazu noch verwirrt (sehr wahrscheinlich ist was in der Narkose passiert). Tja, was sagte der OP-Chirurg der Familie ... ich habe sie aufgeklärt, dass immer was unvorgesehenes passieren kann ... noch dazu ganz frech, sie haben ja unterschrieben. Fazit, die Familie muss gegen dem Arzt prozessieren und ihm eine Fahrlässigkeit nachweisen. Der Chirurg hat seine 20'000 für die OP kassiert, die Familie darf das Pflegeheim selbst zahlen und ist finanziell am Boden zerstört (=> Sozialfall). In den USA währe der Chirurg mit Millionenklage angeklagt und ruiniert, in Europa ist in der Regel der Beschädigte ruiniert.

Selbstverständlich gehen einige Handwerker, Firmen etc. pleite ... da ist nicht der Kunde Schuld, sondern der Handwerker/Firma selbst (falsch kalkuliert, verspekuliert, falscher Produkt, zu hohe Preise, schlechte Arbeiter und und und). Doch ich korrigiere, da ist der Kunde doch schuld .... er kauft u.U. das Scheiss Produkt nicht.

Die hier angesprochene Krankheitsklausel, was für Nutzen hat hier der Kunde .... Lehrer Krank, Schüler kein Anspruch für ersatz ..... oh, je ..... und da steht u.U. nicht mal wie oft und wie lang darf er krank sein. Da kannst es drehen wie du wills, Null nutzen. So ein Vertrag ist voll zu Gunsten des Leistungserbringer aufgesetzt. Ob es gerechtfertigt oder üblich ist, steht auf anderem Blatt.
 
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Die hier angesprochene Krankheitsklausel, was für Nutzen hat hier der Kunde .... Lehrer Krank, Schüler kein Anspruch für ersatz ..... oh, je ..... und da steht u.U. nicht mal wie oft und wie lang darf er krank sein. Da kannst es drehen wie du wills, Null nutzen. So ein Vertrag ist voll zu Gunsten des Leistungserbringer aufgesetzt.

Niemand zwingt Dich, einen Vertrag zu unterschreiben, der Dir nicht gefällt. Du kannst strittige oder fehlende Punkte umformulieren oder ergänzen. Wenn zwei das mit guten Absichten verhandeln, ist das normalerweise auch überhaupt kein Problem, eine für beide faire Lösung zu finden. Und wenn dann mal der Fall kommt, der im Vertrag nicht abgedeckt ist oder in dem Moment unbefriedigend, dann redet man halt miteinander.
 
Vielleicht führt ja die multiple Hoffnungsäußerung zu einer Reaktion? :party:
Mensch mir ist gerade eine Gedanke gekommen, les gerade einen Kriminalroman da hat man solche:
Stell euch vor der Lehrer @johannes2012 hat sich beim Schüler krank gemeldet, hat aber in Wirklichkeit blau gemacht. Er wurde vom Schüler oder dessen Bekannten zu der Zeit irgendwo gesehen. Der Schüler verlangt deshalb die Bestätigung des Krankenstandes weil er Zeugen hat. Deshalb hat sich der thread Ersteller nicht mehr gemeldet , er ist auf der Flucht so schaut's aus ;-)
 

Ach, es kann ja noch viel besser kommen. Ich hatte mal in einer Kirchengemeinde einen festen Orgeljob und bin erkrankt, mit Attest. Der (aus meiner Sicht geistesgestörte) Pfarrer glaubte mir nicht und zweifelte das Attest an. Um das zu beweisen tauchte er in meiner Musikschule auf und wollte wissen, ob ich in der Woche denn gearbeitet hätte. Dumm, dumm, dort war ich auch krank geschrieben. Aber das hat der Schulleiter dem Pfaffen nicht gesagt, er hat ihm sofort Hausverbot erteilt, als er merkte, was das für ein munterer Zeitgenosse ist.
 
@Kalivoda, das ist richtig …. darum geht es nicht. Ich habe auch mehrmals geschrieben, ich hätte sowas allgemeines nicht akzeptiert. Da @Peter der Meinung ist, Verträge schaffen gegenseitiges Vertrauen … bin ich halt nicht der gleichen Meinung (eher Schutz oder sogar Misstrauen). Wie schnell man irgendwelchen Kauf oder Servicevertrag unterschreib bzw. wird schnell überrumpelt. Leider ohne sich genau überlegen, was alles dahinter steht. Zuerst ist man der Meinung, die Firma/Arzt/Institut ist seriös (man hat Vertrauen) und falls es zu Streitigkeiten kommt … dann wird man besseres belehrt.
Leider sind die meisten Verträge zu Gunsten des Anbieters grosszügig ausgelegt, dazu kommt noch das kleingeschriebene (schwer verständlicher Juristenfutter) in AGB …. meistens einfach take it or leave it. Schon die Kündigungsfristen, ein Tag später gekündigt, und so zahlt man bei einer Versicherung 1 Jahr weiter. Da kannst du raten, wer hier zu 100% geschützt wird.
Es wird abkassiert, obwohl der Leistungserbringer keinen Schaden erlitten hat (eben z.B. 1 Tag verspätete Kündigung bei einer Versicherung).
Verträge sind ein notwendiges Übel jemanden vor Verlusten zu schützen, mehr ist es nicht. Noch schlimmer, sogar weiteres Einkommen z.T. ohne Gegenleistung zu sichern.
 
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@johannes2012 stellt eigentlich nur Fragen und lässt sich füttern ;-)

Nein, aber nachdem hier nun 8 Seiten lang teilweise sehr erstaunliche Einblicke in das Anspruchsdenken und die meist vollkommen überzogenen Vorstellungen der verschiedenen KL gewährt wurde, hat sich der Schüler wahrscheinlich entschieden seinen Vertrag zu kündigen und seine weitere musikalische Zukunft ohne Lehrer zu gestalten.

Gute Entscheidung! :011:


Korrigiert
 
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Sorry, das ist Bullshit. Habe aber auch keine Lust, eine Einführung ins Schuldrecht zu geben. Vielleicht denkst du einfach nochmal drüber nach.

Nein, das must du nicht. Habe mich halt nicht ganz korrekt juristisch ausgedrückt …. trotzdem ist es üblich zu sagen, ich sichere mich mit einem Vertrag ab (z.B. Ehevertrag). Falls die Gegenseiten nicht zahlt oder die vertragliche Leistung nicht erfüllt, können nächste Schritte eingeleitet werden (Gericht, Betreibungen etc.). Schulden bzw. Verluste (hier nicht erfüllte Leistungen) setzten in der Regel vor dem Gericht einen Vertrag voraus (ausgenommen im Gesetzbuch ist sowas allgemein definiert). Somit kann ich im weitesten sinne sagen, ich schütze/sichere mich mit einem Vertrag ab.
Welcher zweck hat eigentlich eine vertragliche Vorauszahlung …. ist es Bullshit zu sagen, ich schütze/sichere mich gegen das Nichtzahlen (=Verluste) einer erbrachten Leistung.

@Muck, Juristen verwenden hier u.U. andere Terminologie …. vielleicht kannst du mir in 1-2 Sätze sagen, was ein Vertrag hautsächlich bezweckt. Aber bitte nicht das allgemeine bla bla wie: regelt das Geschäft, schaft ein Vertrauen (beim Ehevertrag eher das misstrauen :020: )
 
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