Abrechnung: Details?

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ansbach23

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19. Sep. 2023
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Hallo,
bin neu hier, unterrichte jedoch schon sehr lange als Freiberuflerin. Mein Honorar erhalte ich in Monatsraten, und meine Vertragspartner erhalten dann für das Kalenderjahr eine Abrechnung (Stunden gehalten, Stunden vom Schüler unentschuldigt versäumt usw.).
Sind wir eigentlich verpflichtet, in diesen Abrechnungen das Datum jeder einzelnen Unterrichtstunde aufzulisten? Wenn ja, seit wann?
Danke für erhellende Antworten.
 
Würde mich auch interessieren - ich kenne allerdings niemanden, der / die das macht. "Normalerweise" wird ja bei Verträgen ein wöchentlicher Turnus festgelegt ("Dienstags 14:00-14:45 außerhalb der Ferien" o.ä.) sowie Regelungen für Krankheitsfall von Lehrer / ggf. Schüler und Absagen.
 
Ich kenne das ja nur von der anderen Seite aus, also als Schüler. Aber da wurden immer Jahresverträge abgeschlossen und die Gebühr in 12 Monatsraten bezahlt. In den Schulferien war kein Unterricht. Und eine Auflistung der Stunden gab es nie. Ich wäre auch gar nicht auf die Idee gekommen die zu verlangen. Wenn ich eine Liste möchte dann mache ich die selbst eingedenk des schönen alten Satzes: Traue nur der Statistik die du selbst gefälscht hast.
 
Wie machst du das denn bisher bei deinen Rechnungen? Es gibt ja Pflichtangaben, für Rechnungen mit Kleinbeträgen unter 250 Euro sind diese etwas weniger umfangreich als für Rechnungen über 250 Euro.
Bei Kleinbeträgen muss m.W. kein Leistungszeitraum oder Leistungszeitpunkt angegeben werden, kann aber.
Wenn ein Kunde gerne eine komplette Aufstellung möchte, spricht da doch eigentlich nix dagegen.
 
In meinen Verträgen steht, dass überzählig gegebene Stunden zusätzlich bezahlt werden müssen, und welche, die ich von den 36 nicht gegeben habe, von mir zurückerstattet werden. Über Rechnungsmodalitäten steht nichts drin. Ich mache immer eine Abrechnung für's Kalenderjahr, in der geschrieben steht, so und so oft erteilt, unentschuldigt usw.
 
In meinen Verträgen steht, dass überzählig gegebene Stunden zusätzlich bezahlt werden müssen, und welche, die ich von den 36 nicht gegeben habe, von mir zurückerstattet werden. Über Rechnungsmodalitäten steht nichts drin. Ich mache immer eine Abrechnung für's Kalenderjahr, in der geschrieben steht, so und so oft erteilt, unentschuldigt usw.

Du führst doch sicher eine Tabelle für jeden Schüler in der Du Dir aufzeichnest, welche Stunden Du gehalten hast, sonst kannst Du ja nicht ermitteln, ob Du mehr abrechnen kannst, oder weniger. Füge die doch einfach der Rechnung bei, dann ersparst Du Dir Rückfragen.
 
Ist es denn überhaupt üblich bei KL Rechnungen zu erstellen?
Du musst, außer in bestimmten Fällen, an Privatpersonen keine Rechnung stellen. Insofern nicht unbedingt verwunderlich, wenn du keine bekommst.

Wenn aber Rechnungen erstellt werden, müssen gewisse Formalien beachtet werden.

Vielleicht hab ich auch nicht ganz verstanden, was diese Jahresabrechnung sein soll. Ist das eine Stundenaufstellung oder ein Tätigkeitsnachweis? Dafür gibt es m.W. keine Pflichtangaben, aber je detaillierter du so etwas machst, desto weniger Rückfragen und Diskussionen gibt es (hoffentlich).
 
Es ist doch dumm, die einzelnen Termine (also ob gehalten oder nicht) nicht schriftlich festzuhalten!

Schon deswegen, weil es leider auch mal passieren kann, dass irgendein Schüler (oder seine Eltern) Ärger macht und behauptet, man hätte zu wenig Unterricht fürs Geld erteilt. In so einem Moment ist es Gold wert, Unterrichtsnachweise zu haben.

Und wenn man diese Tabelle am Rechner führt, ist es ja ein Leichtes, die, falls tatsächlich erforderlich, in so eine Abrechnung einzufügen.

Ich sehe da überhaupt kein Problem, höchstens eine gewisse Neigung zur wurschtigen Buchführung bei einigen 😎
 
Hasenbein, habe ich gesagt, ich würde die einzelnen Termine nicht festhalten? Wer lesen kann...

Mein Thema ist, was muss und was nicht muss.
 

Ich sehe da überhaupt kein Problem, höchstens eine gewisse Neigung zur wurschtigen Buchführung bei einigen
...zu denen zähle ich mich.
Ich weiß wohl, wann ich wen unterrichte, das steht auch in irgendwelchen Kalendern eingetragen, oder in Vorbereitungsheften.
Aber ich halte das sehr locker. Monatsbeiträge und Unterricht ausserhalb der Ferien und Feiertage. Wer glaubt, dass er zu kurz kommt, hat sowieso kein Vertrauen in mich und der kann dann gerne woanders hingehen.
Es gab ganz selten "Kunden" - also Eltern von Schülern -, die genau aufgepasst haben, dass durch mich verantwortete Fehlstunden auch nachgegeben werden, was ich immer mache. Ich komme auch den Schülern entgegen, wenn mal ein Termin bei ihnen nicht passt, wenn ich es mir einrichten kann.
Wohl spreche ich dann niemals von Nachholen, sondern das ist immer Kulanz meinerseits. Das spüren die Menschen.
Ich verstehe, wenn man schriftliche Verträge mit §§§$$$5"§4 erstellt, für mich und meine Arbeit ist das nix, gar nix.
Passt nicht zu dem, was ich tue.
 
Bullshit-Detector geht auf 10!

Bitte mal näher ausführen, inwiefern das angeblich nicht zu dem, was Du tust, "passt". Danke.
 
Ich verstehe, wenn man schriftliche Verträge mit §§§$$$5"§4 erstellt, für mich und meine Arbeit ist das nix, gar nix.
Passt nicht zu dem, was ich tue.

Hand auf´s Herz, passend ist für Dich die lockere Handhabung, weil Du Dir wahrscheinlich aussuchen kannst wen Du unterrichtest und gegebenenfalls auch mal unpassende Leute aussortierst.

Die Mehrzahl der Musiklehrer fährt mit einer eindeutigen schriftlichen Vereinbarung mit ihren Kunden sicher besser und lebt stressfreier.
 
Bitte mal näher ausführen, inwiefern das angeblich nicht zu dem, was Du tust, "passt". Danke.
ja, das erkläre ich Dir gerne ;-) : Ich bin eine totale Bürokratienullnummer. Mich ekelt diese Amtssprache.
Das ist ein Gebiet, auf das ich mich nur höchst widerwillig begebe.
Diese Sprache steht im krassen Gegensatz zur Farbigkeit und Empfindsamkeit der Musik.
Und das ist das, was ich tue.
Wie gesagt, ich verstehe, dass man Verträge verschriftlicht.
Mir reichen meine mündlichen.

off topic: mein erstes Pony habe ich mit Handschlag gekauft. Herrlisch!
Das ist ein gültiger Vertrag unter Pferdeleuten.
 
Manche Sachen müssen halt sein. Wohnung putzen ist auch nicht farbig oder empfindsam, man macht das halt, fertig. Was würdest Du zu jemandem sagen, der das nicht macht, so dass alles unordentlich und schmutzig ist, und der das begründet mit "ich bin halt so eine Künstlerseele, so was Niedriges und Uninspirierendes passt nicht zu mir"?
 
Manche Sachen müssen halt sein. Wohnung putzen ist auch nicht farbig oder empfindsam, man macht das halt, fertig. Was würdest Du zu jemandem sagen, der das nicht macht, so dass alles unordentlich und schmutzig ist, und der das begründet mit "ich bin halt so eine Künstlerseele, so was Niedriges und Uninspirierendes passt nicht zu mir"?
Nun, ich habe nicht gesagt, dass es "niedrig" sei, das denke ich auch nicht. Ich verstehe, wie gesagt, sehr gut, dass man schriftliche Verträge macht.
Und jemand, der sich in einer schmutzigen Wohnung wohlfühlt, stört mich nicht im Geringsten. Ich kann sehr gut Andere anders sein lassen.
Ich persönlich putze - in Maßen - gerne, es ist schön, wenn es dann sauber ist (dazu darf man natürlich nicht zu oft putzen, sonst sieht man den Erfolg nicht... ;-) ).
Genauso mag es Anderen ergehen, dass sie bei schriftlichen Verträgen eine Sicherheit fühlen. Aber juristisch sind auch mündliche Verträge gültig.
Und ja, @Zuckerfee , Du hast Recht. Doofe Leute unterrichte ich nicht, die kommen aber auch gar nicht zu mir, bisher Glück gehabt .
Ich finde Bürokratie einfach doof. Das kann unser Land sehr gut und unsere Stadt erstickt gerade daran. Aber das ist ein anderes Thema...
 
Ob Unterrichts- oder Ehevertrag: schön, wenn man sie nicht braucht. Aber sollte man sie mal brauchen, ist es schön, wenn man sie hat. Natürlich gelten auch mündliche Vereinbarungen, aber die zu beweisen, ist ausgesprochen schwierig.
 

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