Von Illegal bis Legal...was nun?

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Belarion

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19. Nov. 2010
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Hallo,
die ist mein erster Post hier und ich muss gleich mit einer langen Geschichte und mit einem kontroversen Thema aufwarten.

Vorab vielleicht noch, dass es nicht um mich sondern eine Bekannte geht. Aber zur Geschichte:

Jene Bekannte, wuchs in einem osteuropäischen Land auf und spielt seit dem 5 Lebensjahr Klavier. Den ersten Schritten folgte dann eine professionelle Ausbildung zunächst mit Fokus in der Grundschule später an einer renommierten Musikakademie des betreffenden Landes. Daneben begann sie bereits (recht früh wie ich finde) mit 14 Jahren andere Schüler an einer ebenso renommierten Musikschule ihrer Heimatstadt zu unterrichten.
Der mit bravur abgeschlossenen Musikakademie folgte dann ein Studium an einer Musikhochschule. Wiederum begleitet von ihrer Lehrtätigkeit an dieser Musikschule.

Im Alter von 21 Jahren, nach intensiver musikalischer Ausbildung und auch mehr oder weniger intensiver Lehrtätigkeit, ändert sich plötzlich alles: Sie lernt einen deutschen Touristen kennen und verliebt sich.
Sie bekommt Probleme mit Ihren Eltern und Großeltern. Das Studium läßt sie 1 Jahr vor dem Abschluß sausen, flüchtet nach Deutschland und heiratet dort schließlich den deutschen Touristen.

Noch bevor sie richtig Deutsch lernt (sie hatte schon gute Kenntnisse aus der Schule), wird sie schwanger. Und ihr Traum das Studium in Deutschland fortzusetzen endet. Sie bekommt noch ein zweites Kind und trennt sich kurz darauf von dem deutschen Touristen.

Schon vor der Trennung und während/ zwischen der Schwangerschaften gab sie Klavierstunden in einer Musikschule und als "Nachbarschafthilfe".
Nachdem sich Kinder, Schule, Kindergarten eingependelt hatten, intensivierte sie Ihre Lehrtätigkeit.
Arbeitet zunächst auf Honorarbasis 2 Jahre in einer privaten Musikschule und gab nebenher noch mehr "Nachbarschaftshilfe".

Nebenbei erwähnt vielleicht noch, dass sie über den gesamten Zeitraum nach der Trennung von Hartz 4 lebt bzw. "Aufstocker" ist.

Das Problem was sich nun ergibt, dass sie sehr viele Anfragen von "Nachbarschafthilfe" hat, so dass sie locker ein Duzend pro Woche voll machen könnte und das zu Preisen zwischen 25-30 € pro 45 min.
Das Problem ist auch, dass man das nicht mehr über "Nachbarschaftshilfe" machen kann.
Das Problem ist auch, dass sie Ihrer Kinder wegen möglichst nicht in den Knast will.
Das Problem ist auch, dass sie nicht mehr beim Arbeitsamt rumhängen will, und denen etwas "vorspielen".
Das große Problem ist aber, dass sie keine abgeschlossene und in D anerkannte Ausbildung hat.

Wie also kann man mit einem solchen Lebenslauf umgehen?
Wie kann man der Illegalität entgehen?

Ich bitte höflichst, um Tipps einer wirklich netten Frau und passionierten Klavierspielerin und Klavierlehrerin zu helfen.

Darf natürlich auch negativ sein!

Danke schonmal und sorry, dass es etwas lang ist.

Besten Gruß
Belarion
 
Vielleicht ist es doch möglich, dass sie ihr Klavierstudium in D beendet.
Wenn sie ihr Studium ein Jahr vor Ende abgebrochen hat und es ein wenig dem in D ähnelt, wird sie die meisten Theoriefächer bereits abgelegt haben, wenn sie Glück hat, wird das in D alles anerkannt, oder sie muss zumindest deutlich weniger machen. Sie könnte dann ein, zweimal die Woche zur Hochschule fahren und "studieren", aber ansonsten zu Hause bleiben.
Es wird sicher nicht einfach, eine Hochschule zu finden, die das (auch das Alter betreffend) mitmacht, aber möglich wäre es.
Ansonsten gibt es zumindest in Bayern auch Berufsfachschulen, wo man einen qualifizierenden Abschluss machen kann, der befähigt, an einer Musikschule zu unterrichten.

Weiterhin könnte sie sich auch selbstständig machen - ist zwar anstrengend, aber möglich. Ich kenne Klavierlehrer, die das (unabhängig von der Musikschule!), getan haben, und die wohl etwas besser als mit Hartz IV leben.

Alles Gute! Halte uns auf dem Laufenden ;)

besten Gruß,
Stilblüte
 
Ich verstehe den Aspekt der Illegalität nicht.

Deine Bekannte darf unterrichten, so viel sie will und kann - allerdings sollte sie ihre Einnahmen versteuern (am besten in From von Selbständigkeit). Natürlich wird sie viel unterrichten müssen, damit sie nach den fälligen Sozialabgaben und Versicherungen für sich und ihre Kinder sorgen kann.

Am besten wäre, die Einkommenssituation zunächst mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht durchzugehen.
 
Hallo Belarion,
da der Beruf der Klavierlehrers nun einmal kein geschützter ist, ist es nicht relevant, ob sie das Studium abgeschlossen hat.
Die ganze Vorgeschichte ist im Grunde bedeutungslos, denn de facto reduziert sich alles auf folgende Kernaussage:
Deine Bekannte hat die Möglichkeit mit Klavierunterricht freiberuflich Geld zu verdienen. Als Freiberufler muss sie ihre Einkünfte beim Finanzamt angeben und gegebenenfalls Steuern bezahlen.
Das Problem was sich nun ergibt, dass sie sehr viele Anfragen von "Nachbarschafthilfe" hat, so dass sie locker ein Duzend pro Woche voll machen könnte und das zu Preisen zwischen 25-30 € pro 45 min.
Was das allerdings mit "Nachbarschaftshilfe" zu tun hat, ist mir schleierhaft. Es gibt sicher zahlreiche Lehrer, die ihre Preise ähnlich gestalten.
Beziehen die dann auch alle nebenher Hartz 4?
Das Ganze ist schon recht dreist!
Was würde sie denn daran hindern, ihre Einkünfte einfach bei den zuständigen Behörden zu melden? Sie muss ja nicht unbedingt erwähnen, dass sie das schon länger macht.
Gruß,
NaMu
 
Illegal ist nicht der Preis von 30 Euro, sondern wenn sie diese nicht versteuert.

Ein Anruf beim zuständigen Finanzamt, und sie ist als freiberufliche Musiklerhrerin angemeldet.

Was hat das jetzt mit Nachbarschaftshilfe zu tun? Das wäre doch eher ein Asutausch von Dienstleistungen - ich gebe der Nachbarstochter Klavierunterricht und ihre Mutter backt mir jede Woche eine Kuchen und hilft mir beim Hausputz.

Geldverdienen ist ja nicht verboten. Und wenn die Nachfrage da ist, wird sie auch eine gute Lehrerin sein. Mit oder ohne Abschluss.
Aber halt keine Schwarzarbeit.

Wenn sie keinen deutschen Pass hat, sollte sie nachfragen inwieweit das eine mögliche Selbstständigkeit berührt. Da sie aber mit einem deutschen Staatsangehärigen vereiratet ist dürfte das auch kein Problem sein, schließlich ist ihr Aufenthalt gesichert.

Grüße
Elisabeth
 
Danke schon mal für die vielen Antworten! Ich hoffe es kommen noch einige Tipps dazu.

Froh bin ich schonmal, dass sie sich selbständig machen könnte und die Berufsbezeichnung "Klavierlehrer" nicht geschützt ist. Obwohl dies für die fertig studierten Hochschulabsoventen sicher nicht ganz so optimal ist.

Mit einem Anwalt bzw. mit einem Steuerberater wurde schon gesprochen. Beiderseits eher mit positiven Ergebnis.

Die "Nachbarschaftshilfe" sollte eigentlich nur als Synonym für die eigentliche unversteuerte Arbeit dienen. Daher auch illegal.

Hat jemand vielleicht Hinweise, wie sich sich am besten versichern könnte. Können Musiklehrer auch in die KSK aufgenommen werden und hat damit jemand Erfahrung?

Danke.

Besten Gruß
Belarion
 
Danke schon mal für die vielen Antworten! Ich hoffe es kommen noch einige Tipps dazu.

Froh bin ich schonmal, dass sie sich selbständig machen könnte und die Berufsbezeichnung "Klavierlehrer" nicht geschützt ist. Obwohl dies für die fertig studierten Hochschulabsoventen sicher nicht ganz so optimal ist.

Mit einem Anwalt bzw. mit einem Steuerberater wurde schon gesprochen. Beiderseits eher mit positiven Ergebnis.

Die "Nachbarschaftshilfe" sollte eigentlich nur als Synonym für die eigentliche unversteuerte Arbeit dienen. Daher auch illegal.

Hat jemand vielleicht Hinweise, wie sich sich am besten versichern könnte. Können Musiklehrer auch in die KSK aufgenommen werden und hat damit jemand Erfahrung?

Danke.

Besten Gruß
Belarion

Hallo Belarion,

ich kann mich nur allen hier anschließen. Sie wird auch ohne Abschluss in die KSK aufgenommen werden, wenn sie als Klavierlehrerin arbeitet, allerdings würde ich da anrufen und mich genauer kundig machen.

Liebe Grüße

chiarina
 
Mich hat noch nie ein potentieller Kunde nach meinen Zeugnissen gefragt. Ich könnte auch "Konzertpianistin" angeben, DAS ist aber eine geschützte Berufsbezeichnung für Leute mit Konzertexamen! Alle anderen dürfen sich "Pianist/in nennen, ungestraft!

Raus aus der Situation könnte so gehen: beim Arbeitsamt eine Umschulung machen die auf eine selbständige Tätigkeit vorbereitet. Man erhält dort Unterricht in Buchführung, doppelter Buchführung und und und. Es gibt viele Tipps von Werbeleuten, Wirtschaftsmathematikern, Schulungen in allen möglichen Bereichen eben, die ein Selbständiger braucht, auch Basics in Steuerrecht. Ich meine, die Umschulung geht ein Jahr und die Bezüge von Harz 4 gehen durch. Aber ich weiß nicht wie das mittlerweile ist. Einfach nachfragen. Sie könnte ja auch auf die Idee kommen, ein Cafee zu eröffnen.

Wenn sie also beim Arbeitsamt (heißt jetzt anders... ich weiß, aber ich weiß nicht wie...) vorspricht kann sie einfach mal sagen, dass sie vorhat sich selbständig zu machen. Sie hätte da auch schon eine Geschäftsidee usw. Dann wird sie ganz ordentlich in die Selbständigkeit begleitet. Die sind doch froh um jeden, der nicht mehr auf der Liste steht!!
 
Konzertpianist ist eine geschützte Berufsbezeichnung? Wußte ich nicht, wo ist denn das geregelt?

Monte
 
Hey,

(ich habe jetzt nicht alles durchgelesen, also verzeih, wenn mein Vorschlag schon irgendwo steht)
Meines Wissens können Musiklehrer, die kein abgeschlossenes Studium vorweisen oder nachholen können, an einer Hochschule eine Prüfung ablegen, die sie ausreichend qualifiziert, um auch an einer staatlichen Musikschule unterrichten zu dürfen.
Die Dezails sind mir nicht bekannt, aber ich kann sie gegebenenfalls in Erfahrung bringen. (Wenn du das möchtest, schreib mir bitte eine PN)

Liebe Grüße
 
Hi Monte,

irgendwo ist so etwas festgelegt, interessanter Punkt, mir hat das seinerzeit meine Klavierprofessorin gesagt dass das so wäre. Aber da muss ich jetzt echt passen, ich habe das natürlich für bare Münze genommen. Danke für den Tip.

Und dann ist mir natürlich noch was eingefallen: man kann ja - völlig legal - bis zu 400 Euronen nebenher verdienen, man muss sie einfach nur angeben beim Amt. Kommt man dann höher, so wird einem das dann zunächst anteilig und irgend wann ganz abgezogen.

Ich finde, unsere Osteuropäerin kann einfach mal mit ihrer Sachbearbeiterin sprechen und sagen, dass sie sich da was hinzu verdient...
 

Nachbarschaftshilfe: Wenn mir der Nachbar dabei hilft, ein neues Fenster einzubauen und ich gebe ihm 50€ und einen Kasten Bier dafür, ist das Nachbarschaftshilfe. Wenn der Nachbar Schreiner ist und mir nach Feierabend 6 neue Fenster einbaut und ich gebe ihm 350€ "bar auf die Hand" ist das Schwarzarbeit und strafbar. Wenn er aber eine Rechnung dafür schreibt, über vielleicht 500€, das Geld ordnungsgemäß versteuert und Sozialabgaben bezahlt, ist das in Ordnung.

Ich denke, drei "Problemfelder" tun sich hier auf:

1. Gewerbe (im weitesten Sinne) - darf jemand in Deutschland mit der beschriebenen Ausbildung gewerbsmäßig (eben nicht nur aus "Gefälligkeit" in geringem Umgfang) Musikunterricht erteilen? Nachdem, was oben schon beschrieben wurde, dürfte das bei privaten Schülern oder Schulen kein Problem sein, die können selbst entscheiden, ob sie mit Preis und Leistung zufrieden sind. Anders bei öffentlichen Einrichtungen, hier gibt es Bestimmungen und sicher auch Ermessensspielräume.

2. Finanzamt und Sozialversicherung. Hier ist Vorsicht geboten, deshalb freiberufliche Tätigkeit anmelden (Ordnungsamt, Finanzamt, Krankenkasse - z.B. AOK o.ä.); die Beiträge zur Rentenversicherung (wahrscheinlich freiwillig) und Krankenversicherung sind nicht zu unterschätzen! Einkommensteuer würde erst - wenn ich mich nicht irre - bei ( nach Abzug der Kosten und gegebenenfalls weiterer Freibeträge, z.B. für Kinder) ca. 8000 € p.a fällig, ob diese Tätigkeit Mehrwertsteuerpflichtig ist, weiß ich nicht, ich glaube, eher nicht.

3. Arbeitslosengeld. Hier lauern ebenso, wie bei Pkt. 2 "Gefahren", wenn man nicht mit offenen Karten spielt. Hier wäre auch mit der Agentur für Arbeit (so die umständlichere Bezeichnung für das frühere Arbeitsamt ) zu klären, was passiert, wenn die freiberufliche Tätigkeit nach nur vorübergehenden finanziellem Erfolg, letztlich doch nicht tragfähig ist. (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen?)

Ich drücke alle Daumen!

LG

Pennacken

P.S. habe gerade gesehen, daß Rolf schon kurz in diese Richtung gezielt hat!
 
Hi Pennacken!

Warum so pessimistisch... was soll das... überall lauern GEFAHREN...

im Einzelnen:
Man braucht kein Gewerbe anzumelden, den Punkt kann man getrost ignorieren.

Mehrwertsteuer ist dagegen durchaus ein Thema. Als Kleinunternehmer bis x0000€ kann man sich davon befreien lassen (ich meine es wären 14 000€ brutto). Später kann man sich allerdings komplett von der Mehrwertsteuer befreien lassen, weil man Aufgaben im Bildungsbereich übernimmt. Das ist etwas trickig und hier hilft eine Ausbildung und Befähigung für den Unterricht. Aber es geht auch ohne Ausbildung, quasi als künstlerisch ausgebildete Person, die Unterricht erteilt. Unsere eingebürgerte Osteuropäerin könnte auch schnell mal ein Kirchenmusikexamen hinlegen, da gibt es Möglichkeiten, wenn es nicht das große A (?)-Examen sein soll...

Die Beiträge für die Renten, Kranken und Pflegeversicherung sind die ersten Jahre nicht unbedingt ein Problem. Man "muss" in die KSK (Künstlersozialkasse), wenn man in diesem Bereich tätig ist. Die ersten 5 Jahre lang hat man "Schonfrist" und darf zu wenig verdienen. Man zahlt dann nur das Minimum. Nach 5 Jahren sollte man dann allerdings über 5000€ Arbeitseinkommen pro Jahr kommen.

Wenn unsere Osteuropäerin halbwegs so gut ausgebildet ist wie sie hier geschildert wurde, dann dürfte sie guten Zulauf haben und ausreichend Betätigungsmöglichkeiten haben.
 
Raus aus der Situation könnte so gehen: beim Arbeitsamt eine Umschulung machen die auf eine selbständige Tätigkeit vorbereitet. Man erhält dort Unterricht in Buchführung, doppelter Buchführung und und und. Es gibt viele Tipps von Werbeleuten, Wirtschaftsmathematikern, Schulungen in allen möglichen Bereichen eben, die ein Selbständiger braucht, auch Basics in Steuerrecht. Ich meine, die Umschulung geht ein Jahr und die Bezüge von Harz 4 gehen durch.

Also falls sie als Klavierlehrerin arbeiten möchte muss sie diesen Aufwand sicher nicht treiben. Beim Finanzamt sollte sie ihr ungefähr erwartbares Einkommen angeben und bei der KSK ebenso. Außerdem bei der KSK nachfragen, wie sie ihre künstlerische Tätigkeit nachweisen kann.
 

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