Gema bei Konzert?

R

Romantiker

Dabei seit
30. Mai 2009
Beiträge
179
Reaktionen
0
also ich hab da mal ne frage, und zwar geb ich demnächst n paar konzerte mit ner cellistin und eine der veranstalterinnen hat uns auf die gema angesprochen.
wie is die regelung mit den konzerten?? ich meine in erinnerung zu haben, dass für komponisten, die läner als 70 jahre tot sind keine gebühren mehr anfallen (oder sogar 70 jahre nach erscheinen des werks??).

kann mir da jemand weiterhelfen?
 
GEMA-Gebühren fallen an für Komponisten, die noch keine 70 Jahre tot sind. Mit dem Datum der Komposition hat es nichts zu tun. Wenn ein Stück also z.B. 1890 komponiert wurde, der Komponist ist aber erst 1950 gestorben - dann ist die Aufführung dieses Stücks von 1890 immer noch GEMA-pflichtig.

Wenn der Komponist aber schon 70 oder mehr Jahre tot ist, geht die GEMA leer aus.
 
Die Sache ist sogar noch etwas komplizierter. Für GEMA-Gebühren gilt nämlich, daß die nur entfallen, wenn man entsprechende Nachweise bringt - also z.B. eine Liste der Musikstücke. Das ist Aufgabe des Veranstalters, der ja auch zahlen muß.
 
heisst dass wenn man wo spielt muss nich der zahlen der spielt sonder der, dem die räumlichkeiten gehören??
 
Verstehe ich nicht, dann wären ja alle Mozart-Opern GEMA-frei, das kann nicht sein. Meines Wissens nach muss immer gezahlt werden, wenn Töne produziert werden, egal was gespielt wird. Wie dann die Verteilung ist das ist eine andere Geschichte, das geht aber den Veranstalter nix an.
 
So viel ich weiß, muss man bei der GEMA jedes Konzert anmelden und eine Liste mit den geplanten Stücken einreichen, - und zwar auch dann, wenn alle Stücke schon gemeinfrei sind. Das heißt, man muss sich quasi der GEMA gegenüber von dem Verdacht befreien, noch nicht gemeinfreie Musik in seinem Konzert zu spielen. Wenn man das Konzert nicht anmeldet, dann gilt die sogenannte GEMA-Vermutung, die davon ausgeht, dass man abgabenpflichtige Stücke spielt. Das könnte dann unter Umständen zu nicht eingeplanten Rechnungen führen... :roll:

Wer für eventuell anfallende GEMA-Gebühren zuständig ist - der Vortragende, der Veranstalter, der Pfarrer, der den Schlüssel für den Veranstaltungsraum aufbewahrt... - keine Ahnung. Aber ich würde vermuten, dass es der Veranstalter ist.

@Viola
Ich würde schon denken, dass Mozarts Opern inzwischen allesamt gemeinfrei sind, - was die Musik anbelangt. Wie es mit den Inszenierungen aussieht, ist vielleicht eine andere Frage. Aber ob dafür dann auch die GEMA zuständig ist, kann ich nicht sagen.

Grüße von
Fips
 
...Das heißt, man muss sich quasi der GEMA gegenüber von dem Verdacht befreien, noch nicht gemeinfreie Musik in seinem Konzert zu spielen. Wenn man das Konzert nicht anmeldet, dann gilt die sogenannte GEMA-Vermutung, die davon ausgeht, dass man abgabenpflichtige Stücke spielt...

Du hast genau auf den Punkt gebracht, was ich nicht schreiben konnte, weil mir die Details entfallen waren.

Neben den Aufführungsrechten gibt es natürlich noch die Rechte der Vortragenden an ihrer Vorstellung. Deswegen darf man eigentlich nicht filmen, fotographieren etc. Das wird aber erst GEMA-pflichtig, wenn diese Reproduktionen in Umlauf gebracht werden.

Mozart ist also nicht GEMA-pflichtig, wird aber erstmal verdächtigt, bis der Veranstalter ihn bei GEMA entlastet.

Im übrigen muß selbst ein Komponist, der nicht Mitglied der GEMA ist und auf einer eigenen Veranstaltung seine Werke selbst öffentlich vorführt, der GEMA nachweisen, daß er nicht GEMA-pflichtig ist. Es gibt einige, die das nicht wußten und dafür teuer bezahlen mußten. Sicherlich gibt es da auch Möglichkeiten, sowas nachträglich zu bereinigen aber erstmal schnappt die Falle zu.

Lampenfieber ist leider das geringste Risiko bei öffentlichen Veranstaltungen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
@Romantiker
Der VERANSTALTER ist für Gebühren von WORT&Musik (so heißt das im Fachjargon) verantwortlich.

Der KÜNSTLER (Musiker/BAND) ist aber in SEINEM Tun verpflichtet zu prüfen ob der Veranstalter seiner Pflicht nachkommt und muß seine SPIELFOLGE ausfüllen!

Ein ausgefüllter GEMA Folgebogen sollte daher beim Künstler bleiben.

Weiterhin habe ich viele Sachen hier gelesen die nicht stimmen, einmal ist das Thema BEARBEITUNG (welche das 70Jahre Thema ad acta legt) z.B. nicht angesprochen...

Bei Sachen Rechten IMMER auf Nummer sicher gehen und NICHT auf Internetrecherchen vertrauen die NICHT geprüft sind!
.... wir haben alle schon "Gäule kotzen gesehen" .. (sorry für die harte Ausdrucksweise welche aber leider stimmt)

gruß frank

PS: TIPP Einfach mal bei der GEMA anrufen, die bekommen Geld dafür und beraten auch! Der Deutsche Musikverlegerverband wäre die 2. Stelle!
 

Zurück
Top Bottom