Na, Stilblüte, Du bist doch aufs Gymnasium gegangen, also mixe hier nicht Birnen mit Äpfeln.
Es gibt einen gravierenden Misstand bei der Ust: Das ist die Besteuerung von lebenserhaltenden Dingen. Das sollte man ändern.
Währenddessen schreit eine kleine Interessengruppe aber: Wir wollen (auch) Steuerfreiheit.
Das verringert die Chancen für die Beseitigung von Missstand 1. Und man kann eben Geld nur einmal ausgeben. Wenn WIRKLICH gravierende Übel beseitigt sind, dann kann man gerne die Bildung steuerbegünstigen - aber dann ALLE und nicht nur die Musiker & Tänzer!!!
Aber: Mit Eurem Wunsch danach verarscht Ihr Euch selbst! Siehe mein Post an Chiarina. Eine Besteuerung führt ja zu keiner Wettbewerbsverzerrung, da alle Musikschulen/lehrer gelichermaßen betroffen sind. Sie führt zu einer allgemeinen Anhebung der Preise um den USt-Satz und betrifft die "Kunden". Die sind aber entweder liquide oder aber erhalten für "Bildung" staatliche Zuschüsse.
Ich mag dieses Floriansprinzip nicht. Das Leben selbst ist allemal höher einzustufen als Bildung. Die Begründung
Die v. g. privaten Einrichtungen haben gemeinsam, dass der qualifizierte Unterricht für die erfolgreiche Berufsausbildung zum Tänzer bzw. zum Musiker bereits im Kindesalter unerlässlich ist.
ist lächerlich. Das gleiche kann jeder Fussballverein von sich behaupten. Spitzenspieler wird man nur, wenn man als Kind schon (steuerbegünstiugt) trainieren darf.
Und der zweite Satz führt das Ganze ins hirnrissige Absurdum
Damit handelt es sich bei allen in Frage kommenden Anbietern um solche, deren Bildungsleistungen auch der Freizeitgestaltung dienen können.
Hallo? Wollen wir jetzt alles steuerbegünstigen, was der Freizeitgestaltung dient? Fußbälle? Klaviere? Porsches? Pornos?
Ich bitte Dich...
Mit demselben Argument könnte ich auch sagen, du solltest deinen ganzen Besitz verkaufen und an Entwicklungsländer spenden.
Wie bitte? In diesem Fall redest Du von "Wegnehmen" eines
erarbeiteten Vermögens
. (Haha!) Das macht mich definitiv ärmer.
Im Falle der Musikschulen geht es darum, eine
gewährte Vergünstigung fallen zu lassen. Das aber schadet der Musikschule nicht im Geringsten!!!! Ganz im Gegenteil. Alle Investitionen werden ab sofort um den Vorsteuersatz billiger!!!!
Ich erlebe es aber nicht zum ersten Mal, dass "Künstler" mit der USt Probleme haben. Immer denken Sie, man nähme ihnen etwas weg.
Zum Mitschreiben: Die USt wird auf die bisherige Rechnungssumme AUFGESCHLAGEN. Sie gehört NICHt dem Rechnungssteller, sondern wird nach Vereinnahmung an den Fiskus weiteregereicht - VERMINDERT um die sogenannte Vortsteuer (das ist die USt, die der USt-Pflichtige gegenüber anderen Ust-Pflichtigen entrichtet hat).