Frage zu Urheberrecht

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Emma

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13. Apr. 2008
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Hi,

z.Zt. spiele ich viel Clementi, die Sonatinen natürlich nur, aber ich finde ihn einfach toll, ist genau meine momentane Spielstärke, alle Stücke scheinen wie für mich gemacht:) Aber jetzt meine Frage: Es gibt ja dieses Rondo, das brauch ich hier nicht einstellen denn das kennt sicher jeder wenn ich sage: genau dieses Stück gibt es von Genesis/Phil Collins: "A groovy kind of Love", auch das kennt jeder. Warum kann Phil Collins das Stück einfach so nachmachen/singen, hat er dafür bezahlt, wie ist es mit den Rechten?
LG
 
Clementi ist 1832 gestorben. Er ist also über 70 Jahre tot. Seine Kompositionen sind daher gemeinfrei. D.h. es gibt kein Copyright mehr.

Grüße
 
Hm, aber Noten kopieren darf man nicht?
Ich werde es wohl nie verstehen.....
 
Ob man die Noten kopieren kann lässt sich nicht so einfach sagen. Wenn ein Verlag die Noten nimmt und selber setzt, dann haben sie die Rechte an dieser "Setz-Version". Man darf sie also nicht kopieren. Es sei denn, das ist über 70 Jahre her.

Das ist jetzt recht einfach ausgedrückt. Aber so ungefähr ist es wohl.

Achtung: Das ist keine Rechtsberatung!

Grüße
 
Naja, kopieren tue ich eh nur für meinen eigenen Bedarf, ich verkaufe keine Noten, mache damit kein Geld, ich sehe kein Unrecht darin, wenn meine KL mir mal ein Heft leiht. So gesehen ist es mir ziemlich egal. Das mit der 70-Jahres-Grenze wusst ich nicht, dachte nicht dass es überhaupt eine Grenze gibt. Und dass ich nicht Noten kopiere und dann ein eigenes Buch veröffentliche, das ist ja wohl auch klar. Andererseits: wie will man denn beweisen, aus welcher Quelle ich die Noten habe, sollte ich das theoretisch doch tun?
Grüße
 
Es ist unerheblich, ob man nur für den eigenen Gebrauch kopiert oder kommerziell verwendet. Der einzige Unterschied dabei dürfte das Strafmaß sein, wenn es herauskommt...

Grüße
 
Aber wenn ich die Noten selber hab, dann darf ich doch für mich eine Kopie machen, oder?

Noch eine Frage, auch zum Urheberrecht:
Darf ich bei Youtube legal alles was ich selebr spiele hochladen, oder gibt es da Bestimmungen dass ich bestimmte Musik nicht hochladen darf?


Liebe grüße
oli
 
Es ist eigentlich recht einfach, wenn man sich klar macht, daß eine Komposition an sich und die gedruckten Noten davon zwei unterschiedliche Dinge sind. Es gibt hier nämlich zweierlei Arten von Urheberrecht, einmal für Musik und einmal für Druckwerke.

Genaueres steht übrigens auf der Website von Gema.

Für gedruckte Noten gibt es noch eine Ausnahme: Für Lehrzwecke (muß man gegebenenfalls nachweisen) darf man Kopien machen, wenn der Verlag dies ausdrücklich erlaubt.
 
Guendola hat's ja auf den Punkt gebracht:
- Musik an sich ist geschützt. Also darf man sie nicht einfach selber einspielen und veröffentlichen, solange sie noch geschützt ist.
- Druckwerk ist geschützt. Also darf man es nicht einfach kopieren und verbreiten, solange es noch geschützt ist.

Mit Privatkopien bin ich nicht ganz sicher, aber letztendlich fällt das meiner Meinung nach soweit in den privaten Bereich (auch wenn man sich vom Lehrer Noten kopiert), dass man da im Normalfall nichts zu befürchten hat. Ob es vom Gesetz her vollkommen legal ist... tja, wie gesagt, ich bin nicht ganz sicher.

Übrigens soll dies keine Rechtsberatung sein. Darf es auch gar nicht, laut... Recht. :p
 
Was youtube betrifft: Erstens ist das ein ziemlich rechtsfreier Raum. Urheber lassen bewußt "Raubkopien" dort, wenn es ihnen in den Kram paßt und löschen sie dann flugs, wenn sie z.B. eine neue CD rausbringen.

Ansonsten gilt meines Wissens, daß im Internet der Betreiber der Website für das finanzielle zuständig ist. Du mußt natürlich die Noten besitzen, wenn du ein Stück einspielst, was noch geschützt ist. Ich kenne z.B. ein amerikanisches Musikforum, das extra entsprechende Vereinbarungen getroffen hat, damit die Einspielungen von modernen Komponisten überhaupt erlaubt werden können. Immerhin handelt es sich um öffentliche Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Musik. Auf der eigenen Website darf man nach deutschem Recht glaube ich maximal 10 Sekunden aus solcher Musik "zitieren" (pro Stück), sonst muß man an GEMA zahlen.
 

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