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i.w.. ersteres.Du sprichst in Rätseln. Worauf beziehst du dich? Dass du Kenntnis hast von konkreten Fällen, wo Steinway (oder jemand anderes) jemanden verklagt hat, weil ein Steinway mit ausgetauschtem Stimmstock als Steinway verkauft wurde? Oder darauf, dass du verklagt werden könntest, weil du behauptest, dass jemand verklagt wurde?
Die Causa Steinway vs Pianova am HH Landgericht und OLG.
Mich zu verklagen war mir allerdings auch mal angedroht worden - nicht im Zusammenhang mit Klavieren.
Verklagt werden kannst du i.w. für sog. Tatsachen-Behauptungen, bei denen dir ein Jurist uU. sehr spitzfindig winzige Abweichungen von einer objektiven Wahrheit meint nachweisen zu können, deren inhaltliche Bewertung dann ggfs. (du unterwirfst dich ggfs. mal nicht...) ein Richter vornimmt, vorwiegend nach juristischem Feinskrams, dem uU der Normalo dann nicht gewachsen ist.
"Vor Gericht - und auf Hoher See - ..."
und die Prävalenz von wirtschaftlichen Erwägungen - dass Leute (dich) vor Gericht ziehen (können), weil sie der Ansicht sind, dass das, was du erzählst, ihnen fin. schaden könnte. Und das hat dann ggfs. Vorrang vor deinem Recht auf freie Meinungsäußerung. Indem bestritten wird, dass es dir erlaubt sei, überhaupt eine Meinung ... zu äußern, weil schon vorweg deine Tatsachen (-behauptung/en) angeblich nicht stimmten.
Und so 'ne Jus-Shyce kann sehr teuer werden.
Ich habe den Vorzug, dass ich einen Con-Abi beiseite habe, der ohne Berechnung einen vor enormen Risiken eines Eingehens von Jus-Schweinskrams warnte. Der sagt einem dann, uhh uhh, mit sowas wirste beim Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit zweiter Sieger ... Bingo. sowas wollte ich zuwar nicht hören, aber ist im Endergebnis mit ebendieser hohen Wahrscheinlichkeit dann billiger, zu löhnemännern. Auch wenn es einen wurmt, dass sowas "so" läuft in dieser unser Republikk ...
Dann war es zwar eine teure Lehre (Tausi für Offenheit ...), aber eine Verhandlung hätte hochwahrscheinlich noch kostentechnisch weitaus übler vonstatten und ausgehen können.
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