Flügel, 2.ter Versuch

  • Ersteller des Themas anne2501
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Ich kann keinen Betrug erkennen:

- Wenn man Fragen zum Produkt hat und einen Verkäufer vor Aktionsende tatsächlich nicht erreichten sollte, dann bietet man halt nicht auf das Produkt!
- Die bechsteintypischen Risse, die noch lange keinen Totalschaden darstellen müssen, wurden auf den Photos gezeigt, mehr muss der Verkäufer nicht tun.
- Entsprechend des Alters des Flügels liegt der Preis auch ein Vielfaches unter dem Neupreis, da darf man nicht den Zustand eines neuwertigen Instrumentes erwarten. Neuwertigkeit hat der Verkäufer auch nicht behauptet.
- Du hast dir das Instrument nach der Ersteigerung nicht einmal angesehen, wie willst Du behaupten, dass es einen Totalschaden hat?

Selbst wenn mal etwas nicht zur Zufriedenheit des Kunden läuft, ist es bei Ebay Usus, dass man erst einmal den Verkäufer kontaktiert und eine interne Lösung sucht, bevor man aus einer Laune heraus eine schlechte Bewertung abgibt. Deine schnelle Bewertung lässt vermuten, dass Du in dieser Hinsicht nichts unternommen hast.

Hier geht mir schon als Leser die Hutschnur hoch, wie mag es erst dem Verkäufer ergehen? Ebay, bewahre bitte alle Verkäufer vor solchen "Käufern"!

Edit: Ok, du HAST ihn angespielt, wie Deinem ersten Beitrag zu entnehmen ist. Dann hattest Du auch die Gelegenheit, mit dem Verkäufer zu reden
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde diese ebay kleinbetruegereien abscheulich. Defekte sachen verkaufen und danach von nichts gewusst haben und der kaeufer ist der dumme.

Das wird ja immer besser, jetzt unterstellst du dem Verkäufer auch noch öffentlich Betrug. Welchen Defekt hat der Flügel doch gleich? Und sagt wer? Und wie kommst du auf den angeblichen Totalschaden in deiner Ebay Bewertung des Verkäufers?

Wenn ich du wäre, würde ich mich schon mal um einen guten Anwalt bemühen, der dich da wieder raushaut, sofern der Verkäufer rechtliche Schritte gegen dich einleiten sollte. Wäre es ein gewerblicher Verkäufer, würde der das mit Sicherheit tun.
 

Hi Shari,

Natürlich nicht! Wenn klaviermacher nun den Flügel für z.B. 800 Euro nehmen will aber nicht für 2500 Euro, würde anne2501 auf 1700 Euro Minus sitzen bleiben, wenn man den Verkäufer nicht dahingehend überzeugen kann, den Verkauf rückgängig zu machen und den Flügel nun für die niedrigere Summe direkt an klaviermacher zu verkaufen.

Ich habe es so verstanden, dass Anne dem Sofortkauf zugestimmt hat und bei der Besichtigung ihres Kaufs dann direkt bezahlt hat.
Sie hat das Instrument im Vorfeld nicht angespielt.

Hi,

Sie fand den Flügel nach dem Anspielen und dem Kauf noch ganz gut. Wer Brahms op. 5 spielen kann, hört doch, ob ein Flügel verstimmt ist oder nicht???
 
Ich habe es so verstanden, dass Anne dem Sofortkauf zugestimmt hat und bei der Besichtigung ihres Kaufs dann direkt bezahlt hat.
Sie hat das Instrument im Vorfeld nicht angespielt.
Wenn das der Fall ist und wenn der Flügel in Ordnung ist (spielbar, hält die Stimmung, schön muß er dafür nicht klingen):

Dann ist das Geschäft abgeschlossen und der Flügel gehört nun Anne und alles Weitere ist Buyer's Remorse. Der Verkäufer könnte den Flügel zurücknehmen/zurückkaufen. Müssen tut er das aber nicht. Fernabsatzwiderrufsrechte gibt's unter Privatleuten nicht.
 
der verkaeufer war telefonisch ueberhaupt nicht zu erreichen fuer eine besichtigung. irgendwann habe ich dann sofortkauf geklickt. auch danach waren die leute kaum zu erreichen. alles war laestig, meine anrufe, mein wunsch vorbeizukommen. bei der bezahlung hab ich dann natuerlich ein paar toene gespielt und den deckel hochgeklappt, nachdem ich bezahlt hatte. es gab keine option der besichtigung und einer kaufentscheidung (die waere dann nach den ersten toenen negativ ausgefallen, ich haette den fluegel nicht genommen). ich musste bezahlen und den fluegel nehmen, genau so wie der verkaeufer verpflichtet ist, den verkaufsgegenstand ordentlich zu beschreiben und maengel zu nennen.
 
wer die risse fotographieren kann, weiss davon und hat das dann offensichtlich unwissenden auch zu sagen.
 
warum bin ich denn nun schuld, wenn ich mich beschwere, dass ich nicht ueber (gravierende) maengel informiert wurde, die der verkaeufer offensichtlich wusste? selbst wenn er sie nicht wusste, ist so etwas nicht in ordnung. dann muss man im nachhinein sagen "gut, das ding ist nicht in ordnung, ich wusste es auch nicht, sie bekommen ihr geld zurueck.". so wuerde ich es jedenfalls machen.
 
Wenn das der Fall ist und wenn der Flügel in Ordnung ist (spielbar, hält die Stimmung, schön muß er dafür nicht klingen):

Dann ist das Geschäft abgeschlossen....

so verstimmt wie er war, verstehe ich warum, nachdem ihr mich auf die risse hingewiesen habt. ich verstehe dann auch, warum sie ihn verkaufen wollten, fuer 1000 startpreis/2500 eur sofortkauf, warum sie so fachkundig waren, die duennen risse zu sehen und zu fotographieren und die klaviatur rauszunehmen. wahrscheinlich hats denen der klavierstimmer gesagt, als er erfolglos stimmen wollte. und dann finde ich es absolut nicht in ordnung den naechsten ahnungslos kaufen zu lassen.

so koennte es jedenfalls sein.

lassen wir es mal dabei, ich stehe hier ja offenbar allein im gegenwind. da lasse ich doch einfach die 2500 eur flattern! bravo
 
irgendwann habe ich dann sofortkauf geklickt. auch danach waren die leute kaum zu erreichen. alles war laestig, meine anrufe, mein wunsch vorbeizukommen.
Mir scheint, da saß dein Finger recht locker.
Ich finde es grenzwertig, dein nicht wirklich überlegtes Handeln nicht zu hinterfragen.
Vor allem wenn du dich mit dem Verkäufer nur rumgeärgert hast. Da sollte man dann einfach die Finger davon lassen, wenn es einem schon seltsam vorkommt.
Wenn in der Aktion kein Angebot bestand, den Flügel vorab zu besichtigen, richtete sich die Auktion möglicherweise auch eher an Personen, die anhand der Bilder genügend Informationen erhalten.

Du sagst, du würdest deine eigene Suppe auslöffeln? Ich sehe auch in deinem Teller Eingebrocktes.

Deinen Ärger kann ich natürlich trotzdem verstehen; er resultiert aber vor allem aus der Diskrepanz aus Erwartetem "Heiler/geiler Flügel für wenig Geld" und Realität. Und für deine Erwartung bei der Betätigung der Sofort-Kaufen-Taste kann niemand was.

Nebenbei: bei eBay würde ich eh nie wieder einkaufen.
 
der verkaeufer war telefonisch ueberhaupt nicht zu erreichen fuer eine besichtigung. irgendwann habe ich dann sofortkauf geklickt. auch danach waren die leute kaum zu erreichen. alles war laestig, meine anrufe, mein wunsch vorbeizukommen. bei der bezahlung hab ich dann natuerlich ein paar toene gespielt und den deckel hochgeklappt, nachdem ich bezahlt hatte. es gab keine option der besichtigung und einer kaufentscheidung (die waere dann nach den ersten toenen negativ ausgefallen, ich haette den fluegel nicht genommen). ich musste bezahlen und den fluegel nehmen, genau so wie der verkaeufer verpflichtet ist, den verkaufsgegenstand ordentlich zu beschreiben und maengel zu nennen.
Das ist ganz schön ungünstig gelaufen. Ohne Besichtigungsmöglichkeit hätte ich allerdings auch kein Geld rausgerückt. Ich habe einmal ein neues Digitalpiano blind gekauft (Serienprodukt in standardisierter industrieller Fertigung) und das macht nun gerade eine (vorauss. mehrwöchige) Reparatur-Reise, weil die Anschlagsdynamik wohl einen weg hat. ;-)

Anne, erster Schritt wäre nun, dich erstmal schlau zu machen, was nun wirklich mit deinem Flügel ist. Dazu suchst du ihn beim Verkäufer mit dem Klavierbauer auf, denn gestimmt werden muß er sowieso. Der kann dir dann auch gleich sagen, was du da nun genau gekauft hast. Dann kannst du den Transport anleiern.

(Kleine Anmerkung: Hier im Forum beginnen wir Sätze und Hauptwörter mit Großbuchstaben. Ich möchte nur ganz vorsichtig den Gebrauch der Umschalttaste anregen.) :-)
 

realitaetsfremd bin ich natuerlich nicht. eine gruendliche ueberholung, zb maximal neue hammerkoepfe hab ich ja fast erwartet. aber keine massiven schaeden, so wie diese risse - und was die bedeuten ist mir ziemlich klar. wenn nicht jetzt schon ist spaetestens in ein paar jahren feierabend.
 
der verkaeufer war telefonisch ueberhaupt nicht zu erreichen fuer eine besichtigung. irgendwann habe ich dann sofortkauf geklickt.

Finde den Fehler. Ich finde deine Vorgehensweise einfach nur makaber. Bei so einem Verkäufer hätte ich gar nicht erst gekauft, da schrillen doch alle Alarmglocken. Aber klar, ich drücke mal eben Sofortkauf..

Und 2500€ für einen Flügel, der ein paar Jahre hält, ist doch auch in Ordnung.
 
realitaetsfremd bin ich natuerlich nicht. eine gruendliche ueberholung, zb maximal neue hammerkoepfe hab ich ja fast erwartet. aber keine massiven schaeden, so wie diese risse - und was die bedeuten ist mir ziemlich klar. wenn nicht jetzt schon ist spaetestens in ein paar jahren feierabend.
Mit neuen Hammerköpfen ist der Flügel vielleicht wertlos bzw. würde ich ihn dann nicht ankaufen ;-). Wie gesagt, das glatte Notenpult stört mich da viel mehr... Mit oberflächlichen Risschen am Stimmstockfurnier hätte ich gar keine Probleme. Die sind nach vielen Jahrzehnten auch noch so wie sie waren bzw. bei so einem Bechstein einfacher gerichtet als Du meinst.

LG
Michael
 
Du kannst ihn gern haben, wenn du ihn immer noch moechtest, Michael.
Ich moechte nur keinen Verlust machen.
 
soweit ich weiss ist ein totalschaden dann vorhanden, wenn die reparaturkosten den wert uebersteigen.
 
Nein, ein Totalschaden ist Klavier, das reif für den Ofen ist, weil es unreparierbar ist. Was dein Flügel wirklich wert ist, kann dir nur ein Fachmann sagen.
 
Es geht doch nicht um "Wert", oder "Schnaeppchen", es geht um Brauchbarkeit!!!

So ich denke genug Haare gespalten, Du hattest Deinen Kommentar, dass es fuer mich durch die Benennung "Totalschaden" rechtliche Konsequenzen geben koennte, ja auch geloescht.

Ich danke jedenfalls allen, die sich an diesem Thema beteiligt haben und mir die odere andere Wichtigkeit beim Fluegelkauf aufgezeigt haben. Ich lasse Euch wissen, wie die Sache ausgeht, wenn ihr moechtet.
 

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