Wenn ich ein neues Stück komponiere, gibt es zunächst keine Generalvorzeichen und ich notiere Versetzungszeichen ausschließlich im Notentext.
Erst, wenn ich der Meinung bin, das das nun einigermaßen gefestigt ist, stelle ich mir die Frage, in welche Tonart ich das setze.
Meist folge ich dabei einer gewissen Versetzungszeichen-Ökonomie ... in welcher Tonart braucht das, was ich da geschrieben habe, am wenigsten Sonderzeichen im Notentext?
Erst danach gibt es dort dann auch Doppelkreuze und Doppel-bs und an einigen Stellen versxchiebt sich dabei auch die Lage einzelner Noten.
Allerdings komponiere ich auch relativ selten tonal gebunden und das machts manchmal etwas komplizierter, da auch mal Skalen Verwendung finden, die man nichtmal aufschreiben kann, ohne Kreuze, bs und Auflöser zu nutzen bevor die erste "Oktave"* erreicht ist.
Wenn ich tonal gebunden komponiere, achte ich auf Klarheit im Notentext ... ich verwende allerdings keine "Erinnerungsvorzeichen", da ich selbst diese beim Lesen als irritierend empfinde (da hat weiter oben schon jemand drauf hingewiesen).
Ich notiere Abweichungen von den Generalvorzeichen und das bedeutet, dass diese in jedem Takt volle Gültigkeit haben, in dem keine Sonderzeichen auftauchen. Dort, wo welche stehen, gelten diese bis zum nächsten Taktstrich und müssten danach erneut notiert werden, wenn sie weiter gelten sollen.
Bisher hatte ich das auch bei Überbindungen so gehandhabt ... interessant, dass das wohl unnötig ist ... so ein Versetzungszeichen unterm Bindebogen sieht nicht schön aus und kann auf die gleiche Weise verunsichern, wie ein Erinnerungsvorzeichen.