Vordruck Unterrichtsvertrag?

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Rosenspieß

Guest
Hallo,

eigentlich
 
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Hallo Rosenspieß,

einen Link kann ich Dir nicht nennen, aber wenn Du willst schicke ich Dir eine Kopie von meinem Unterrichtsvertrag.

LG
Gaby
 
Manchmal sind die dies nicht können aber Eingebildeter, als die dies wirklich können.
 
Und da ich schon dabei war habe ich aus leidlicher Erfahrung noch hinzugesetzt, dass der Schüler bei Konzerten nur mitwirken darf, wenn er ordentlich übt. ;-)

Es ist auch durchaus üblich, dem Schüler vertraglich sämtliches öffentliches Vorspielen & Konzertieren ohne Einwilligung des Lehrers zu untersagen.
Es gibt nämlich oft Schüler, die spielen an iregdnwelchen Konzerten, Wettbewerben, Feiern etc ohne wirklich auf der Höhe zu sein.

Dass schlechte oder nicht wirklich ernsthafte und seriöse Leistungen natürlich auch auf den Lehrer zurückkommen, ist ja klar.

Oder, wie ich im Spass jeweils sage, wenn meine Schüler sich auf Konzerte oder so vorbereiten, wo ich nicht anwesend sein werde:

"Wenn du gut warst kannst du sagen wer dein Lehrer ist, sonst sagst du kein Wort!" ;)
 
Dann scheinst Du ja ziemlich bekannt zu sein...;)
Öffentliches Konzertieren untersagen? Also das klingt schon ein wenig seltsam. Wird sich doch niemand von den Klippen stürzen, ohne sein Programm verinnerlicht zu haben. Freiwilliges Blamieren sozusagen.
 
Hast du eine Ahnung, wie viele Klavierschüler im Unterricht mitmachen, brav üben und dann heimlich an irgendwelchen Wettbewerben, Festen, Feiern, Schulanlässen meinen, sie müssten noch was zum Besten geben.
Hatte mal eine Schülerin, mit der hab ich klar besprochen, dass ein Stück noch zu schwer ist für sie, was sie zu verstehen schien. Leider erfuhr ich dann, dass sie dieses Stück an einem Schulkonzert gespielt hat und es einfach nur peinlich war, weil sie es überhaupt nicht konnte.
Und natürlich wussten alle Anwesenden, wer ihr Lehrer ist und dachten, ich hätte es ihr erlaubt...
Musste sie dann leider rauswerfen.

Es geht darum, dass Schüler nicht irgendwo irgendwas zusammenklimpern sollten, denn die Qualität zB solch mehr oder weniger freiwilliger und spontaner "Familienfest-Konzerte" ist einfach schlecht. Und hat nichts mit dem Unterricht zu tun, den ein guter Lehrer macht.
Deshalb ist es einfach rufschädigend und vor allem nicht repräsentativ, wenn Schüler ohne Wissen und Einwilligung des Lehrers (d.h er hat mit dem Schüler darauf hin gearbeitet und findet es genug gut zum Vorspiel) sich irgendwo präsentieren.

Ein Kfz-Betrieb lässt ja auch nicht den jüngsten Azubi alles machen und gibt das Fahrzeug dann unter dem Namen des Chefs raus, oder? Da schaut der Meister vorher auch noch alles nach und gibt sein okay.

Es gibt sicher Lehrer denen ist das egal.
Mir ist das nicht egal. Ich mache meinen Job seriös und bin sehr gut darin. Daher dulde ich es nicht, wenn Schüler ohne mein Wissen irgendwo irgendwelchen Schrott zusammenspielen.
Dies ist zB in meinen Schülerverträgen festgehalten.

Willst Du sehen, wie gut ein Klavierlehrer ist, musst Du seine Schüler hören, nicht ihn. (in den meisten Fällen, Ausnahmen gibts sicher auch hier wie überall).
 
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Ich habe auch diese Schnupperkurs-Klausel drinnen:

- Der gesamte Kursbeitrag setzt sich aus dem Regiebeitrag und dem Kursbeitrag
zusammen
- Die ersten drei Unterrichtseinheiten dienen dem Kennenlernen und sind bei Kursabbruch durch den Regiebeitrag gedeckt.

Aber ich nehme an, dass diese Idee nicht neu ist.
 
Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass Verträge v.a. für erwachsene, mündige Leute gemacht werden müssen. Mit Jugendlichen sind es natürlich eher "moralische" Verträge, die halten sich aber zumeist sehr gut an unsere Abmachungen (zB Quantität, Regelmässigkeit des Übens, Pünktlichkeit, regelmässiges Melden von Absenzen etc). Das klappt super.

Ich treffe jedoch immer mehr Erwachsene an, die halten es nicht für nötig, abgemachte Stunden (wohlgemerkt fix jede Woche selber Tag selbe Zeit) einzuhalten und melden sich dann auch nicht ab (!). Sie kommen einfach nicht ohne Meldung...
Wenn man dann nachfragt, haben sie es "vergessen" oder eine "wichtige Geschäftsbesprechung die länger gedauert hat".
Und zur Krönung gibt es dann noch Diskussionen, weshalb ich diese Stunde nun voll berechne...

Oder Leute, die sagen zu für wöchentlichen Unterricht (also ~40 Lektionen im Jahr) und fehlen dann bis zu 15x/Jahr wegen spontaner Ferien, Kinder krank, Schulbesuchstag, Verwandte zu Besuch, Handwerker zu Hause, Auto sprang nicht an, konnte nicht üben weil Ehemann Nachtschicht hatte, Klavier muss zuerst gestimmt werden, Noten nicht gefunden, Krampf in der Hand, Muskelkater vom Tennis, zu warmes Wetter etc etc. Man glaubt gar nicht wie kreativ die Leute sind, wenn es nicht ums Klavierspielen geht. ;-)

Und genau wegen dieser Ausreden und Unzuverlässigkeiten halte ich viele Dinge neuerdings vertraglich ganz klar fest, die für mich selbstverständlich waren. Natürlich biete ich eine Dienstleistung an, und der Kunde kann sie annehmen oder nicht.
Aber beim Klavier ist es auch so, dass nur Regelmässigkeit und Kontinuität etwas bringt.
Und ich will auch ein vorhersehbares und relativ regelmässiges Einkommen.
Das hat jeder Supermarktkassier, also darf auch ein Klavierlehrer darauf bestehen.

Deshalb habe ich persönlich zB einiges so geregelt (Auszüge, zT nicht im Wortlaut):

- Die Honorarrechnung wird auf Wunsch monatlich oder quartalsweise gestellt. Bei Vorauszahlung auch semesterweise möglich.

- Unregelmässige (nicht regelmässig wöchentliche) Einzellektionen werden in bar entschädigt (auch für regelmässige wöchentliche Lektionen möglich).

- Unregelmässige (nicht regelmässig wöchentliche) Einzellektionen kosten 5% mehr als regelmässige Wochenstunden.

- Der Unterricht findet während 40 Wochen (Jahresstundenzahl) im Jahr statt, ausser während der offiziellen Schulferien von [Schulort].
Ausnahmen: Vor- oder nachzuholende Lektionen wegen Lehrerabsenz oder gemäss Absprache.

- An lokalen Feiertagen findet der Unterricht nicht statt.

- Der Unterricht findet ausschliesslich in den von Lehrer angebotenen/bestimmten Unterrichtsräumen statt.

- Ferienhalbe Abwesenheit des Schülers ausserhalb der offiziellen örtlichen Schulferien wird nach Möglichkeit (wenn möglich auch in den offiziellen Schulferien) vor- oder nachgeholt.
Durch den Lehrer nicht eingehaltene Lektionen werden in jedem Fall entweder vor- oder nachgeholt oder – wenn dies nicht möglich ist - nicht berechnet.

- Durch den Schüler nicht eingehaltene resp. nicht rechtzeitig abgesagte Lektionen (mindestens 24 Stunden vorher) sind kostenpflichtig. Bei Krankheit, beruflicher Inanspruchnahme und familiären Ereignissen kann die Lektion - wenn möglich - in derselben Kalenderwoche vor- oder nachgeholt werden.

- Durch den Schüler rechtzeitig gemeldete Absenzen müssen nach Möglichkeit vor- oder nachgeholt werden, um die Jahresstundenzahl einzuhalten.

- Unterrichtsmaterialien (Noten, Bücher, CDs etc) gehen zu Lasten des Schülers. Allfällige Kopien, Arbeitsblätter und sonstige Unterlagen sind im Honorar inbegriffen und somit kostenlos. (das mache ich so, weil ich einen Kopierer habe, für den ich nicht selber zahlen muss...)


Dies ist einfach mal ein Muster. Natürlich wird der Einzelfall nicht so formal und hart gehandhabt. Ich habe ja zu den meisten erwachsenen Privat-Schülerinnen ein sehr gutes und freundschaftliches Verhältnis.
Es muss aber mal klar definiert werden, sonst reisst es immer mehr ein.

Ich hatte mal in einem Zeitraum von 6 Monaten durch derartige "schlappen" Ausreden und Ausfälle eine Einkommenseinbusse von 30%.
Das merkt glaub ich jeder auf seinem Konto!!!

Deshalb musste ich etwas tun.

Ich bin sehr gespannt auf andere Hinweise, Tipps, andere Vertragspunkte von Kollegen hier. ich werde meinen Vetrag gerne updaten, wenn etwas Gutes kommt, was bei mir noch fehlt! Vielen Dank!
 
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Ich habe auch diese Schnupperkurs-Klausel drinnen:

- Der gesamte Kursbeitrag setzt sich aus dem Regiebeitrag und dem Kursbeitrag
zusammen
- Die ersten drei Unterrichtseinheiten dienen dem Kennenlernen und sind bei Kursabbruch durch den Regiebeitrag gedeckt.

Aber ich nehme an, dass diese Idee nicht neu ist.


Ah ja vergessen:

Bei mir ist die 1. Lektion (meist 60-75 min) gratis. Es ist ein Kennenlernen, Gespräch über Vergangenheit, Ziele, Wünsche, etc etc. Ungezwungenes Geplauder, auch schon mit Klavierspielen, dient aber v.a. zum Abtasten der persönlichen und musikalischen Kompatibilität...

Dann kann der Schüler kostenpflichtig 1 Monat Unterricht geniessen (quasi Probezeit), bevor wir den Vertrag machen.
 
Also bei mir ist jede Fehlstunde des Schülers kostenpflichtig, auch wenn rechtzeitig abgesagt wird. Ich bin natürlich bemüht, in diesen Fehlstunden Stunden nachzuholen (die Schüler haben auch die Möglichkeit sich zu kontaktieren und zu tauschen), aber außerhalb meiner regulären Arbeitszeit mache ich das höchstens vor Klassenabenden oder anderen wichtigen Veranstaltungen. Bei mir ist es allerdings so, dass ich zu meinen Unterrichtslokalitäten 70 – 100 km zu fahren habe und bei 45 Schülern unmöglich auch noch alle Fehlstunden nachholen kann, die durch uneinheitliche schulautonome Tage entstehen. Schließlich habe ich auch noch eine Familie, die mich braucht…
Wie handhabst Du eigentlich eine vorzeitige Kündigung des Vertrages? Ich erlaube den Ausstieg nur unter bestimmten Umständen (Ortswechsel, längerer Auslandsaufenthalt…).
 

Ich erlaube den Ausstieg nur unter bestimmten Umständen (Ortswechsel, längerer Auslandsaufenthalt…).
Ich mach das unter anderem auch, damit Schüler nicht aus einer Laune heraus unterm Jahr einfach aussteigen („Mama, Karli lernt jetzt Tennis. Darf ich statt Klavier…?“). Eltern lassen sich nur allzu gerne von ihren Sprösslingen einwickeln. Ich finde schon, dass Kinder lernen sollten, etwas, für das sie sich entschieden haben zumindest ein Jahr lang durchzuziehen (Es gibt ja wie gesagt auch einen „Schnupperkurs“). Ich habe sogar den Eindruck, dass mir Eltern für diese Vertrags-Klausel dankbar sind, da ein grundloser oder bequemlichkeitsbedingter Ausstieg von vorne herein gar nicht zur Debatte steht.
 
Einen Vertrag, klingt ja wie in der freien Marktwirtschaft. Ihr habt also mit der Fluktuation der schnöseligen Musikstudenten zu tun.

Sollte man das Nicht-üben also in der zivilen Gesetzgebung verankern? Das läuft dann unter: Ziviler Ungehorsam und wird mit lebenslänglich bestraft. Natürlich ohne Bewährung. Also Frühzeitige Entlassung bei guter Führung kann man sich gleich abschminken. Zur Strafe wird man dann im Gefängnis zur Zwangsarbeit am Klavier beordert. Pro Tag - 8h Klavier üben. Das Minimum. Und nur wer den dortigen musikalischen Leiter auch wirklich, wirklich zufrieden stellt, muss in seiner Zelle kein zusätzliches Üben erdulden. Ach, herrlich, was für ein Leben!

...und der beste Klavierpsieler darf dann dem Direktor ein Ständchen vorspielen gehen. Sozusagen als Ehrenmedaille/Auszeichnung für vorbildliches Verhalten im Pianoknast. Das wird dann auf einem Flipchart festgehalten, damit die andern Häftlinge wissen, wo die Messlatte sitzt. Derjenige ist dann der Pianoknasti des Monats und ist Land auf und ab in allen Zeitschriften zu sehen.

Naja, kreativ wäre die Idee, aber umsetzbar? Für euch hiesse das: neues Arbeitsumfeld. Das sollte der Traum eines jeden Klavierlehrers sein.

Ob da die Politiker mitmachen?
:-)
 
@Freme:
Könntest du mir auch eine Kopie so eines Unterrichtsvertrages schicken? Das wäre super :)
 
Nein, tut mir Leid. Vielleicht kann jemand anderes aushelfen.
 
Oh vielen Dank KoelnKlavier, das hilft mir wirklich weiter, jetzt kann ich meinen eigenen Vertrag zusammenbasteln und habe mehr als genug Anregungen :)
 
Ich mache grundsätzlich auch mit allen Schüler bzw gesetzlichen Vertretern solche Verträge. Ich habe mir einen zusammengebastelt aus verschiedenen Vorlagen (Gewerkschaft, VdM, VdMK, Tonkünstlerverband und und und.) Mir ist wichtig: 2 Kündigungszeiten im Jahr (März und Oktober). Von Altweiber bis Veilchendienstag ist mein Laden zu (das sind meine "beweglichen Feiertage). Wenn ich künstlerisch anderweitig Geld verdiene wird ausgefallener Unterricht nachgeholt oder ggf rückerstattet. Bei Krankheit fällt der Unterricht aus. Dauert eine Krankheit meiner Person länger als 6 Wochen darf mit dem Honorarabschlägen pausiert werden, nach 3 Monaten löst sich der Vertrag von alleine auf.
Bei Honoraranhebung gilt sofortiges Kündigungsrecht.
Aus bestimmten Gründen kann der Vertrag verfrüht aufgehoben werden (Umzug, Sonstiges).
Kinder bis 6 Jahre haben monatliches Kündigungsrecht.

Aber ehrlich, auch als ich mal Grund hatte konnte ich nicht klagen, weil das Gericht die Klage wegen "Geringfügigkeit" nicht zugelassen hat, obwohl mich Berufsverbände anwaltlich unterstützten. Ich hatte 2 Geschwisterkinder auf Jugend Musiziert vorbereitet, ein halbes Jahr Extraschichten geschoben mit der Ankündigung, dass ich mir dann ggf hinterher hier und da freinehme. Ich sah die beiden nach dem Abschlusskonzert von JM nie wieder...
Mit den Eltern hatte ich mega-Stress...

seufz, so gehts. Die Welt ist nicht gerecht...
das hat mich schon geärgert, dass ich da meine Knete nicht erhalten habe.

;((
 
Viola, das ist aber ärgerlich! Oh, mann, das macht einen aber wütend....
Aber hast Du dann eine Handhabe, ich glaube nicht?

Vor allem ist es auch ärgerlich wegen der verdienten Lorbeeren. Nicht nur wegen der Knete.
 
Hatte mal eine Schülerin, mit der hab ich klar besprochen, dass ein Stück noch zu schwer ist für sie, was sie zu verstehen schien. Leider erfuhr ich dann, dass sie dieses Stück an einem Schulkonzert gespielt hat und es einfach nur peinlich war, weil sie es überhaupt nicht konnte.
Und natürlich wussten alle Anwesenden, wer ihr Lehrer ist und dachten, ich hätte es ihr erlaubt...
Musste sie dann leider rauswerfen.

:shock:

Sollte Klavierspielen nicht ein Hobby sein? Und darf man nicht spielen wann und wo man will und vorallem WAS man will ?

Sorry, aber als ich DAS gelesen hab....*kopfschüttel*
 
Viola, das ist aber ärgerlich! Oh, mann, das macht einen aber wütend....
Aber hast Du dann eine Handhabe, ich glaube nicht?

Vor allem ist es auch ärgerlich wegen der verdienten Lorbeeren. Nicht nur wegen der Knete.


Nein, im Grunde genommen hat man keine Handhabe.

Es ist eher ein "moralischer" Vertrag.

;)

:shock:

Sollte Klavierspielen nicht ein Hobby sein? Und darf man nicht spielen wann und wo man will und vorallem WAS man will ?

Sorry, aber als ich DAS gelesen hab....*kopfschüttel*

Genau, meine Schüler können machen was sie wollen, hauptsache aus Überzeugung, Lust und Spaß!! Rausschmeißen ist nicht, wie ich finde, der Kunde ist König!

Davon geht für mich nicht die Welt unter. Schüler tun so etwas eben, sie haben keine Ahnung und ich bewundere gelegentlich den Mut, der dazu gehört... wenn ich danach hingehe und schimpfe hilft das niemandem und outet mich nur als Kontrollfreak. Dem Schüler scheint das Problem der Qualität ja nicht klar zu sein, so wie meine Tochter immer ihren eigentlich weißen Lieblingspullover ins erste Schuljahr anziehen wollte. Die Flecken darauf konnte sie nicht SEHEN! Für uns nicht nachvollziehbar - aber an dieser Bewußtseinsbildung muss man ansetzen. Je nach Alter reicht es durchaus, eine große Zahnlücke zu zeigen und das Lockenköpfchen mit einem Lächeln zu schmücken, dann kann man spielen was und wie man will, alle sind begeistert. Der perfekt spielende aber traurig blickende Schüler gewinnt nicht die Herzen seines Umfeldes.


Nun ja, Shit happens und davon geht die Welt nicht unter!

Alles Liebe

Viola
 

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