REDTUBE-Abmahnwelle auch für Pianistenvideos denkbar ?

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Rubato

Guest
... denn immerhin weiss man ja nie,wenn man z.B. hier bei Clavio einen Link anklickt, ob irgendjemand Rechte an dem Video hat ?

Gruß
Rubato
 
Das einzige mir bekannte Redtube-geeignete Video eines Pianisten ist das von Friedrich Gulda zusammen mit Ursula Anders...
 
Eine Abmahn-"Welle" ist an sich schon rechtlich anfechtbar. Hier liegt ein Rechtsmißbrauch vor. Selbst wenn tatsächlich ein Wettbewerbs-oder urheberrechtsverstoß erfolgt ist, kannst du die Abmahnung aufgrund dessen, dass es eine Massenabmahnung ist, abweisen.

Das gemeine Volk bekommt natürlich Angst und macht das Portmonee auf. Dies ist aber nicht notwendig.

Ich bekomme regelmäßig Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße in meinen Onlineshops. In 99 % der Fälle finde ich sofort über google heraus, dass ich nicht der einzige bin, in dem ich schlicht den Anwalt google. Dieser bekommt dann ein Schreiben von mir, aus dem hervorgeht, dass er ein Massenabmahner ist, ich ihn jetzt bei der Rechtsanwaltskammer melde und Strafanzeige erstatte (es gäbe für beides überhaupt keine Grundlage). Aber der Anwalt, der sich durch die Massenabmahnung versucht ein Hauptgeschäftsfeld zu erschließen, hat in der Uni eh nicht zugehört.

Von keinem Anwalt habe ich je wieder gehört.
 
Tja, sehr eindrucksvoll, ähem, ja, also, wrggwrggwrggx, tja, nämlich, denn, ich wollte sagen, also:

Kann ich jetzt weiter Pornos gucken?

CW
 
Eine Abmahn-"Welle" ist an sich schon rechtlich anfechtbar. Hier liegt ein Rechtsmißbrauch vor. Selbst wenn tatsächlich ein Wettbewerbs-oder urheberrechtsverstoß erfolgt ist, kannst du die Abmahnung aufgrund dessen, dass es eine Massenabmahnung ist, abweisen.

Das ist so nicht ganz richtig. Im Wettbewerbsrecht gibt es in der Tat eine gesetzliche Regelung, wonach Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein können (§ 8 Abs. 4 UWG). Das KANN bei massenhaften Abmahnungen so sein, ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.

Dagegen existiert im Urheberrecht eine derartige gesetzliche Regelung nicht. Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch in diesem Rechtsgebiet eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann (§ 242 BGB), allerdings nur unter engen Voraussetzungen (anders OLG Hamm, das aber vom BGH aufgehoben wurde). Allein die massenhafte Versendung von Abmahnungen begründet noch keinen Rechtsmissbrauch. Zudem führt im Urherberrecht (anders als im Wettbewerbsrecht) eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung nicht zum Wegfall des Unterlassungsanspruchs bzw. zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage. Zu Einzelheiten vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az.: I ZR 106/10 - Ferienluxuswohnung.

Wie immer gilt: Vorsicht mit Forumsbinsenweisheiten wie: Massenabmahnungen sind immer rechtsmissbräuchlich.
 
Das ist so nicht ganz richtig. Im Wettbewerbsrecht gibt es in der Tat eine gesetzliche Regelung, wonach Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein können (§ 8 Abs. 4 UWG). Das KANN bei massenhaften Abmahnungen so sein, ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.

Dagegen existiert im Urheberrecht eine derartige gesetzliche Regelung nicht. Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch in diesem Rechtsgebiet eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann (§ 242 BGB), allerdings nur unter engen Voraussetzungen (anders OLG Hamm, das aber vom BGH aufgehoben wurde). Allein die massenhafte Versendung von Abmahnungen begründet noch keinen Rechtsmissbrauch. Zudem führt im Urherberrecht (anders als im Wettbewerbsrecht) eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung nicht zum Wegfall des Unterlassungsanspruchs bzw. zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage. Zu Einzelheiten vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az.: I ZR 106/10 - Ferienluxuswohnung.

Wie immer gilt: Vorsicht mit Forumsbinsenweisheiten wie: Massenabmahnungen sind immer rechtsmissbräuchlich.

Ja, ich kenne all diese Urteile und es ist alles richtig, was du sagst. Ein Anwalt, welcher eine Massenabmahnung verschickt, wie hier im Vorliegenden Fall, wird es dennoch nicht auf einen Rechtsstreit hinaus laufen lassen. Denn genau auf 8 UWG beziehe ich mich regelmäßig in meinen schreiben.

Und ich habe mich bereits in Urheberrechtsverletzungen auf UWG berufen. Selbst da merkt ein Anwalt nicht, dass diesseitig nicht konkret geantwortet wird.

Und es ist egal ob wir über UrhG oder UWG sprechen. Es ist keine Binsenweißheit, dass die Massenabmahnung rechtsmißbräuchlich ist! Es gibt verschieden Urteile, die auf verschieden Entscheidungen basieren.

Übrigens garantiere ich dir (viel mehr Ihrer Mandantin;-), dass ich bei der klassischen Massenabmahnung schon alleine Formfehler finde, die die Ablehnung der Unterlassungserklärung rechtfertigen.

Es ist demnach mit gutem Gewissen anheim zu stellen, eine Abmahnung, insofern sie sich als Massenabmahnung darstellen lässt, aufgrund ihrer Nebulösität (bspw.) abzuweisen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Meines Wissens kann das reine Anschauen, d.h. Streamen, nicht abgemahnt werden, so stand es bezüglich dem Redtube-Fall jedenfalls im Spiegel. Aber: Hochladen urheberrechtlich geschützten Materials ist in jedem Fall problematisch. Wenn jetzt hier auf Clavio ein Video gelinkt oder hochgeladen (geht das überhaupt, bzw wie ist das technisch zu verstehen ?) wird, das urheberrechtlich geschützt ist, wie ist es dann ?

Gruß
Rubato
 
Youtube ist offenbar keine illegal betriebene Plattform. Der private *down*streamende User handelt nach Treu und Glauben. Eine Abmahnung wäre daher unsubstanziiert und hätte keinen Bestand.
 
Meines Wissens kann das reine Anschauen, d.h. Streamen, nicht abgemahnt werden, so stand es bezüglich dem Redtube-Fall jedenfalls im Spiegel. Aber: Hochladen urheberrechtlich geschützten Materials ist in jedem Fall problematisch. Wenn jetzt hier auf Clavio ein Video gelinkt oder hochgeladen (geht das überhaupt, bzw wie ist das technisch zu verstehen ?) wird, das urheberrechtlich geschützt ist, wie ist es dann ?

Gruß
Rubato

Ziemlich unklare Rechtssprechung. Grundsätzlich ist der Betreiber für die Inhalte seiner Plattform verantwortlich. Sofern User hier jedoch eigenen Content einstellen oder verlinken,wird der Clavio Betreiber durch seine AGB abgesichert sein. Abgesichert wieder auch nicht, sofern irgend etwas gegen geltendes Recht verstößt. Hier würden 2 Richter 2 Meinungen haben. Siehe der aktuelle Kim DotCom Fall.

Wenn mich allerdings ein Anwalt abmahnen würde, weil ich ein Video per Stream gesehen habe, würde ich den Zettel stumpf in den Müll schmeißen. Und auf die Klage warten. Vermutlich vergebens.

Wenn ich zu viel Zeit hätte, würde ich ggf. selber auf Negativfestellung klagen, um dem Anwalt etwas Geld aus der Tasche zu ziehen.
 
Das einzige mir bekannte Redtube-geeignete Video eines Pianisten ist das von Friedrich Gulda zusammen mit Ursula Anders...

Ach - da gibt's durchaus mehr, sogar für Menschen jeglicher sexuellen Orientierung ist was dabei, z. B.:

Zitat von DER SPIEGEL 25/1994 (Tragische Lebensgier):
Der Maestro war Feuer und Flamme. "Jamie, du würdest ihn lieben", schwärmte Leonard Bernstein 1973 seiner Tochter über den damals 28jährigen Pianisten Justus Frantz vor, "er ist so süß, er ist so schön, er ist so lustig, er ist so gewandt, du mußt ihn dir ansehen." Tochter Jamie wußte sofort, was wieder Sache war: Ihr leicht erregbarer Vater "hatte sich verliebt".

Doch einige Zeit später kam alles anders: Nun verfiel Jamie dem Charme des teutonischen Klavierspielers, und es begann, wie sie sich gern erinnert, eine "große Affäre, in deren Verlauf Justus hoch und heilig abstritt, je eine intime Beziehung mit meinem Vater gehabt zu haben". Jamies bitteres Fazit: "Und so haben alle mir gegenüber immer alles abgestritten." [...]
 
Es können ja seit einigef Zeit Videos direkt in Clavio-Beiträge eingebunden werden. Ich weiß nicht genau, was das technisch bedeutet, vermute aber, dass dabei das Video auf den Clavio Server geladen wird. Wenn jetzt also jemand ein Video z.B. eines Pianisten, derart einbindet und ggfs gar nicht weiß, dass da jemand Rechte dran hat, hat er also einurheberrechtlich geschütztes Video auf eine allgemein zugängliche Internet Plattform hochgeladen. Für die rechtliche Bewertung dürfte es dabei unerheblich sein, ob er das Video zuvor schon im Internet auf einer anderen Plattform gefunden hatte, oder ?

Gruß
Rubato
 

Guten Morgen, @ all.

Ich verstehe die Sachlage nicht so ganz.

Nehmen wir an, ich lade eine Scar-Latte - Aufnahme von mir beim ( schlechten ) redtube empor, und dann kommt also ein Rechtsanwalt und mahnt mich ab, weil ich den LINK ( und nichts anderes ist das "Einbetten" hier, zuzüglich weiterer Infos, wie Template und Startscreen, Time ) hier auf Clavio poste ?

Da muss ich lachen. Erstmal ist redtube nicht großartig relevant, möcht ich meinen, da gibts relevanteres.

Und zwotens: Diese "Abmahner" hatten wir früher schon in "unserer" Szene, mit den kopierten Games, Ihr wisst schon.

Einer tat sich da ganz besonders hervor früher, Günther ( Freiherr von ) Gravenreuth, der harmlose Leser von damaligen Computerzeitschriften aufgrund seinerseits missverständlicher Kleinanzeigen wi ( "biete only hot C 64 stuff, 1000 disks " ) oder ähnlichem zu kleineren Geldzahlungen erpresste.

Seine Masche: Er selbst setzte unter dem für jugendliche Cracker LECHZZZIGEN Tarnnamen "Tanja, ( 15 ) " Anzeigen in solche Zeitschrifte, wie:

"Ohh, ich, Tanja, hab ja gar kein Geld, schickt mir doch Eure Kopien".

Wer so doof war, hatte hinterher seine wertlosen Forderungsbriefe im Postfach. ( Postfach, da keiner, der denken konnte, damals unter RICHTIGEM Namen inserierte oder antwortete. Damals ging POSTFACH noch ohne ID-CHECK.


Nun, das Ergebnis kennen die "alten Szenefreaks", wie ich:

Gravenreuth gab sich die Kugel. Er konnte seine Verfehlungen wohl nicht ertragen, wenngleich er bei Copyparties schleimte, indem er z.B. bei Fußballspielen "Cracker / Spreader / Demoprogger" vs "Anwälte / Polizei " höchstselbst mitspielte.

Gravenreuth siehe Wikipedia.

Abmahnungen sind ein Witz und gehören in den Müll.

LG, - LMG -
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Bei der Fragestellung mit Einbetten ging es um Youtube-Videos.

Also, wenn Du z.B. eine Scarlatti Aufnahme von Michelangeli auf YT (illegal) postest und ich die Aufnahme so toll finde, dass ich das Video auf Clavio einbette (statt verlinke), ob ich mich (und/oder der Clavio-Betreiber sich) auch wegen der Urheberrechtsverletzung auf schuldig mache.

Man könnte dem Betreiber von Clavio eventuell eine Kontrollpflicht unterstellen. Denn zunächst spielt es keine Rolle, auf welchem technische Wege ein Video hier wieder gegeben wird. Ob nun vom eigenen Server abgespielt oder per Stream von fremden Server nur "wieder gegeben". Dies wäre jedoch entscheidungsabhängig. Wie gesagt, da würde der eine Richter so..., und andere Richter wieder anders entscheiden. Je nach Detaillage.

Die andere Nummer ist das Angucken von Videostreaming. Also, ob der Angucker von illegal hochgeladenen Videos sich auch strafbar macht.

Unmöglich. Wie willst du immer kontrollieren, bei tausenden von Videos, die du dir in deinem Leben im Netz anschaust, ob alles urheberrechtlich freigegeben ist. Es wäre alleine schon technisch sehr schwer nachweißbar, dass du ein Video wirklich gesehen hast.

Abmahn-Abzocker ist eine andere Baustelle, denn das geht oft in die Richtung Rechtsmissbrauch. Vor allem, da es diesen Anwälten nicht um die Wahrung der Rechte des Urhebers geht, sondern ums Geld verdienen.

Eben. Da gibts mittlerweile genug Urteile.
 
Guten Morgen, @ all.

ich lade eine Scar-Latte - Aufnahme von mir beim ( schlechten ) redtube empor

Da muss ich lachen. Erstmal ist redtube nicht großartig relevant, möcht ich meinen, da gibts relvanteres.

LG, - LMG -

Jetzt hast Du mich gerade mehrfach überholt. Was ist Scar Latte ? Und wieso ist Redtube schlecht oder nicht relevant ? Ich hatte von dem Fall mehrfach im Spiegel gelesen, mir Redtube aber nicht angeschaut, da ich vermute, dass die Inhalte da eher rotlichtmäßig sind und ich keine Lust habe, den Familienrechner anschließend zu entvirusieren. Wieso Du da eine Aufnahme von Dir hochladen willst, verstehe ich auch nicht, ich glaube nicht, das das dort jemanden interessiert, oder ich habe jetzt gar nix kapiert? Und was ist relevanter ?

Gruß
Rubato
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
@nils1

Du verwechselst hier Abmahn-Abzocker und gerechtfertigte Abmahnungen. Wenn Leute meine Sachen illegal verbreiten, habe ich durchaus Interesse darin, dies zu unterbinden. Das hat mit Rechtsmissbrauch nichts zu tun. Rechtsmissbrauch ist, wenn z.B. irgendein Abmahn-Abzocker ohne mein Wissen und Mandat in meinen Namen tätig wird um diese illegale Leute zu erwischen. Illegale Kopien werden auch nicht plötzlich legal, nur weil ein ein Abmahn-Abzocker sich ebenfalls illegal handelt.

Dass der eine Richter bei Framing momentan so entscheidet, der andere so, liegt darin, dass es noch keine höchstgerichtliche Urteile gibt, weil die Technik weiter ist als die Rechtssprechungen, deshalb hat BGH die Entscheidung zur Entscheidung auf Europaebene vorgelegt.

Daher zieht die Argumentation "wie willst Du das kontrollieren" nur bedingt. Nachweisen ist ein anderer Baustein. Grundsätzlich kann man ja von einschlägig bekannten Plattformen fernhalten, ich muss mir auch nichts auf Redtube anschauen. Dass das zu Politikum wurde liegt viel mehr darin, dass Verlage, die ihre Sachen legal dort hochgeladen hatten, dadurch Einnahmeeinbußen befürchten, wenn grundsätzlich weniger Leute auf solche Plattformen kommen.

Ne, ich habe auch nicht gemeint, dass du deine Rechte als "Rechteinhaber" nicht durchsetzen sollst. Selbstverständlich gibt es die gerechtfertigte Abmahnung. Ich habe ebenfalls schon Mitbewerber abgemahnt, weil sie einen Wettbewerbsverstoß begangen haben, der mich im Wettbewerb behindert. Logisch.

Ein Anwalt kann jedoch ohne Mandat nicht abmahnen. Er kann nicht einfach hergehen und eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung fertigen, wenn keine Wettbewerbsstellung zu einem Rechteverletzten besteht. Er muss ja die Interessen von irgend jemandem vertreten.

Und nachweisen ist keine andere Baustelle. Du musst, im Zweifel vor Gericht, den Wettbewerbs- oder urheberrechtsverstoß schon belegen können. Bitte glaub mir, ich habe dahingehend leider schon einige Prozesse führen müssen.
 
@nils1 Du erweckst den Eindruck, dass solange man sich nicht erwischtn lässt, alles gut und legal ist, und man das ohne weiteres machen kann. Und das ist das nicht. Es geht auch um das Bewußtsein der Bevölkerung um die Wertschätzung der geistigen und künstlerischen Leistung.

hääää !?!?! Wo habe ich das denn gesagt!? Ich glaube, es geht schon wieder los!?

Ich sage, dass einer sogenannten Massenabmahnung häufig die Rechtsgrundlage entzogen ist, eben schon wegen ihrer Umstände. Ich behaupte, dass der Rechtsanwalt, der sich der Massenabmahnung als Umsatzquelle bedient, eher unredlich sein Geld verdient.

Ich möchte wissen, wo ich auch nur andeutungsweise eine Aussage getroffen habe, die frei von Shizoprenie, deine Interpretation legitimiert !?
 

Nimm einfach an, es ist ein Laien-Darsteller :D:D:D

Aber - im Ernst: hmm..bedenklich. Einige Berufsgruppen MÜSSEN natürlich eine genaue inhaltliche Erschließung aller Medien, die sie sehen, sowieso tätigen ( wie etwa wir Bibliothekare ), und..alle anderen Gruppen eigtl. auch, denn hier reden ja alle davon - nur angesehen wurde es nat. von niemandem... .

Bedenklich, bedenklich... *ggg* - Dinge zu beurteilen, die man nicht gesehen hat. :D

LG, OLLI !
 
Aber - im Ernst: hmm..bedenklich. Einige Berufsgruppen MÜSSEN natürlich eine genaue inhaltliche Erschließung aller Medien, die sie sehen, sowieso tätigen ( wie etwa wir Bibliothekare )

Ja. Aber wie willst du das in einem Forum, mit tausenden von Usern, umsetzen? Da müsste der Clavio Betreiber von jedem User 50,- Euro Monatsbeitrag nehmen und einen Haufen Personal beschäftigen, die jeden Beitrag auf Urheberrechtsverletzungen kontrollieren.
 
Nimm einfach an, es ist ein Laien-Darsteller :D:D:D

Aber - im Ernst: hmm..bedenklich. Einige Berufsgruppen MÜSSEN natürlich eine genaue inhaltliche Erschließung aller Medien, die sie sehen, sowieso tätigen ( wie etwa wir Bibliothekare ), und..alle anderen Gruppen eigtl. auch, denn hier reden ja alle davon - nur angesehen wurde es nat. von niemandem... .

Bedenklich, bedenklich... *ggg* - Dinge zu beurteilen, die man nicht gesehen hat. :D

LG, OLLI !

Na ja, ich glaube eher, dass hier gilt: haste eines gesehen, haste alle gesehen, und RT ist ja nur eine Plattform wie Clavio auch, wenn ich das richtig verstehe. Ein etwas jüngerer Bekannter und bekennender Fan dieses Genres behauptet ja immer, es seien dies die einzigen filmischen Machwerke, die nie zu Ende geschaut werden.

Wie auch immer, der Ausgang des europäischen Verfahrens ist dann spannend.

Gruß
Rubato
 

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