Steinway M-Flügel aufbereiten lassen - lohnt sich das?

Du sprichst in Rätseln. Worauf beziehst du dich? Dass du Kenntnis hast von konkreten Fällen, wo Steinway (oder jemand anderes) jemanden verklagt hat, weil ein Steinway mit ausgetauschtem Stimmstock als Steinway verkauft wurde? Oder darauf, dass du verklagt werden könntest, weil du behauptest, dass jemand verklagt wurde?
i.w.. ersteres.
Die Causa Steinway vs Pianova am HH Landgericht und OLG.

Mich zu verklagen war mir allerdings auch mal angedroht worden - nicht im Zusammenhang mit Klavieren.

Verklagt werden kannst du i.w. für sog. Tatsachen-Behauptungen, bei denen dir ein Jurist uU. sehr spitzfindig winzige Abweichungen von einer objektiven Wahrheit meint nachweisen zu können, deren inhaltliche Bewertung dann ggfs. (du unterwirfst dich ggfs. mal nicht...) ein Richter vornimmt, vorwiegend nach juristischem Feinskrams, dem uU der Normalo dann nicht gewachsen ist.

"Vor Gericht - und auf Hoher See - ..."

und die Prävalenz von wirtschaftlichen Erwägungen - dass Leute (dich) vor Gericht ziehen (können), weil sie der Ansicht sind, dass das, was du erzählst, ihnen fin. schaden könnte. Und das hat dann ggfs. Vorrang vor deinem Recht auf freie Meinungsäußerung. Indem bestritten wird, dass es dir erlaubt sei, überhaupt eine Meinung ... zu äußern, weil schon vorweg deine Tatsachen (-behauptung/en) angeblich nicht stimmten.

Und so 'ne Jus-Shyce kann sehr teuer werden.

Ich habe den Vorzug, dass ich einen Con-Abi beiseite habe, der ohne Berechnung einen vor enormen Risiken eines Eingehens von Jus-Schweinskrams warnte. Der sagt einem dann, uhh uhh, mit sowas wirste beim Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit zweiter Sieger ... Bingo. sowas wollte ich zuwar nicht hören, aber ist im Endergebnis mit ebendieser hohen Wahrscheinlichkeit dann billiger, zu löhnemännern. Auch wenn es einen wurmt, dass sowas "so" läuft in dieser unser Republikk ...
Dann war es zwar eine teure Lehre (Tausi für Offenheit ...), aber eine Verhandlung hätte hochwahrscheinlich noch kostentechnisch weitaus übler vonstatten und ausgehen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das schau ich mir an. Wenn ich ein Gerät X repariere, egal ob durch Austausch von kleinen oder größeren Teilen, dann kann mir niemand dafür an die Haut — solange ich nicht behaupte, dass das Ding im Originalzustand sei. Niemand kann einem verbieten, auch keinem gewerblichen Unternehmer, eine fachlich akzeptable Arbeit an einem Markengegenstand zu erbringen.

Was wegen des Markenrechts sicherlich tabu ist, das ist "sich im Glanz einer Marke zu sonnen". Also den berühmten Namen Steinway als Zugpferd zu nutzen, und an dem Instrument alles mögliche mit "Fremdteilen" und "vom Hersteller nicht qualifizierten Methoden" zu machen — insbesondere um Kosten zu sparen —, und dies dem Käufer zu verschweigen und so seinen Profit zu steigern. Hier kann man sicherlich von Arglist und Markenmissbrauch sprechen.
 
Steinway bleibt Steinway auch wenn Teile ersetzt wurden. Originalteile ok, nicht Originalteile auch ok. Wichtig nichts verstecken. Offen sagen was ersetzt wurde und von wem. Logo das alte bleibt. Neue Steinway Decals lieber nicht. Kann als irreführend gelten. Und nicht als Werksarbeit bewerben wenn es keine ist. Teile darf man also tauschen Original oder nicht Original beides möglich solange transparent.

Privat kannst mit nem Steinway machen was Du willst und wenn bei einer Überholung es dem Kunden wurscht ist, welche Teile von welcher Firma verbaut werden, passt des auch noch, solang der Kunde sich ned beschwert.

Bös wird es , wennst n "entsprechend Überholten" mit firmenfremden Teile verkaufen willst - da steigt Dir Steinway aufs Dach.
 

Ähnliche Themen

G
Antworten
4
Aufrufe
2K

Zurück
Oben Unten