Als wir damals unser Haus gekauft haben, sind wir zum Bauamt gegangen.
Der Verkäufer hatte ein Doppelhaus gekauft, es geteilt und wollte uns die kleinere Hälfte verkaufen.
Seine große Doppelhaushälte wurde 1980 gebaut, über unser Haus gab es keine eindeutigen Angaben.
Beim Bauamt bekam ich Akteneinsicht und habe erfahren, dass unser Haus 1937 erbaut wurde, im Krieg zerbombt, und nach dem Krieg wieder aufgebaut wurde.
1980 wurde es grundsaniert.
Bauakte – was steht drin?
Jeder Bauantrag zieht bei der Verwaltung zwangsweise das Anlegen einer Bauakte nach sich. In dieser Akte werden sowohl der Bauantrag, als auch alle nachfolgenden, das Grundstück und die Immobilien betreffenden, relevanten Unterlagen abgelegt.
Die Bauakte enthält:
- Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden
- Bauantrag (Baubeschreibung, Flächen- und Grundstücksgröße, Nachweis über Schall- und Wärmedämmung)
- Genehmigte Bauzeichnungen sowie Baupläne
- Grundrisspläne
- Statiken und Nachweise für Standsicherheit
- Fläche des Grundstückes
- Baugenehmigungen
- Informationen über Um- und Anbauten
Quelle:
https://www.praxiswissen-immobilien.de/bauakte/
Du bist ja Eigentümer, vielleicht kannst Du beim hiesigen Bauamt mehr erfahren.
Der Hauseigentümer hatte es genehmigt, dass wir als potentielle Käufer Akteneinsicht nehmen konnten.