Instrument von der Steuer absetzen

Marinieves

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13. Sep. 2017
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Hallo zusammen,

da ich ja hauptberuflich unterrichte und auch hier und da ein Engagement habe (alles offiziell versteuert), möchte ich meinen Flügel natürlich gern von der Steuer absetzen (Abschreibung).
Bei einem Kaufpreis von 22000€ muss ich das auf wie viele Jahre hin ansetzen?
Im Net werde ich nicht fündig in Bezug auf aktuelle Daten, alles ältere Hinweise..... aber da sich im deutschen Steuersystem ja quasi stündlich was ändert hoffe ich, dass hier jemand evtl.bescheid weiss, wie es aktuell aussieht.

Merci
 
Im Net werde ich nicht fündig in Bezug auf aktuelle Daten, alles ältere Hinweise..... aber da sich im deutschen Steuersystem ja quasi stündlich was ändert hoffe ich, dass hier jemand evtl.bescheid weiss, wie es aktuell aussieht.
Auch das hier ist eine ältere Publikation, die aber in Grundzügen aufzeigt, was professionell tätige Künstler(innen) in steuerrechtlichen Fragen erwartet: http://dtkv.net/ORG/nachrichten/steuern/724-die-besteuerung-der-tonkuenstler-und-musiklehrer.html

Diese Informationen kann man auch ohne DTKV-Mitgliedschaft erhalten. Grundsätzlich gilt für die Tätigkeit als freiberuflicher Musiker sinngemäß dasselbe wie für andere freiberufliche Tätigkeiten:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12585.xhtml?currentModule=home

Was das angeschaffte Instrument betrifft, müsste Dir dieser Beitrag hier weiterhelfen: http://kreativwirtschaften.de/abschreibung-von-musikinstrumenten/

LG von Rheinkultur
 
Hallo Rheinkultur!

Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort und die Mühe, das alles zu verlinken! Jetzt bin schon deutlich schlauer ☺️ und ich könnte ja für ein wenig Unterstützung auch mal beim DTKV nachfragen, bin ja da auch Mitglied.

Liebe Grüße, Marinieves
 
Ruf beim Finanzamt an, frag nach und lass es dir schriftlich geben. Ich setze meinen über 20 Jahre ab
 
Jetzt bin schon deutlich schlauer ☺️ und ich könnte ja für ein wenig Unterstützung auch mal beim DTKV nachfragen, bin ja da auch Mitglied.
Zum Beispiel. Des weiteren ist das zuständige Finanzamt zwar nicht zur Steuerberatung, wohl aber zur Auskunft verpflichtet - spätestens dann, wenn es darum geht, die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für das Instrument nicht anerkennen zu wollen. In diesem Falle wird unterstellt, man könnte berufliche und private Nutzung nicht voneinander trennen. Sollte dieser Fall eintreten, unbedingt widersprechen. Alles, was zur Berufsausübung erforderlich ist, sollte geltend gemacht werden. Dazu gehört auch die Anschaffung der oben erwähnten Broschüre oder anderer Literatur zu Fragen der Besteuerung.

Ruf beim Finanzamt an, frag nach und lass es dir schriftlich geben. Ich setze meinen über 20 Jahre ab
Entweder so verfahren oder einfach die entsprechenden Posten in der eigenen Steuererklärung angeben. Hat das Finanzamt die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als Musiker anerkannt, ist es klar, dass Du zur Ausübung dieser Aufgabe auch entsprechende Betriebsausgaben tätigen musst.

Für höherwertige Instrumente kommen auch längere Abschreibungszeiträume in Betracht.

Meines Wissens dürfen Mitarbeiter des Finanzamtes keine steuerliche Beratung geben.
Wie gesagt, den Steuerberater ersetzen wird der Sachbearbeiter des Finanzamts natürlich nicht. Aber er ist zur Auskunft verpflichtet, wenn ihn der Steuerpflichtige über das Vorhaben unterrichtet, ein zur Berufsausübung erforderliches Musikinstrument über soundsoviel Jahre abzuschreiben.

LG von Rheinkultur
 
Danke Shigeru!
Und nochmal danke Rheinkultur!

Dass das Finanzamt auskunftsverpflichtet wusste ich und habe es auch schon genutzt, die waren tatsächlich immer nett am Telefon. Gut, wenn ich im 2.Quartal 2018 dann über der Steuererklärung für 2017 brüte (freu mich jetzt schon ) werde ich ggf.einfach dort anrufen.

Danke, ihr seid echt Gold wert (Oder besser Elfenbein? Hm....)
 
Hallo, ein NEUER Flügel hat eine AfA von 15 Jahren.
Ein NEUES Klavier 10 Jahre.




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Hi TastenläuferNRW,

und wie ist es mit gebrauchten, die aber komplett erneuert sind? Mein Steinway ist BJ 1912 (laut Unterlagen), aber komplett generalüberholt, technisch gesehen also quasi neu. Schwierige Sache, oder? Macht es das komplizierter?

Danke dir und lieben Gruß!
 
So ist es leider. Furchtbar. Ich werde mich mal schlau machen mit gebrauchten Instrumenten.


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und wie ist es mit gebrauchten, die aber komplett erneuert sind? Mein Steinway ist BJ 1912 (laut Unterlagen), aber komplett generalüberholt, technisch gesehen also quasi neu. Schwierige Sache, oder? Macht es das komplizierter?
Nein, der ist definitiv gebraucht. Sollte es aber in Deinem Interesse sein, die Abschreibung zu verlängern, so kann ich mir nicht vorstellen, was das FA dagegen haben könnte. Verkürzen ist nicht möglich. (Ein gebrauchtes Auto, das einen neuen Motor und eine neue Lackierung bekommen hat, bleibt ein gebrauchtes Auto!)

Mal wieder eine Logik aus der großen schönen Welt der deutschen Steuergesetzgebung, die sich mir nicht erschließt:blöd:. Schließlich gibt es ja auch neue Klaviere für 40 TE und neue Flügel für 10 TE:konfus:.

Naja, ein gebrauchtes Auto schreibt man ja auch in 3 (oder sinds inzwischen 4?) Jahren ab, egal, ob es 5 Wochen alt ist oder 15 Jahre, egal ob es 2.000,- oder 200.000,- gekostet hat. Irgendwo muss die Behörde mit Vereinfachungen arbeiten***, sonst zahlen wir noch mehr Erbesenzähler. Ist eh alles schon zu kompliziert.

*** und tut es - gottseidank - auch!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey, danke, dass ihr euch die Zeit nehmt und mir weiter helft, das weiss ich zu schätzen!

Jaja, unser deutsches Steuersystem ist schon ganz schön kompl.....äh, nein, ganz schön bescheuert. Ich mache jährlich die Steuererklärung für mich und meinen Mann zusammen (er angestellt + zusätzl.freiberuflich, ich komplett freiberuflich), und obwohl ich mittlerweile ja ein wenig Übung habe, stoße ich jedes Mal wieder auf Dinge, die ich vollkommen idiotisch und unlogisch finde. Naja. Muss man durch.
 
Naja, ein gebrauchtes Auto schreibt man ja auch in 3 (oder sinds inzwischen 4?) Jahren ab, egal, ob es 5 Wochen alt ist oder 15 Jahre, egal ob es 2.000,- oder 200.000,- gekostet hat. Irgendwo muss die Behörde mit Vereinfachungen arbeiten***, sonst zahlen wir noch mehr Erbsenzähler. Ist eh alles schon zu kompliziert.

*** und tut es - gottseidank - auch!
Richtig - und die beiden denkbaren Extreme liegen in der Konsequenz gar nicht so weit auseinander. In jedem Falle wird das zu versteuernde Einkommen durch die Abschreibung gemindert: Bei langen Laufzeiten fällt der abzuziehende Betrag niedriger und im umgekehrten Falle höher aus. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung sieht in der Praxis vermutlich so aus, dass der Steuerpflichtige bei Nichtanerkennung der Abziehbarkeit nachfragen wird, ob man die Anschaffung des Flügels generell nicht zu berücksichtigen bereit ist oder ein Problem mit der Laufzeit des Abschreibungsvorgangs hat. Am günstigsten ist für den Steuerpflichtigen wahrscheinlich das Operieren mit einer relativ gleichbleibenden Steuerbelastung: In einem Zeitraum mit guter Ertragslage möglichst große Abzüge geltend machen und in "mageren" Zeiten das Gegenteil tun, um die Vorauszahlungssätze überschaubar zu halten.

LG von Rheinkultur
 
Naja, ein gebrauchtes Auto schreibt man ja auch in 3 (oder sinds inzwischen 4?) Jahren ab, egal, ob es 5 Wochen alt ist oder 15 Jahre, egal ob es 2.000,- oder 200.000,- gekostet hat. Irgendwo muss die Behörde mit Vereinfachungen arbeiten***, sonst zahlen wir noch mehr Erbesenzähler. Ist eh alles schon zu kompliziert.

Ein Instrument ist doch kein GWG, wo die Vereinfachung ja sinnvoll ist. Eine Vereinfachung wäre doch, wenn man den Anschaffungswert linear innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes unabhängig vom Instrumententyp abschreiben könnte. In einer Unterscheidung zwischen Klavier und Flügel sehe ich eine Verkomplizierung. Wie sieht es denn z.B. mit Clavinovas oder Orgeln aus:konfus:;-)?
 
Eine Vereinfachung wäre doch, wenn man den Anschaffungswert linear innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes unabhängig vom Instrumententyp abschreiben könnte. In einer Unterscheidung zwischen Klavier und Flügel sehe ich eine Verkomplizierung.
Sorry, DAS hatte ich glatt übelesen bzw. falsch verstanden. DAS ist natürlich Unfug und ich würde da auch drauf sch....
In der Afa_liste steht dann zum Beispiel V-125 oder Steinway V-125 und nicht Klavier und Typ.
Nach m.W. werden Steuererklärungen inzwischen elektronisch geprüft - erst wenn dort Unstimmigkeiten auffallen, kommt der Erbsenzählr zum Einsatz.

Am günstigsten ist für den Steuerpflichtigen wahrscheinlich das Operieren mit einer relativ gleichbleibenden Steuerbelastung: In einem Zeitraum mit guter Ertragslage möglichst große Abzüge geltend machen und in "mageren" Zeiten das Gegenteil tun, um die Vorauszahlungssätze überschaubar zu halten.
Und genau derlei "Gestaltungsspielraum" will der Gesetzgeber eben nicht, weshalb die gewählte Abschreibungsform unveränderlich bleiben muss.

Generell verstehe ich das Problem ohnehin nicht. Sofern VERNÜNFTIGE Arbeitseinkünfte erzielt werden, ist das Arbeitsinstrument definitiv absetzbar. Problematisch könnte es nur werden, wenn die Einkünfte in keiner Relation zur Anschaffung stehen - aber auch dann muss das FA das eine gewisse Zeit akzeptieren, bis es zweifelsfrei feststellen kann, dass "Liebhaberei" vorliegt. Dann allerdings gibts Nachforderungen ... (die aber bei zu geringem Einkommen kaum ins Gewicht fallen).

Richtig kritisch wird es - und das ist auch richtig so – wenn z.B. bei Zusammenveranlagung der Ehemann Chefarzt ist und der 120.000,- Steinway abgesetzt werden soll, weil die Gattin 2 mal die Woche eine Klavierstunde gibt. Allerdings hat in diesem Fall der Chefarzt durchaus die Möglichkeit, dem FA klarzumachen, dass der Steinway unabdingbar als Repräsentationsobjekt ist und falls das FA das nicht anerkennt, er sich ein Repräsentationsauto für 300.000,- kaufen wird... :-D
 
Das geht? Meines Wissens dürfen Mitarbeiter des Finanzamtes keine steuerliche Beratung geben.

Meines Wissens nach ist genau das Gegenteil richtig, Finanzbeamten sollen unbedingt beraten. Es ist ja im Interesse aller, dass die Steuererklärung richtig ist und auch wenn Absetzen den Staat Geld kostet, das ist vom Staat ja so gewollt, dass man Dinge von der Steuer absetzen kann. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man entsprechende Auskünfte beim Finanzamt bekommt.
 
Schließlich gibt es ja auch neue Klaviere für 40 TE und neue Flügel für 10 TE.
Die Abschreibungsdauer hat ja auch nix mit dem Wert des Wirtschaftsgutes zu tun, sondern mit der erwarteten Nutzungsdauer. Hängt sie nicht bei Autos sogar von der Jahreslaufleistung ab (3 oder 5 Jahre, je nach Laufleistung)? Sicher kann man kritisieren, dass Klaviere und Flügel unterschiedlich behandelt werden, aber mein Gott, Abschreibungen sind halt ein ständiger Streitpunkt ...
In einem Zeitraum mit guter Ertragslage möglichst große Abzüge geltend machen und in "mageren" Zeiten das Gegenteil tun, um die Vorauszahlungssätze überschaubar zu halten.
Die Abschreibungen (als steuerrelevante Kosten) sind reglementiert und lassen sich nicht so leicht "tunen". Aber kann man nicht stattdessen den (steuerlichen) Ertrag über Gewinn- bzw. Verlustvorträge zwischen den Jahren ausgleichen, was letztlich den gleichen Effekt hat?
 

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