Ist es legal ?

Henry

Henry

ehemals Alb/Styx
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Liebe Kollegen welche ihr selbständig seid, mich bedrückt folgende Frage:

ist es legal bar kassiertes Geld auf sein eigenes Konto zu zahlen, und es dann per EC Karten Lastschrift an seinen Arbeitgeber weiter zu überweisen?

Ich hatte heute meine Abrechnung gemacht, allerdings gibt es immer wieder Kunden welche nicht per EC Karte, sondern lieber bar bezahlen. Mein Chef müßt nun ins nächste "Dorf" fahren um das Bargeld einzuzahlen. Also bat er mich, ob ich es denn nicht auf sein Konto einzahlen könnte. Dies hätte mich allerdings arge Gebühren gekostet, wenn ich von meiner Bank eine Überweisung auf seine getätigt hätte. Also zahlte ich das Bargeld einfach auf mein privates Konto ein, und überwies ihn per EC Kartenlesegerät diesen Betrag. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob das so völlig legal ist, weiß da jemand mehr?
LG
Alb
 
Es ist legal. Jeder Schritt ist nachvollziehbar. Du bist nicht der Steuerpflichtige für das eingenommene Geld, das ist Dein Chef.

Illegal wäre es, die Kohle bar dem Chef zu überreichen und der steckt sie munter in die Hosentasche, verjubelt sie und "vergisst", sie als Einnahme zu deklarieren.

CW
 
Das kommt auf die Firmierung an. Bei einem Einzelkaufmann oder einer Personen-Gesellschaft (GbR, OHG etc.) kannst du fast machen, was du willst. Du musst diesen Geldtransfer nur sauber verbuchen und belegen können.

Handelt es sich hingegen um Kapital-Gesellschaften (GmbH, UG, AG, CoKG) sieht es etwas strenger aus. Da wäre dieser Geld-Transfer eine buchhalterische Katastrophe. Alleine bei einer Umsatzsteuer-Prüfung fliegt euch das um die Ohren.
 
Ich danke euch. Hatte schon ein mulmiges Gefühl, daß ich Firmengelder erst mal auf meinem Privatkonto zwischenlager.
LG
Alb
 
Ja, das Zwischenlagern nennt sich Geldwäsche. ;-)
 
Ich will die Kohle nicht waschen, sondern ausgeben. Pekunia non olet.

CW
 
Die Bank hat auch noch ein Wörtchen mitzureden, denn Privatkonten darf man nicht für solche Spirenzchen benutzen.
 
solange alles nachvollziehbar ist, kann ich keine "Spirenzchen" entdecken - erst rechtb keinen Ansatz zur Geldwäsche...

Verstehe aber eines nicht: "Arge Gebühren" für eine profane Überweisung? Was ist denn das für eine Bank?
 
erst rechtb keinen Ansatz zur Geldwäsche...

Geldwäsche laut Gesetzt ist nicht unbedingt das, was der Volksmund darunter versteht. Lies mal die Erklärung, die du bei der Eröffnung eine Girokontos unterschreibst. Geldwäsche ist u.a. das Zweckentfremden eines Kontos, der sogenannte Kontenmissbrauch. Dies trifft u.a. zu, wenn Gelder vereinnahmt, transferiert, entgegengenommen werden, die nicht der ursprünglichen Bestimmung bzw. dem Zweck unterliegen.
 

Geldwäsche laut Gesetzt ist nicht unbedingt das, was der Volksmund darunter versteht. Lies mal die Erklärung, die du bei der Eröffnung eine Girokontos unterschreibst. Geldwäsche ist u.a. das Zweckentfremden eines Kontos, der sogenannte Kontenmissbrauch. Dies trifft u.a. zu, wenn Gelder vereinnahmt, transferiert, entgegengenommen werden, die nicht der ursprünglichen Bestimmung bzw. dem Zweck unterliegen.

Ich weiß nicht, ob Zweckentfremdung eines Kontos strafbar ist oder zumindest gegen den Vertrag mit der Bank verstößt, was naheliegend scheint, aber setzt Geldwäsche i. S. § 261 StGB nicht illegal erwirtschaftetes Geld voraus, was im vorliegenden "Fall" nicht gegeben ist?
 
Ich weiß nicht, ob Zweckentfremdung eines Kontos strafbar ist oder zumindest gegen den Vertrag mit der Bank verstößt, was naheliegend scheint, aber setzt Geldwäsche i. S. § 261 StGB nicht illegal erwirtschaftetes Geld voraus, was im vorliegenden "Fall" nicht gegeben ist?

In dem Moment, wo es Geldwäsche wäre, wäre es strafbar. Und Geld wird illegal, wenn seine Herkunft nicht klar nachvollzogen werden kann. Thema Verschleierung etc.
 
In dem Moment, wo es Geldwäsche wäre, wäre es strafbar. Und Geld wird illegal, wenn seine Herkunft nicht klar nachvollzogen werden kann. Thema Verschleierung etc.

Meine Frage war nicht, ob Geldwäsche strafbar ist (das steht ja in dem von mir zitierten § und das weiß man/frau). Die Frage war, ob die Zweckentfremdung des Kontos mit legal erwirtschaftetem Geld den Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Die Herkunft des Geldes ist bei Alb bzw. seinem Chef nachvollziehbar, weil es Quittungen oder Rechnungen über die bar vereinnahmten und nach Einzahlung auf dem Konto transferierten Gelder gibt (oder zumindest geben sollte).
 
Meine Frage war nicht, ob Geldwäsche strafbar ist (das steht ja in dem von mir zitierten § und das weiß man/frau). Die Frage war, ob die Zweckentfremdung des Kontos mit legal erwirtschaftetem Geld den Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Die Herkunft des Geldes ist bei Alb bzw. seinem Chef nachvollziehbar, weil es Quittungen oder Rechnungen über die bar vereinnahmten und nach Einzahlung auf dem Konto transferierten Gelder gibt (oder zumindest geben sollte).

Die Frage der Strafbarkeit bei legalem Geld müsste ein Jurist beantworten. Meine Zweifel bezogen sich mehr auf buchhalterische Aspekte, insofern es sich um Kapitalgesellschaften handelt.
 
Laufen hier nicht einige Winkeladvokaten herum :-D? Wartet doch mal, was die dazu zu sagen haben
 
Die Frage der Strafbarkeit bei legalem Geld müsste ein Jurist beantworten. Meine Zweifel bezogen sich mehr auf buchhalterische Aspekte, insofern es sich um Kapitalgesellschaften handelt.
O.k. Danke, zu wissen, was man mit seinem Konto darf und was nicht, kann nicht schaden und wie es bei KapGes formell aussehen muss mit der Buchhaltung, ist natürlich auch wichtig, sonst zahlt man am Ende "Dummensteuer", wenn man überprüft wird.
 
Verstehe aber eines nicht: "Arge Gebühren" für eine profane Überweisung? Was ist denn das für eine Bank?
Bareinzahlungen auf Fremdkonten sind teuer, da werden auch schon mal 15 € Gebühren fällig (sollten aber absetzbar sein). Günstiger wird es, wenn man eine Filiale des kontoführenden Kreditinstitutes aufsucht, aber die ist ja "im Nachbardorf".
 
Das kommt auf die Firmierung an. Bei einem Einzelkaufmann oder einer Personen-Gesellschaft (GbR, OHG etc.) kannst du fast machen, was du willst. Du musst diesen Geldtransfer nur sauber verbuchen und belegen können.

Handelt es sich hingegen um Kapital-Gesellschaften (GmbH, UG, AG, CoKG) sieht es etwas strenger aus. Da wäre dieser Geld-Transfer eine buchhalterische Katastrophe. Alleine bei einer Umsatzsteuer-Prüfung fliegt euch das um die Ohren.

Ganz so ist das nicht. Kapitalgesellschaften werden buchhalterisch nicht grundsätzlich anders behandelt als (bilanzierende) Einzelunternehmen. Zudem werden bei einer Umsatzsteuerprüfung üblicherweise nur Sachkonten, aber keine Geldkonten geprüft. Für die Umsatzsteuer ist nämlich die Rechnungsstellung maßgeblich, nicht der Geldfluss.

Allerdings sollte der verschlungene Zahlungsweg durch Belege (notfalls Eigenbelege) offengelegt werden können. Das ist in dem beschriebenen Fall zwar problemlos möglich, erfordert allerdings einen erheblichen buchhalterischen Aufwand, der wohl in keinem sinnvollen Verhältnis zur Rechnungssumme steht.

Davon abgesehen verstehe ich nicht, wieso jemand den Klavierstimmer bar bezahlt. In dem Fall verzichtet man nämlich auf 20% der Rechnungssumme, die man bei Überweisung oder Kartenzahlung als (haushaltsnahe) Handwerkerleistung (§ 35a EStG) mit der Steuererklärung zurückholen kann. Bei Barzahlung ist das nicht möglich.

Grüße, Jörg
 
Davon abgesehen verstehe ich nicht, wieso jemand den Klavierstimmer bar bezahlt.

Da gibt es verschiedene Gründe: Senioren welche grundsätzlich keine elektronischen Geldgeschäfte tätigen wollen, Leute deren Konto zur Zeit nicht ausreichend gedeckt ist wie auch Menschen aus dem Ausland, welche keine hier zulässige Geldkarte besitzen.
LG
Alb
 

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