Werksbezeichnung für Stück von Henry Purcell gesucht

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Tastenläufer

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Ein Hallo in die Forumsrunde,

vielleicht kann das vielfältige und umfangreichen Schwarmwissen rund ums Klavier mir und meiner Schülerin helfen.
Wir suchen die Werksbezeichung des Stückes von Henry Purcell das im angehängten Notenausschnitt zu sehen ist. Vermutlich ist es Teil einer Suite. Meine Schülerin bereitet sich auf eine Prüfung vor und dieses Stück wurde dafür aufgegriffen, allerdings gibt es in dem Buch aus dem es stammt keine nähere Bezeichnung und alle Versuche meinerseits auch mit Hilfe der örtlichen Notenhandlungen und deren Fachpersonal, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Wisst Ihr mehr? Oder wo ich noch recherchieren kann?

Neugierige Grüße, Tastenläufer
 

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In meiner Gesamtausgabe von Pucells Kompositionen für Tasteninstrumente ist dieses Prélude nicht aufgeführt. Ich vermute, daß es sich um eine Übertragnung eines kammermusikalischen Werks handelt. Gib doch mal die Quelle an, wo man sich das Stück in Gänze ansehen kann.
 
Hallo Koelnklavier, wenn ich einen anderen Ort als das Buch wüsste aus dem wir es stammt, wäre ich schon einen Schritt weiter vermute ich. In meiner Gesamtausgabe ist es leider auch nicht zu finden. Das Stück ist insgesamt eine Seite lang und ich könnte ein komplettes Bild davon einstellen, denke aber das dies rechtlich verboten ist, oder?
 
@koelnklavier

Das Stück steht in den "Grundlagen für den Klavierunterricht - Einführung in das polyphone Spiel" zusammengestellt und herausgegeben von Agnes Lakos.

Bei einigen Stücken aus dem Buch stehen die Werksbezeichnungen dabei, aber nicht die von Purcell.

Viele Grüße
Musicanne
 
Hallo Musicanne, genau aus diesem Buch haben wir die Noten auch, aber die Notenhandlung vor Ort erklärte der Schülerin, das dieser Verlag oft mit Raubkopien arbeiten würden zu denen ihnen die Rechte nicht vorliegen würden. Wenn dem so ist, kann sie nicht aus diesem Buch für die Prüfung vorspielen :(
 
Henry Purcell ist ja wohl länger als 70 Jahre tot und damit frei. Und da das Stück keinerlei Fingersätze beinhaltet, die jemand hinzugefügt hat, verstehe ich deine Bedenken nicht. Der Notenhändler möchte natürlich Noten verkaufen und keine Recherche für ein Stück betreiben, das in einem (nicht bei ihm gekauften) Notenbuch steht.

Wenn man diese Noten gekauft hat, geht man doch davon aus, dass alles Rechtens ist. Oder kann der Notenhändler beweisen, dass von dem Stück dem Verlag keine Rechte vorlagen (falls dies, für ein freies Stück überhaupt erforderlich ist).

Dies ist meine (Laien-) Meinung zu dem Thema.

Viele Grüße
Musicanne
 
Hallo Musicanne, genau aus diesem Buch haben wir die Noten auch, aber die Notenhandlung vor Ort erklärte der Schülerin, das dieser Verlag oft mit Raubkopien arbeiten würden zu denen ihnen die Rechte nicht vorliegen würden. Wenn dem so ist, kann sie nicht aus diesem Buch für die Prüfung vorspielen :(
Auf der Suche nach der Bezugsquelle findet sich im Netz folgendes:
http://www.antiquariat.de/angebote/GID27529972.html

Unter dem Namen Agnes Lakos findet man einiges an pädagogisch nutzbarer Literatur, die offensichtlich einst bei der Editio Musica Budapest publiziert und später von Könemann vertrieben wurde. Prinzipiell sind Purcells Werke gemeinfrei - etwaige Neuausgaben müssen dies allerdings nicht sein. Unter den Suiten und diversen Kammermusikwerken habe ich das Stück allerdings ebenfalls nicht gefunden. Bei vielen Werken des Barockzeitalters ist der Name des Komponisten keineswegs sicher überliefert - womöglich ist das Stück gar nicht von Purcell?

LG von Rheinkultur
 
Hallo Musicanne, genau aus diesem Buch haben wir die Noten auch, aber die Notenhandlung vor Ort erklärte der Schülerin, das dieser Verlag oft mit Raubkopien arbeiten würden zu denen ihnen die Rechte nicht vorliegen würden. Wenn dem so ist, kann sie nicht aus diesem Buch für die Prüfung vorspielen :(
Aber Ihr habt doch die Notenausgabe im Original rechtmäßig erworben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass von einem Käufer einer Notenausgabe erwartet wird, dass dieser die Herkunft der Inhalte recherchiert - ob also ein Herausgeber rechtswidrig geschützte Inhalte in einer seiner Publikationen verarbeitet hat. Der jeweilige Rechte-Inhaber wird sich im konkreten Falle vermutlich an den Herausgeber und nicht an den Endverbraucher halten, der ein Exemplar dieser Ausgabe käuflich erworben hat. Vor diesem Hintergrund kann ich mir nicht vorstellen, dass man aus diesem Buch nicht bei einer Prüfung vorspielen dürfte.

LG von Rheinkultur
 
Hallo Rheinkultur,

du schreibst:
[Ich kann mir nicht vorstellen, dass von einem Käufer einer Notenausgabe erwartet wird, dass dieser die Herkunft der Inhalte recherchiert]

Ich hoffe, dass dem so ist und wäre es meine Prüfung würde ich mir zutrauen entsprechend zu argumentieren ... Im Zweifelsfall muss es mit dieser Notenausgabe gehen.
Allerdings hat mir mal ein netter Mensch von der GEMA bei einem Vortrag erklärt, das es nicht nur auf ein Werk an sich, sondern auch auf den Notensatz ein Art Copyright geben würde, das auch bei Werken greifen könnte, die an sich schon gemeinfrei sind. Aber ich fürchte man muss mehr als Musik studiert haben um in diesem Rechte-Dschungel eine sichere Orientierung zu haben.

[womöglich ist das Stück gar nicht von Purcell?]

Diese Befürchtung hat mich bei meiner intensiven Suche nach diesem Werk, auch in den Kammermusikalischen Werken, ebenfalls ereilt. Wobei das vielleicht besser ist, als wenn es eine Bearbeitung wäre. Vermutlich bin ich übergenau und es wird letztlich nicht so streng gehandhabt.

Vielen Dank jedenfalls für euer mitdenken und suchen und wenn jemand weitere Informationen dazu findet dann nur her damit

LG
Tastenläufer
 
Allerdings hat mir mal ein netter Mensch von der GEMA bei einem Vortrag erklärt, das es nicht nur auf ein Werk an sich, sondern auch auf den Notensatz ein Art Copyright geben würde, das auch bei Werken greifen könnte, die an sich schon gemeinfrei sind.

Aber wenn sie das Buch (in dem das Stück ist) gekauft hat, ist es doch nicht ihr Problem, wenn der Verlag irgendwelche Rechte verletzt hat. Sie dürfte aber nicht nach einer Kopie dieses Stückes aus dem Buch spielen.

Viele Grüße
Musicanne
 
Bei den Klavierausgaben des Könemann-Verlags handelt es sich NICHT um irgendwelche dubiosen Raubkopien, sondern um seriöse (und wie ich finde: hochwertige) Urtext-Ausgaben in Kooperation mit dem ungarischen Musikverlag Editio Musica Budapest (dort wurde auch der Notensatz erstellt). Warum der Musikalienhandel dieses Gerücht streut, kann ich mir nur damit erklären, daß die Könemann-Ausgaben ausgesprochen preiswert sind - was sich natürlich auch auf die knapperen Gewinnmargen der Händler auswirkt: an Henle, Bärenreiter und Konsorten läßt sich halt mehr verdienen.

Die Opern- und Oratorienpartituren des Könemann-Verlags sind Reprints der alten, längst gemeinfreien Gesamtausgaben, wie sie auch vom amerikanischen Verlag DOVER erhältlich sind.

Was das Purcell-Prélude anbelangt, sollte man mal bei der Purcell-Society nachforschen. Es scheint etliche Purcell-Kompositionen zu geben, die nicht im Werkverzeichnis von Zimmermann (Z.) gelistet sind.
 

Hallo Koelnklavier,

ich mag die Ausgaben von Könemann -Verlag auch sehr, den Druck und Notensatz sind sehr angenehm und auch das sie ohne Fingersätze daherkommen ist oft von Vorteil.
Gerade da sie preiswerter sind habe ich sie für meine Schülernotenbücherei mehrfach erwerben können und sie sind auch oft bei den Schülern unterwegs. Nur jetzt mit der Vorbereitung für die Prüfung bin ich unsicher geworden. Der Idee mit der Purcell-Society gehe ich gerne nach. Vielen Dank dafür.
 
Hallo Tastenläufer, ich verstehe nicht ganz, wovor du Angst hast. Befürchtest du ersthaft, dass die Prüfung abgebrochen wird, weil deine Schülerin aus einem Notenband spielt, dessen Verlag es angeblich manchmal mit den Urheberrechten nicht genau nimmt? Und dass dann die Polizei gerufen und deine Schülerin verhaftet wird?

Mal ehrlich, wenn der Verlag Urheberrechte verletzt, bekommt er eine einstweilige Verfügung / Unterlassungsklage und darf die Noten nicht weiter verkaufen. Außerdem droht ihm eine Geldstrafe. Fertig. Damit hat der Käufer überhaupt nichts zu tun. Oder hat deine Schülerin die Ausgabe geklaut?
:coolguy:

Viele Grüße
Hummeline
 
@Hummeline:

Sehr richtig.

Und selbst wenn der Prüfling fantastisch spielt: sollte festgestellt werden, dass seinem Spiel illegale Raubkopien zugrundeliegen, wird der Leiter der Prüfungskommission erstens die Prüfung sofort abbrechen, zweitens, den Prüfling bis an sein Lebensende von weiteren Versuchen ausschließen und drittens die Polizei und den Verfassungsschutz benachrichtigen. Die Karriere ist zu Ende bevor sie überhaupt beginnen konnte.

D kann man nicht vorsichtig genug sein.

CW
 
@cwtoons: Ich glaube, Deutschland ist da noch sehr human. In anderen Ländern darf so eine Person wahrscheinlich nie wieder ein Klavier anfassen oder anschauen und nie wieder Klaviermusik hören.
 
@Hummeline

wenn du meinen Eröffnungspost liest, steht da, wie im Titel auch, die Suche nach der Werksbezeichnung und evtl. die Zugehörigkeit zu einer Suite, oder die Einordnung als Bearbeitung. Das sind Faktoren die für die Prüfung durchaus relevant sind.
Und ja vielleicht mache ich mir manchmal ein paar Gedanken mehr, da ich mich was die Prüfungsvorbereitung betrifft verantwortlich sehe. Es gibt schlimmere Eigenschaften. Aber du hast schon recht, die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit liegt in diesem Fall nicht bei uns.

LG Tastenläufer
 
Allerdings hat mir mal ein netter Mensch von der GEMA bei einem Vortrag erklärt, das es nicht nur auf ein Werk an sich, sondern auch auf den Notensatz ein Art Copyright geben würde, das auch bei Werken greifen könnte, die an sich schon gemeinfrei sind.
Das kann durchaus so sein. Eine solche Neuausgabe muss allerdings erkennbare Veränderungen aufweisen, die die künstlerische Qualität der schriftlichen Vorgaben durch den Komponisten dokumentierbar verbessert - Stichwort "Schöpfungshöhe". Bei einer unveränderten Abschrift oder Abscannen einer Druckausgabe aus dem Jahre 1890 wird dies sicherlich nicht der Fall sein. Auf das Purcell-Beispiel bezogen: Wird bei einem kammermusikalischen Werk mit beziffertem Bass eine komplette Stimme für das Tasteninstrument ausgeschrieben und als Neuausgabe herausgebracht, sieht die Sache schon anders aus. Basiert die Continuo-Stimme der neu herausgebrachten Ausgabe lediglich auf einer bereits vorhandenen Aussetzung mit geringen oder gar keinen Veränderungen, hält sich die editorische Leistung dagegen (allzu) sehr in Grenzen.

Wie gesagt, das hier vorliegende nachgedruckte Purcell-Stück wird vermutlich unabhängig von solchen Überlegungen als Prüfungsteil nutzbar sein.

LG von Rheinkultur
 
Hallo Musicanne, genau aus diesem Buch haben wir die Noten auch, aber die Notenhandlung vor Ort erklärte der Schülerin, das dieser Verlag oft mit Raubkopien arbeiten würden zu denen ihnen die Rechte nicht vorliegen würden. Wenn dem so ist, kann sie nicht aus diesem Buch für die Prüfung vorspielen :(

Hallo @Tastenläufer, ich hatte mich auf den oben zitierten Teil bezogen. Und ich wollte dich auch nicht angreifen, ich hoffe, das ist nicht so rübergekommen. Ich wollte nur deine Bedenken ausräumen.

Falls es dir nur um die Zuordnung des Stückes geht, kannst du auch den Verlag kontaktieren. Ich würde eine E-Mail an info@koenemann.com schreiben, die müssten deine Anfrage innerhalb der Verlagsstrukturen entsprechend weiterleiten und beantworten können.

Viel Erfolg!
Hummeline
 
@Hummeline
gute Idee, den Verlag schreibe ich auch gerne an

Bezüglich der Aussage der Notenhändlerin musste ich erst zu Ende denken, und habe inzwischen zum Kopfschütteln über die Aussage (und über mich) zurückgefunden. Insofern kein Angriff, alles okay.

LG
Tastenläufer
 

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