Copyright, Urherberrecht

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Pflaume

Guest
Moin,

ich habe eine ganz spezielle Frage zu Copyright und Urheberrecht.

Man nehme eine frei verfügbare Midi Datei (oder eine selbst aufgenommene), wandelt diese mit einem Synthesizer in eine hörbare Form, nimmt das ganze als Wav auf und wandelt es in eine mp3 um.

Der Komponist (Urheber) des Stückes der Midi Datei ist bereits lange tot (Bach und Kollegen).
Der Einspieler der Midi Datei lebt vermutlich.

Was darf ich nun mit meiner mp3 anfangen?
Darf ich sie in eine Software einbauen und dort verwenden?

Was darf man überhaupt wie weit verwenden?
Also mal angenommen ich mache diese Datei zum Bestandteil der Software, es ist von außen nicht ersichtlich das dieses Musikstück enthalten ist.
Ändert das etwas an der Situation? (da es ja nicht einfach nur ein "bereitstellen" der mp3 ist)

Ändert die Verbreitung der Software (kommerziell, nicht kommerziell) etwas an der Situation? (manche Sachen sind ja für nicht kommerzielle Nutzung freigegeben)

Würde mich freuen wenn mir da jemand etwas näher Auskunft erteilen kann.

Liebe Grüße
Pflaume
 
Eine Mididatei, die direkt mit einem Notensatzprogramm erstellt wurde, dürfte auf jeden Fall ungefährlich sein, wenn der Komponist entsprechend lange tot ist. Falls die Mididatei in Realzeit eingespielt wurde sieht es etwas anders aus: dann könnte der Musiker, der die Midi-Datei eingespielt hat, Ansprüche stellen. Du müßtest dann halt vorher den Produzenten der Mididatei fragen, ob du diese verwenden darfst, unter welchen Bedingungen etc.

Ob du die Midi-Datei in ein anderes Format konvertierst ändert am grundlegenden Problem garnichts.
 
Hallo Haydnspaß,

vielen Dank für Deinen Beitrag, ich habe mich nochmal kundig gemacht und erfahren, daß selbst eingespielte Midi Files ebenfalls einem Urheberrecht unterliegen können, wenn derjenige der es eingespielt hat dies als seine Interpretation sieht.
Da dies ein Pflaster ist, das ich nicht überblicken kann, werde ich davon erstmal Abstand nehmen.

Allerdings gibt es auch Midi's die von Piano-Notenrollen abgescannt sind und hierbei ist kein neues schöpferisches Werk entstanden.
Diese sollten also frei von jeglichem Copyright und Urheberrecht sein, da die meisten der Rollen auch schon älter als 70 Jahre sind (und demnach auch ihre Spieler und die Komponisten nicht mehr unter uns).

Damit gehe ich auf einem sicheren Weg :).

Liebe Grüße
Pflaume
 

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