Ist es legal ?

Und natürlich ist Bargeld nach wie vor das einzige gesetzliche Zahlungsmittel.
 
Auch die These ist schon vertreten worden, daß man den Banken nicht traut - nun ja, nur sind die Zeiten der Lohntüte vorbei - ich frage mich, wie will man denn Lohn/Gehalt oder sonstige Leistung heute noch ohne Konto beziehen? :denken:
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Deutsche Euro-Gedenkmünzen sind im Inland gesetzliches Zahlungsmittel.

Als Lohnempfänger hast du nur einen Annahmezwang für Bares. Einfordern kannst du es nicht.
 
Da gibt es verschiedene Gründe: Senioren welche grundsätzlich keine elektronischen Geldgeschäfte tätigen wollen, Leute deren Konto zur Zeit nicht ausreichend gedeckt ist wie auch Menschen aus dem Ausland, welche keine hier zulässige Geldkarte besitzen.
LG
Alb

Es gibt ja auch noch die Möglichkeit der beleghaften Überweisung – für diejenigen, die elektronische Geldgeschäfte ablehnen. Wobei das schon etwas seltsam ist, denn sobald der Bankangestellte die Überweisung angenommen hat, geht sie ohnehin ihren elektronischen Weg zum Empfänger ...
 
Es gibt ja auch noch die Möglichkeit der beleghaften Überweisung .

Ja, das ginge auch. Nur kassiere ich in der Regel sofort. Auf "schicken Sie eine Rechnung, ich überweis das dann (irgendwann vielleicht einmal)" lasse ich mich nicht ein. Die Kasse muß einfach mal bei der Abrechnung stimmen (genau so wie das Klavier beim Kunden).
LG
Alb
 
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden.

Die Vertragsfreiheit überlagert grundsätzlich die Pflicht zur Annahme von Bargeld. Der Gläubiger muss nur vor Abschluss des Vertrags darauf hingewiesen werden. Wenn beispielsweise ein Online-Händler nur bargeldlose Zahlarten anbietet, ist das völlig gesetzeskonform.
 
Halb OT: was macht man, wenn der Stimmer Cash will, man selbst aber wg. FA überweisen "muss"?
 

Vielleicht solltest du dir das Geld da vorher aufs Klavier legen lassen.. nach Stimmung brauchst es ja nur noch einstecken:-):-)
 
Halb OT: was macht man, wenn der Stimmer Cash will, man selbst aber wg. FA überweisen "muss"?

Ja, in der Tat eine gute Frage. Allerdings dürften sich die meisten Stimmer auf Überweisung einlassen. Andererseits: bei meinem letzten privaten Umzug bestand die Spedition auf Barzahlung. Und das war eine alteingesessene, seriöse und zuverlässige Spedition. Letztlich haben wir uns dann auf Bezahlung per Scheck geeinigt, so dass das dann über das Konto lief und ich es als haushaltsnahe Dienstleistung gelten machen konnte.
 
Ahhh, Scheck. Klaro - das hatte ich übersehen. Danke @Tastenscherge !
 

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