Steinway M-Flügel aufbereiten lassen - lohnt sich das?

Du sprichst in Rätseln. Worauf beziehst du dich? Dass du Kenntnis hast von konkreten Fällen, wo Steinway (oder jemand anderes) jemanden verklagt hat, weil ein Steinway mit ausgetauschtem Stimmstock als Steinway verkauft wurde? Oder darauf, dass du verklagt werden könntest, weil du behauptest, dass jemand verklagt wurde?
i.w.. ersteres.
Die Causa Steinway vs Pianova am HH Landgericht und OLG.

Mich zu verklagen war mir allerdings auch mal angedroht worden - nicht im Zusammenhang mit Klavieren.

Verklagt werden kannst du i.w. für sog. Tatsachen-Behauptungen, bei denen dir ein Jurist uU. sehr spitzfindig winzige Abweichungen von einer objektiven Wahrheit meint nachweisen zu können, deren inhaltliche Bewertung dann ggfs. (du unterwirfst dich ggfs. mal nicht...) ein Richter vornimmt, vorwiegend nach juristischem Feinskrams, dem uU der Normalo dann nicht gewachsen ist.

"Vor Gericht - und auf Hoher See - ..."

und die Prävalenz von wirtschaftlichen Erwägungen - dass Leute (dich) vor Gericht ziehen (können), weil sie der Ansicht sind, dass das, was du erzählst, ihnen fin. schaden könnte. Und das hat dann ggfs. Vorrang vor deinem Recht auf freie Meinungsäußerung. Indem bestritten wird, dass es dir erlaubt sei, überhaupt eine Meinung ... zu äußern, weil schon vorweg deine Tatsachen (-behauptung/en) angeblich nicht stimmten.

Und so 'ne Jus-Shyce kann sehr teuer werden.

Ich habe den Vorzug, dass ich einen Con-Abi beiseite habe, der ohne Berechnung einen vor enormen Risiken eines Eingehens von Jus-Schweinskrams warnte. Der sagt einem dann, uhh uhh, mit sowas wirste beim Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit zweiter Sieger ... Bingo. sowas wollte ich zuwar nicht hören, aber ist im Endergebnis mit ebendieser hohen Wahrscheinlichkeit dann billiger, zu löhnemännern. Auch wenn es einen wurmt, dass sowas "so" läuft in dieser unser Republikk ...
Dann war es zwar eine teure Lehre (Tausi für Offenheit ...), aber eine Verhandlung hätte hochwahrscheinlich noch kostentechnisch weitaus übler vonstatten und ausgehen können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Das schau ich mir an. Wenn ich ein Gerät X repariere, egal ob durch Austausch von kleinen oder größeren Teilen, dann kann mir niemand dafür an die Haut — solange ich nicht behaupte, dass das Ding im Originalzustand sei. Niemand kann einem verbieten, auch keinem gewerblichen Unternehmer, eine fachlich akzeptable Arbeit an einem Markengegenstand zu erbringen.

Was wegen des Markenrechts sicherlich tabu ist, das ist "sich im Glanz einer Marke zu sonnen". Also den berühmten Namen Steinway als Zugpferd zu nutzen, und an dem Instrument alles mögliche mit "Fremdteilen" und "vom Hersteller nicht qualifizierten Methoden" zu machen — insbesondere um Kosten zu sparen —, und dies dem Käufer zu verschweigen und so seinen Profit zu steigern. Hier kann man sicherlich von Arglist und Markenmissbrauch sprechen.
 

Steinway bleibt Steinway auch wenn Teile ersetzt wurden. Originalteile ok, nicht Originalteile auch ok. Wichtig nichts verstecken. Offen sagen was ersetzt wurde und von wem. Logo das alte bleibt. Neue Steinway Decals lieber nicht. Kann als irreführend gelten. Und nicht als Werksarbeit bewerben wenn es keine ist. Teile darf man also tauschen Original oder nicht Original beides möglich solange transparent.

Privat kannst mit nem Steinway machen was Du willst und wenn bei einer Überholung es dem Kunden wurscht ist, welche Teile von welcher Firma verbaut werden, passt des auch noch, solang der Kunde sich ned beschwert.

Bös wird es , wennst n "entsprechend Überholten" mit firmenfremden Teile verkaufen willst - da steigt Dir Steinway aufs Dach.
 
i.w.. ersteres.
Die Causa Steinway vs Pianova am HH Landgericht und OLG.
Da ging es aber doch um die Nutzung des Markennamens. Die haben Pianova based on Steinway and Sons drauf geschrieben. Ist doch klar, dass Steinway da interveniert. Wenn die das ganz normal als überholten Steinway angeboten hätten, hätte wohl niemand was dagegen gehabt, oder? Aber ich kenne die Details nicht, was genau da verhandelt wurde und was an dem Instrument modifiziert wurde abseits von normaler Überholung.


 
Gilt das bei Steinway auch für Verschleißteile wie Hammerköpfe? Das wäre für mich dann so, als ob ein Porsche kein Porsche mehr ist, wenn er Bosch-Zündkerzen eingebaut bekommen hat.
 
Austausch, nicht Reparatur!
Wie viele Steinway werden denn mit neuem Resonanzboden oder Stimmstock ausgestattet ? - da kann man ja gleich einen neuen kaufen.
Die Klangmanufaktur in Hamburg z.B. macht nach eigener Aussage jeden Steinway besser als er einmal war und feilt und schraubt und hobelt an der Silie und Resonanzboden und Tastengewicht und Lackaufbau usw. ... und die werden am Ende auch wieder als Steinway verkauft.
 
Gilt das bei Steinway auch für Verschleißteile wie Hammerköpfe? Das wäre für mich dann so, als ob ein Porsche kein Porsche mehr ist, wenn er Bosch-Zündkerzen eingebaut bekommen hat.
Naja, das hinkt aber gewaltig. Die Hammerköpfe sind so essenziell, dass man bei der Porsche Analogie zb. vom Austausch der gesamten Einspritz- und Zündmechanik und -elektronik incl. Software ausgehen müsste.
Das kann bei guten Tunern den Porsche noch besser machen, bei schlechten wärs ein Ruin und Markenschädigung. Genauso muss man das auch bei Flügeln sehen. Ich denke, S&S gehts vor allem darum, den Pfuschern das Handwerk zu legen. Dass Erbsenzähler und Juristen dann gerne über das (für sie schwer verständliche) Ziel hinausschiessen, sollte nicht verwundern.

Oder, ums von der Konsumentenseite zu betrachten: Wer einen gebrauchten S&S erwirbt, möchte bestimmt gerne die Sicherheit haben, dass da nicht mal eben schnell die allerbilligsten Hammerköpfe eingebaut wurden.
 
Die Hammerköpfe sind so essenziell, dass man bei der Porsche Analogie zb. vom Austausch der gesamten Einspritz- und Zündmechanik und -elektronik incl. Software ausgehen müsste.
Ein neuer Satz Hammerköpfe im Rohzustand kostet als Materialpreis 3-stellig - das teure ist die Arbeit und eventuell neue Stiele-Röllchen-Kapseln usw ...
der Rest von irgendwelchen Mondpreisen ist Marketing.
 
Ein neuer Satz Hammerköpfe im Rohzustand kostet als Materialpreis 3-stellig - das teure ist die Arbeit
Schon klar (Das Rohmaterial für einen ganzen Flügel dürfte auch nur wenige Tausend € betragen - trotzdem wird er für 100 K verkauft).
Ich gehe natürlich davon aus, dass in S&S-Hämmer eben mehr Zeit iinvestiert wird als in die von Tsching-Tschang-Klong ...
 
Wenn du deinen Porsche mit den "falschen" Reifen fährst, kann dir uU. nachgewiesen werden, deinen Wagen abseits der amtlichen Zulassung betreffs sicherheitsrelevanter Bauteile mit Bauteil-Spezifikation zu betreiben.

Was in einem Fall der Fälle SOFORT ein Festessen für deine Versicherung wäre, die zwar nicht die Zahlungen gänzlich verweigern würde, dich dann aber sehr gerne in Regress würde nehmen wollen, da du ja mit "diesem" Auto "so" erst gar nicht hättest herumfahren dürfen.

Stichwort: Reifen-Fabrikats-Bindung, nach Typ, UND Hersteller.

ich habe mich mal schon von einem schönen alten weißen S-Benz getrennt, weil dessen schlaubergerische Fahrzeugbriefdaten ein Format 205/60 VR 13 erforderte, und das NUR, weil der Wagen mit exakt 210 km/h eingetragen war, also nach altem Muster V-pflichtig, velocity, Hochgeschwindigkeit.., zum Zeitpunkt des neuen Autos diese Reifen von mehreren Herstellern angeboten wurde, aber zum zeitpunkt meines Tüffenwollens nur noch EIN EINZIGER Hersteller diese Reifen anbot, zum schlanken Preis von ü400 EUR je Rad.

Und ich brauchte viere, weil uralt überlagert.

Alternative wäre evtl. gewesen, zum Tüff zu fahren, und sich die in der Zwischenzeit auf 210 km/h erweiterte Rad-Reifen-Spezifikation der HR-Reifen um- und eintragen zu lassen. wären um 130 EU/Stück zu haben gewesen. Aber Fahrten bis zur erfolgten Eintragung wären allesamt illegal und besser mit einer roten Händlernummer absolviert gewesen.

Mir war das alles allzu pimpernellig, ich hab mich schnell wieder von der herrlichen Karre getrennt. War mein erster Achtzylinder, GRONN GRONN GRONN. Betrifft nur die 380er Achtzylinder zwischen 1979 und Herbst 1985, die danach haben 14-Zoll-Räder, deren Reifen einen Hunni kosteten.

Wobei, wenn du statt meines 380er einen 500er SE mit 225 oder 240 oder 252 oder 279 PS hast, dir dit och nix mie nutzt, weil diese Karre dann in jedem Fall und in den Papieren speed >>210 hat, und V egalweg verpflichtend bleibt, egal ob nach Spezi alt oder neu. Du kannst dem Bock auch neuere , rel. preiswerte 14-zoll-Räder verpassen, musst sie - logo - eintragen lassen ...

... aaber: aber die Optik der Räder ist anders, der Kenner sieht sofort den Mangel an Originalität, wo dann die Räder-Optik nicht mehr zur Optik der Stoßstangenschürzen passt ...

So, wie ich nun oft erkenne, wenn einem alten Steinie (ich nur vor 1906 ...) zwar Steinie-Hämmer eingebaut wurden, diese jedoch nicht mit der ex-works-neu-Spezifikation korrelieren ... weil ich meinen 1875er Steinie auch mit den falschen Reifen ... pardon Hämmern einst erhielt.

Tscha. Wer, wer ZUR HÖLLE, definiert Originalität. ...

Auch hierzu ließen sich Bücher, Bücher schreiben ... und nicht alles, was da zu schreiben wäre, gefiele Gefilden am Rondenbarg.
 
Was ist an einem Flügel sicherheits- und damit zulassungsrelevant?

Das ist doch wieder ein ganz anderes Thema. Sicherheit vs. Markenrecht.
 
Oder, ums von der Konsumentenseite zu betrachten: Wer einen gebrauchten S&S erwirbt, möchte bestimmt gerne die Sicherheit haben, dass da nicht mal eben schnell die allerbilligsten Hammerköpfe eingebaut wurden.

Wo bekommt man denn die allerbilligsten Hammerköpfe her? Das, was ich als Händler an Hammerköpfen einkaufen kann, ist alles nicht billig, sondern maximal preiswert, aber auch nicht um Zehnerpotenzen billiger als das "originale Schteinway Material".

Billig wird es erst dann, wenn der notwendige Zeitaufwand zum Bearbeiten eines Hammers entweder dazu genutzt wird, Hämmer erst gar nicht vorzubereiten oder auf eine Art und Weise zu behandeln, wo sich chemischer Weichmacher und Lackhärter in perfekter Harmonie so ergänzen, dass man die Köpfe gleich wieder entsorgen kann.

Ich wette, dass ein Steinway, der neue Köpfe braucht, tatsächlich wirklich wunderbar werden kann, wenn man ihm einen Satz Bechstein-Köpfe spendiert, oder auch (unbehandelte!) Ronsen-Köpfe aus den USA.

Und - lass es Dir aus bitterböser Erfahrung gesagt sein - ein nagelneuer Satz Hämmer mit Stielen und Kapseln von Renner, das als original Schteinway-Material auf der Rechnung ausgewiesen ist, ist genau das Gegenteil eines Garanten dafür, dass das auch gut ist, z.B. wenn man so etwas, offensichtlich aus Mangelwissen heraus, in einen uralten New Yorker Steinway hineinpackt. Als ausgewiesener Steinway-Händler, wohlgemerkt.
 
Was ist an einem Flügel sicherheits- und damit zulassungsrelevant?

Das ist doch wieder ein ganz anderes Thema. Sicherheit vs. Markenrecht.
Egal, mit Verlaub. Du kannst dir an mehreren Stellen im Gebrauch eines Flügels wahlweise die Finger klemmen oder anderen arge Pein bereiten - Tastenklappe, unachtsam bedient, Babyfinger dazwischen..., oder Flügeldecke, falsch bedient. ...

Also, Sicherheitsthema.

Und bei politischem Interesse sicherlich argumentierbar als regulierbedürftig, am besten heutzutage gleich EU-weit .... Auf dass Tantchen Zensursula sich kümmere ... diejenige Frau, die als Ärztin und siebenfache Mutter ja nachgerade bekannt dafür ist, allen lobbyistischen Einflüssen maximal distanziert usw. usf. etc. pp ... ... blaa blabla.

In einer lobbyistisch totalverschixxenen Republik wie der Berliner, ehedem 736 Abgeordnete, aber >>12.000 Lobbyisten, wäre da also sicherheitstechnisch reichlich Ansatz für Lobbyisten-Getue.

Nur hütet einen Flügelbesitzer die musikalische Illiteralität der Bevölkerung vor übereifrigem, eingreifigem Getue der Politiker in der Folge eventueller "kostenloser" Borchardt-Mittagsmenüs, Nederlands gefinanceert van de Lobby, betaalt Van Anderen.

Oder die Armut des "Bundesverbandes der Musikinstrumenteproduzenten", oder wie sie auch heißen mögen, egal. Die keine ausreichende Krokodilskasse für Borchardt- und "Nobelhart & Schmutzig"-Mittagsmenü-Rechnungen für Zweidreisterne-Restos mobilisieren können.
 
Egal, mit Verlaub. Du kannst dir an mehreren Stellen im Gebrauch eines Flügels wahlweise die Finger klemmen oder anderen arge Pein bereiten - Tastenklappe, unachtsam bedient, Babyfinger dazwischen..., oder Flügeldecke, falsch bedient. ...
Egal ist das keineswegs, da Zulassungsbeschränkungen bei Kfz den Zweck haben, den sicheren Betrieb im öffentlichen Raum sicherzustellen. Es geht also primär nicht um die eigene Sicherheit bei Nutzung des eigenen Autos, sondern die der anderen Verkehrsteilnehmer. Das Fahren mit falschen Rädern kann diese (muss nicht) erheblich einschränken.

Beim Klavier sich die Finger einzuklemmen ist reines pP, persönliches Pech. Das Ding stellt keine Gefahr im öffentlichen Raum dar und ist deswegen kein Sicherheitsthema in Bezug auf Dritte. Deswegen funktioniert auch die Analogie zwischen Hammerköpfen und Räder/Reifen überhaupt nicht.

Kannst ja gerne mal Hammerköpfe aus Pappe in Deinen D einbauen, klingt zwar mist, schädigt aber niemanden (abgesehen vielleicht von temporären Ohrenschmerzen der Zuhörer).
 
;-)
Das berührt die Frage von Freiheitlichkeit vs. Nannystaat. Inwieweit also Väterchen Staat in die persönlichen Lebensverhältnisse eingreifen solle, dürfe, möchte oder müsse.

Hier gibt es Unterschiede.

Z.B. eine Neigung einschlägig interessierter politischer Kreise, einen möglichst großen Bürokratieberitt zu schaffen, zu unterhalten, und u.a. auch alterszuversorgen. Der in schwierigeren zeiten jedoch eine Volkswirtschaft uU. erdrosseln könnte. V.a. dann, wenn sich der Politberitt komplett weigert, an den Privilegien der Amtsbewohner etwas zu ändern.

Wenn mein Klo verstopft ist, könnte recht lange unklar sein, ob das PP ist, oder aber der Staat seinen Infrastrukturaufgaben nicht korrekt nachkam.
 

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