Häuslisches Übungszimmer für Berufsmusiker

Hallo :)
Wisst ihr schon davon? Und was Grundsätzlisches ändert das?

http://www.rechtslupe.de/steuerrech...iches-uebungszimmer-fuer-berufsmusiker-323757

Mein Übungszimmer ist nicht komplett abgegrenzt. Heißt es, dass es für mich uninteressant?

Gruß,


Liebe sorell,

davon wusste ich noch nicht, vielen Dank! Allerdings kommt das für mich sowieso nicht in Frage, weil mein Flügel im Wohnzimmer steht. Ich meine, bei dir wäre das ähnlich, oder nicht?

Liebe Grüße

chiarina
 
Liebe sorell,

davon wusste ich noch nicht, vielen Dank! Allerdings kommt das für mich sowieso nicht in Frage, weil mein Flügel im Wohnzimmer steht. Ich meine, bei dir wäre das ähnlich, oder nicht?

Liebe Grüße

chiarina

Ja, stimmt! Aber wo noch sollte der Flügel stehen! In ein kleines Zimmer passt er einfach nicht! Es gibt verschiedene Instrumente. Ich glaube, wenn man es mal versucht, es könnte noch eine rechtliche positive Entscheidung für die Pianisten geben. Ich habe eine meine bekannte Steuerberaterin deswegen gefragt:

"Verstehe ich es richtig, dass ich mein durchgängiges Zimmer, wo mein Flügel
steht, und das nicht nur mein Übungsraum, aber auch als Wohnraum genutzt
wird, auch absetzen kann? Es gehe aus diesem Text aus:

"Räumlichkeiten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro
entsprechen, sind auch dann nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers
zuzurechnen, wenn sie ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Steuerpflichtigen
verbunden und deswegen in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind. Dies
trifft nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs u.a. auf als Lager-,
Werkstatt-, Arztpraxis- und Ausstellungsraum genutzte Räume zu. Im
Einzelfall ist das häusliche Arbeitszimmer von anderen beruflich oder
betrieblich genutzten Räumen im häuslichen Bereich abzugrenzen."

Soll ich dann auch zeitlich das Zimmer trennen, z.B. 70% der Zeit als
Übungsraum, und 30% als Wohnzimmer.... oder ist es komplett falsch?"

Die antwortet mir so:

"das ist schwierig... Ich würde das nicht zeitlich, sondern räumlich trennen.
Vielleicht den Fernseher in einen anderen Raum stellen (offiziell) und sagen
ab Vorhang ist Arbeitsraum. Das ganze ist aber in jedem Falle problematisch,
da das Finanzamt sich bestimmt quer stellt. Lege auf jeden Fall einen
Ausdruck der Informationen bei. Besprich das doch auch mal kurz mit Deinem
Anwalt, meistens sind die etwas wagemutiger als wir Steuerberater.

Ich lese es aber genauso wie Du, deshalb habe ich Dir das ja geschickt
(eigentlich eine sehr gute Entscheidung!)."

Deswegen denke ich, dass es sich lohnt, das zu versuchen. Es könnte nicht sein, dass ich dieses Zimmer, wo ich mein fast ganzes Geld mit Unterrichtstunden verdiene und davon Steuer bezahle, mindestens teilweise nicht absetzen kann! Meine ganze Familie darf diesen Raum ganzen Tag nicht eintreten! Und abends nach 20.00 übe ich da noch, manchmal bis 23.00. Gott sei Dank, haben wir alleinstehendes Haus.

LG,
 
Hallo,

hast du nicht noch ein kleines Zimmer frei?

Ich habe den Flügel auch im Wohnzimmer stehen, setzte ihn auch ab. Habe habe ein Unterrichtszimmer, wo mein privates Klavier drin steht. Diesen Raum setze ich auch (wieder) von der Steuer ab.

Ich würde mir einfach in ein freies Zimmer ein billiges Klavier oder sogar ein E-Piano stellen, das (Zimmer und Instrument) ich dann auch von der Steuer absetzen würde.

Du kannst ja dann üben oder unterrichten wo du möchtest.

Viele Grüße
Shigeru
 
Deswegen denke ich, dass es sich lohnt, das zu versuchen. Es könnte nicht sein, dass ich dieses Zimmer, wo ich mein fast ganzes Geld mit Unterrichtstunden verdiene und davon Steuer bezahle, mindestens teilweise nicht absetzen kann! Meine ganze Familie darf diesen Raum ganzen Tag nicht eintreten! Und abends nach 20.00 übe ich da noch, manchmal bis 23.00. Gott sei Dank, haben wir alleinstehendes Haus.


Hallo sorell,

hm, du hast recht - man könnte es wenigstens versuchen. Mir geht's nämlich genauso :p ! Aber ich habe einen Bekannten, der sein Arbeitszimmer nicht absetzen darf, weil er da noch irgendetwas privates drin stehen hat. Mein Mann darf seine Bürokleidung nicht absetzen, weil er sie ja auch woanders tragen könnte (was er nicht tut). Die sind bisher immer so pingelig gewesen - ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da mal etwas ändert. Einen Anwalt habe ich leider nicht.

Ich sehe es aber auch so wie du!

@Shiguru: Räume leider Mangelware :p !

Liebe Grüße

chiarina
 
Hallo,

hast du nicht noch ein kleines Zimmer frei?

Ich habe den Flügel auch im Wohnzimmer stehen, setzte ihn auch ab.

Viele Grüße
Shigeru

Hallo Shigeru,

setzst Du Dein Wohnzimmer, wo Dein Flügel steht? Und geht das? Ich habe aus Deinem Beitrag verstanden, dass Du zwei Zimmer absetzt - Wohnraum mit dem Flügel und noch ein Zimmer, wo ein Klavier steht. Und geht das? Oder habe ich falsch verstanden?

Danke und lieben Gruß,
 
Hallo,

nein (bzw hast du falsch verstanden). Ich habe sogar im Keller noch ein großes Büro, setze aber nur das kleinste Zimmer in dem das Klavier steht als Unterrichtsraum ab.
Den Flügel setze ich aber auch als "Arbeitsgerät" ab

Da es eigentlich nicht möglich ist, ein Wohnzimmer abzusetzen, würde ich eben ein anderes Zimmer als Musikzimmer definieren und in diesem Zimmer Noten, Computer, E-Piano usw. (keine oder nur gelegentlich privaten Dinge - jedenfalls wenn eine Steuerprüfung angesagt ist) aufbewahren.

Ich unterrichte halt auch in diesem Zimmer. Bei meiner ersten und letzten Prüfung wollte der Prüfer aber nur die Unterlagen (keine Räume oder Instrumente) sehen.

LG
Shigeru


Hallo Shigeru,

setzst Du Dein Wohnzimmer, wo Dein Flügel steht? Und geht das? Ich habe aus Deinem Beitrag verstanden, dass Du zwei Zimmer absetzt - Wohnraum mit dem Flügel und noch ein Zimmer, wo ein Klavier steht. Und geht das? Oder habe ich falsch verstanden?

Danke und lieben Gruß,
 
Hallo,

in dem Urteil ging es darum, ob das Musikzimmer als "Tonstudio" oder als "Arbeitszimmer" einzustufen ist,...dort liegt im vorliegenden Fall der wesentliche Unterschied. Da das Arbeitszimmer einer Abzugsbeschränkung unterliegt....ein "Tonstudio" jedoch nicht.

Wer im Wohnzimmer unterrichtet...kann nur die Kosten für den Flügel steuerlich berücksichtigen....jeoch nicht die lfd. Kosten für das Wohnzimmer....da keine Abgrenzung zur privaten Nutzung möglich ist.

Hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen.

Gruß Die3
 

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