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Rubato
Guest
... denn immerhin weiss man ja nie,wenn man z.B. hier bei Clavio einen Link anklickt, ob irgendjemand Rechte an dem Video hat ?
Gruß
Rubato
Gruß
Rubato
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Eine Abmahn-"Welle" ist an sich schon rechtlich anfechtbar. Hier liegt ein Rechtsmißbrauch vor. Selbst wenn tatsächlich ein Wettbewerbs-oder urheberrechtsverstoß erfolgt ist, kannst du die Abmahnung aufgrund dessen, dass es eine Massenabmahnung ist, abweisen.
Das ist so nicht ganz richtig. Im Wettbewerbsrecht gibt es in der Tat eine gesetzliche Regelung, wonach Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein können (§ 8 Abs. 4 UWG). Das KANN bei massenhaften Abmahnungen so sein, ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.
Dagegen existiert im Urheberrecht eine derartige gesetzliche Regelung nicht. Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch in diesem Rechtsgebiet eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann (§ 242 BGB), allerdings nur unter engen Voraussetzungen (anders OLG Hamm, das aber vom BGH aufgehoben wurde). Allein die massenhafte Versendung von Abmahnungen begründet noch keinen Rechtsmissbrauch. Zudem führt im Urherberrecht (anders als im Wettbewerbsrecht) eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung nicht zum Wegfall des Unterlassungsanspruchs bzw. zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage. Zu Einzelheiten vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az.: I ZR 106/10 - Ferienluxuswohnung.
Wie immer gilt: Vorsicht mit Forumsbinsenweisheiten wie: Massenabmahnungen sind immer rechtsmissbräuchlich.
Meines Wissens kann das reine Anschauen, d.h. Streamen, nicht abgemahnt werden, so stand es bezüglich dem Redtube-Fall jedenfalls im Spiegel. Aber: Hochladen urheberrechtlich geschützten Materials ist in jedem Fall problematisch. Wenn jetzt hier auf Clavio ein Video gelinkt oder hochgeladen (geht das überhaupt, bzw wie ist das technisch zu verstehen ?) wird, das urheberrechtlich geschützt ist, wie ist es dann ?
Gruß
Rubato
Das einzige mir bekannte Redtube-geeignete Video eines Pianisten ist das von Friedrich Gulda zusammen mit Ursula Anders...
Zitat von DER SPIEGEL 25/1994 (Tragische Lebensgier):Der Maestro war Feuer und Flamme. "Jamie, du würdest ihn lieben", schwärmte Leonard Bernstein 1973 seiner Tochter über den damals 28jährigen Pianisten Justus Frantz vor, "er ist so süß, er ist so schön, er ist so lustig, er ist so gewandt, du mußt ihn dir ansehen." Tochter Jamie wußte sofort, was wieder Sache war: Ihr leicht erregbarer Vater "hatte sich verliebt".
Doch einige Zeit später kam alles anders: Nun verfiel Jamie dem Charme des teutonischen Klavierspielers, und es begann, wie sie sich gern erinnert, eine "große Affäre, in deren Verlauf Justus hoch und heilig abstritt, je eine intime Beziehung mit meinem Vater gehabt zu haben". Jamies bitteres Fazit: "Und so haben alle mir gegenüber immer alles abgestritten." [...]
Bei der Fragestellung mit Einbetten ging es um Youtube-Videos.
Also, wenn Du z.B. eine Scarlatti Aufnahme von Michelangeli auf YT (illegal) postest und ich die Aufnahme so toll finde, dass ich das Video auf Clavio einbette (statt verlinke), ob ich mich (und/oder der Clavio-Betreiber sich) auch wegen der Urheberrechtsverletzung auf schuldig mache.
Die andere Nummer ist das Angucken von Videostreaming. Also, ob der Angucker von illegal hochgeladenen Videos sich auch strafbar macht.
Abmahn-Abzocker ist eine andere Baustelle, denn das geht oft in die Richtung Rechtsmissbrauch. Vor allem, da es diesen Anwälten nicht um die Wahrung der Rechte des Urhebers geht, sondern ums Geld verdienen.
Guten Morgen, @ all.
ich lade eine Scar-Latte - Aufnahme von mir beim ( schlechten ) redtube empor
Da muss ich lachen. Erstmal ist redtube nicht großartig relevant, möcht ich meinen, da gibts relvanteres.
LG, - LMG -
@nils1
Du verwechselst hier Abmahn-Abzocker und gerechtfertigte Abmahnungen. Wenn Leute meine Sachen illegal verbreiten, habe ich durchaus Interesse darin, dies zu unterbinden. Das hat mit Rechtsmissbrauch nichts zu tun. Rechtsmissbrauch ist, wenn z.B. irgendein Abmahn-Abzocker ohne mein Wissen und Mandat in meinen Namen tätig wird um diese illegale Leute zu erwischen. Illegale Kopien werden auch nicht plötzlich legal, nur weil ein ein Abmahn-Abzocker sich ebenfalls illegal handelt.
Dass der eine Richter bei Framing momentan so entscheidet, der andere so, liegt darin, dass es noch keine höchstgerichtliche Urteile gibt, weil die Technik weiter ist als die Rechtssprechungen, deshalb hat BGH die Entscheidung zur Entscheidung auf Europaebene vorgelegt.
Daher zieht die Argumentation "wie willst Du das kontrollieren" nur bedingt. Nachweisen ist ein anderer Baustein. Grundsätzlich kann man ja von einschlägig bekannten Plattformen fernhalten, ich muss mir auch nichts auf Redtube anschauen. Dass das zu Politikum wurde liegt viel mehr darin, dass Verlage, die ihre Sachen legal dort hochgeladen hatten, dadurch Einnahmeeinbußen befürchten, wenn grundsätzlich weniger Leute auf solche Plattformen kommen.
@nils1 Du erweckst den Eindruck, dass solange man sich nicht erwischtn lässt, alles gut und legal ist, und man das ohne weiteres machen kann. Und das ist das nicht. Es geht auch um das Bewußtsein der Bevölkerung um die Wertschätzung der geistigen und künstlerischen Leistung.
Was ist Scar Latte ?
Aber - im Ernst: hmm..bedenklich. Einige Berufsgruppen MÜSSEN natürlich eine genaue inhaltliche Erschließung aller Medien, die sie sehen, sowieso tätigen ( wie etwa wir Bibliothekare )
Nimm einfach an, es ist ein Laien-Darsteller :D:D:D
Aber - im Ernst: hmm..bedenklich. Einige Berufsgruppen MÜSSEN natürlich eine genaue inhaltliche Erschließung aller Medien, die sie sehen, sowieso tätigen ( wie etwa wir Bibliothekare ), und..alle anderen Gruppen eigtl. auch, denn hier reden ja alle davon - nur angesehen wurde es nat. von niemandem... .
Bedenklich, bedenklich... *ggg* - Dinge zu beurteilen, die man nicht gesehen hat. :D
LG, OLLI !
Tja, sehr eindrucksvoll, ähem, ja, also, wrggwrggwrggx, tja, nämlich, denn, ich wollte sagen, also:
Kann ich jetzt weiter Pornos gucken?
CW