Vorzeichen gilt für beide Hände?

  • #21
In alten Editionen ist das häufig anders gehandhabt, siehe Bild.Anhang anzeigen 79886
Hallo Musikana,
danke für das Notenbeispiel! 🙂 Finde ich bei den alten Editionen gut, die Versetzungszeichen nochmal zusätzlich anzugeben.
Die Regel mit dem Haltebogen wollte ich dennoch erwähnen, da auch unter Umständen Anfänger mitlesen, die diese Regel noch nicht kennen, und dann auch wissen, dass es auch Ausnahmen gibt, in denen das Versetzungszeichen auch noch über den Takt hinaus gelten kann.

Eine schöne Woche noch! 🙂
Viele Grüße, Mario
 

  • #22
Wenn ich ein neues Stück komponiere, gibt es zunächst keine Generalvorzeichen und ich notiere Versetzungszeichen ausschließlich im Notentext.
Erst, wenn ich der Meinung bin, das das nun einigermaßen gefestigt ist, stelle ich mir die Frage, in welche Tonart ich das setze.

Meist folge ich dabei einer gewissen Versetzungszeichen-Ökonomie ... in welcher Tonart braucht das, was ich da geschrieben habe, am wenigsten Sonderzeichen im Notentext?
Erst danach gibt es dort dann auch Doppelkreuze und Doppel-bs und an einigen Stellen versxchiebt sich dabei auch die Lage einzelner Noten.

Allerdings komponiere ich auch relativ selten tonal gebunden und das machts manchmal etwas komplizierter, da auch mal Skalen Verwendung finden, die man nichtmal aufschreiben kann, ohne Kreuze, bs und Auflöser zu nutzen bevor die erste "Oktave"* erreicht ist.

Wenn ich tonal gebunden komponiere, achte ich auf Klarheit im Notentext ... ich verwende allerdings keine "Erinnerungsvorzeichen", da ich selbst diese beim Lesen als irritierend empfinde (da hat weiter oben schon jemand drauf hingewiesen).
Ich notiere Abweichungen von den Generalvorzeichen und das bedeutet, dass diese in jedem Takt volle Gültigkeit haben, in dem keine Sonderzeichen auftauchen. Dort, wo welche stehen, gelten diese bis zum nächsten Taktstrich und müssten danach erneut notiert werden, wenn sie weiter gelten sollen.

Bisher hatte ich das auch bei Überbindungen so gehandhabt ... interessant, dass das wohl unnötig ist ... so ein Versetzungszeichen unterm Bindebogen sieht nicht schön aus und kann auf die gleiche Weise verunsichern, wie ein Erinnerungsvorzeichen.
 
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  • #23
Es gibt also noch einen Unterschied zwischen Vorzeichen und Generalvorzeichen.
Nicht unbedingt, es gibt auch Synonyme. Das "General-" könnte die gleiche Funktion wie ein Erinnerungsversetzungszeichen haben. Eine Verdeutlichung, die genaugenommen nicht unbedingt nötig, aber vielleicht doch hilfreich ist.
 

  • #24
Krass, welche Diskussion sich aus meiner Ausgangsfrage hier entwickelt. Ich hätte gedacht, das ist einfach nur meinem Unwissen geschuldet. Aber jetzt sehe ich, dass man das doch komplizierter sehen kann. Gut, dass ich gefragt habe :001:
 
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  • #25
@Tastenscherge
Auf deine eigentliche Frage habe ich ja garnicht geantwortet ... wo sind nur meine Manieren?

Wenn Vorzeichen für beide Hände gelten sollen, dann notiere ich sie auch in beiden Systemen.
Das ergibt sich schon automatisch daraus, dass Generalvorzeichen (am Zeilenanfang) zwar jede Lage betreffen, Versetzungszeichen (im Text) aber nur die Lage, in der sie selbst stehen.

Mir gefällt die begriffliche Unterscheidung in "Vorzeichen" (am Zeilenanfang) und "Versetzungszeichen" (im Text) eigentlich sehr gut.
Den General braucht man nur, wenn man in beiden Fällen von "Vorzeichen" sprechen möchte.
 
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  • #26
Finde ich bei den alten Editionen gut, die Versetzungszeichen nochmal zusätzlich anzugeben.
Das liegt weniger an den alten Editionen als daran, dass es sich um französische Musik handelt. Einige französische Verlage machen das auch bei Neuausgaben noch so.
 
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  • #27
Das liegt weniger an den alten Editionen als daran, dass es sich um französische Musik handelt. Einige französische Verlage machen das auch bei Neuausgaben noch so.
Hallo Mick, danke für deine Information und interessanten Beitrag zu den französischen Verlägen! 👍🙂
 
  • #28
Also, das sieht verdächtig nach einer Art Urtext aus, obwohl die Noten nach Ed. Peters aussehen?!
Die Ausgabe hatte ich mir mal aus imslp für unterwegs heruntergeladen (ich spiele das Werk eigentlich aus dem Wiener Urtext/Schott), und glaube, da stand was vom Erstdruck, kann mich aber irren.IMG_0440.jpeg

Mittlerweile habe ich mich etwas aufmerksamer in alten Ausgaben umgeschaut (habe viel Jurgenson, aber auch Peters u.a.), und die Überbindungen scheinen sehr unterschiedlich und oft nicht konsequent gehandhabt werden — manchmal selbst innerhalb eines Bands(!). Selbst die ziemlich stabile Konvention, bei Systemwechsel die Versetzungszeichen zu wiederholen, wird nicht immer eingehalten.
Wenn in benachbarten Takten mal wiederholt wird und mal nicht, hängt es wohl oft davon ab, ob die gesetzten Vorzeichen zu Generalzeichen zurückzuführen oder „fremd“ bleiben. Aber auch das ist nicht immer der Fall.
Ich hänge mal gleich einige Beispiele an, vielleicht ist es für den einen oder andere mal interessant (@Stilblüte?).
 

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  • #29
Hier noch mehr.
 

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  • #30
Und noch etwas.
 

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  • #31
Schlüsselwechsel? ... (Vermutlich codiert das eine durchgehende Verwendung der A-Saite.)
Schlüsselwechsel sind für mich ein Kompromiss aus möglichst wenig Hilfslinien und möglichst wenig Schlüsselwechseln. Manchmal werden statt einem Wechsel die Noten einfach in die Zeile für die andere Hand geschrieben.

Wenn ein Streicher eine spezielle Saite verwenden soll, kann der Komponist das als Text drüber schreiben. sull'A oder so. Das ist kurz und eindeutig; damit mMn besser als mit Schlüssel codiert.
 
  • #32
Musikanna, darf ich kurz fragen, aus welchen Verlag deine Anhänge sind?

Dass die Überbindungen hier einmal zusätzlich nochmal mit Versetzungszeichen notiert sind (wie z. B. Seite 4, dritter Takt), und anderswo nicht, stört mich aber nicht, solange es nicht zu Missverständnissen kommt.
 
  • #33
Für den Notensetzer stellt sich immer auch die Gretchenfrage: wie strikt hält er sich an die Vorgaben des Komponisten, auch wenn sie allgemein üblichen Konventionen widersprechen. Das fängt bei Balkenziehung und Richtung von Notenhälsen an (die verschiedenen Ausgaben der Bach-Inventionen bieten da genügend Anschauungsmaterial). Und aus einem Beethoven-Manuskript eine spielbare Notenausgabe zu erstellen, ist wahrlich kein leichtes Unterfangen …
 

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