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Die hatte ich auch und kann die nur empfehlen. Die Jungs meistern auch komplizierteste Transporte und gehen sorgsam mit dem Instrument um.M+S Piano-Express
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Die hatte ich auch und kann die nur empfehlen. Die Jungs meistern auch komplizierteste Transporte und gehen sorgsam mit dem Instrument um.M+S Piano-Express
ich habe von Bekannten (einer Juristin, die das am Rande bei Gericht mitbekommen hat) einen kuriosen Vorfall geschildert bekommen:
Bei einer Übersiedlung wurde der Möbelspedition ohne weitere Anweisungen gesagt, sie sollten, den Flügel (einen Steinway) auch gleich mitnehmen. Die Firma hatte offensichtlich keinerlei Erfahrungen mit Flügeln und die beiden Möbelpacker noch weniger.
Da ihnen das gute Stück zu schwer war, begannen sie das Teil zu zerlegen, bis die Gussplatte ausgebaut war. Die Versuche der Möbelpacker das Teil vor Ort wieder zusammenzusetzen scheiterten.
Man sah sich vor Gericht, ich weis aber nicht, wie das ganze ausgegangen ist.
Also ich bin in meiner Vorliebe für spezialisierte Klaviertransporteure dadurch bestärkt.
Vertrag lesen

nachfragen!
Wozu brauchen Sie denn einen Autokran?
(nicht die Unfreundlichkeit)Hamver ja noch nie jehabt!Unfreundliche Rückfrage am anderen Ende


Die Frage ist doch berechtigt.
Die telefonische Rückfrage ist ja berechtigt: Zu 95% werden die Dinger halt über die Treppen transportiert.
die Flügel stünden im 2. Stock und müssen von der Terrasse mittels Autokran runtergehoben werden
Verabrede einfach einen Besichtigungstermin, fertig.
Nix für ungut, aber das siehst Du falsch.Nein, sie ist nicht berechtigt in Anbetracht dessen, was ich dem Mitarbeiter verkündet habe.

Nix für ungut, aber das siehst Du falsch.
Wenn ich als sorgenfreier und glücklicher Besitzer eines 54kg Digitalpianos dazu auch mal etwas sagen darferst Recht ein Spediteur, um die Situation überhaupt beurteilen zu können.
:Bei einem Klaviertransport oder der Arbeit des Autokrans (wie in meinem Fall) ist jedes Kilo Rohgewicht gemäß gesetzlicher Haftung nur mit EUR 10,00 versichert.
Welcher Paragraph in welchem Gesetz?
Das sind praktisch die Mindestanforderungen.sondern nur, dass es die gesetzlich vorgeschriebene Haftung ist..
Dann würde ja kein Mensch seinen Steinway mehr von einer Firma transportieren lassen, wenn er bei einem Unfall immer auf dem Schaden sitzenbleiben würde.
Der Paragraph steht nicht in der Auftragsbestätigung, sondern nur, dass es die gesetzlich vorgeschriebene Haftung ist. Hier findest Du die Antwort auf Deine Frage.
Ähm, das gilt zwischen Kaufleuten, nicht für Kaufleute gegenüber Endverbrauchern.

Oder gibst du die Aufträge, womöglich um Vorsteuern wiederzubekommen, als Firma?