Petition: U.Steuerfreiheit für Musikschulen u.a.

Stilblüte

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Man kann hier eine Petition unterzeichnen:
"Umsatzsteuer - Steuerfreiheit für private Ballett-, Tanz- oder Musikschulen vom 01.08.2012"

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_01/Petition_26229.html

Auszug aus der Begründung:
Die v. g. privaten Einrichtungen haben gemeinsam, dass der qualifizierte Unterricht für die erfolgreiche Berufsausbildung zum Tänzer bzw. zum Musiker bereits im Kindesalter unerlässlich ist. Damit handelt es sich bei allen in Frage kommenden Anbietern um solche, deren Bildungsleistungen auch der Freizeitgestaltung dienen können.

:)

Gruß, Stilblüte
 
Heia , Blüte!
Nicht hauen, aber solange in diesem Staat auf existenzielle (!!!) Dinge, wie z.B. Versicherungen (die letztendlich die Gesellschaft entlasten) Steuern gezahlt werden müssen, solange Kranke (darunter naturgegeben viele Alte und Geringverdiener) auf (lebensrettende) Medikamente Steuern entrichten, halte ich es für unangebracht, die Steuerfreiheit für die schönen Künste (was ist mit den Bildhauern, Malern, Fotografen???) zu fordern. Ja, (Aus)Bildung sollte gefördert werden - aber nicht einseitig (dann möchte ich auch meine Ausbildung, Fachliteratur, etc. steuerfrei haben) und schon gar nicht, solange die Ungerechtigkeit an anderer Stelle noch größer ist.

Nix für ungut.
 
Ich habe auch schon die Petition per mail erhalten. Allerdings frage ich mich, ob die noch aktuell ist. In der Zeitung stand nämlich, dass Privatmusiklehrer weiter keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Hoffen wir's.

Denn, lieber fishi, ich bin natürlich nicht deiner Meinung. :p

Liebe Grüße

chiarina
 
Chiarina, ich betrachte das mal als Augenzwinkersmiley !!!!

In der Zeitung stand nämlich, dass Privatmusiklehrer weiter keine Umsatzsteuer zahlen müssen.
Das mag für die Kunden*** der Musiklehrer gut sein. Für die Musiklehrer selbst ist das aber besch.... Denn somit kostet sie ein Flügel eben 80.000 statt 67.227 und eine Stimmung 150,- statt 126,-. Die Noten kosten 30,- statt 28,- usw. Leute, Ihr lasst Euch ganz schön ver.....

Wer keine USt abführt kann auch keine Vorsteuer geltend machen.

*** und wer ist das in der Mehrzahl? Nicht gerade die Ärmsten der Armen....
 
Fisherman, dein Argument zieht bei mir nicht. Mit demselben Argument könnte ich auch sagen, du solltest deinen ganzen Besitz verkaufen und an Entwicklungsländer spenden. Natürlich hast du Recht, dass an der Basis fortwährend gearbeitet und verbessert werden muss - ich bin sicher, dass das auch geschieht. Aber was würde passieren, wenn man nur dort agiert und den Rest schleifen lässt? Da beißt du die Hand, die dich füttert. Denn woher soll dann die Unterstützung für "die Armen" kommen? Dass es Arme gibt erfordert per Definitionem auch, dass es Reiche gibt. Und wenn es denen nicht gut geht, helfen sie auch nicht. Warum nicht verschiedene Baustellen haben, verschiedene Löcher kitten. Problemlösung erfolgt immer auf dem jewiligen Niveau. Wozu bin ich sonst überhaupt ins Gymnasium gegangen? Lesen und Schreiben lernen reicht doch völlig..... ;)
 
Na, Stilblüte, Du bist doch aufs Gymnasium gegangen, also mixe hier nicht Birnen mit Äpfeln.

Es gibt einen gravierenden Misstand bei der Ust: Das ist die Besteuerung von lebenserhaltenden Dingen. Das sollte man ändern.
Währenddessen schreit eine kleine Interessengruppe aber: Wir wollen (auch) Steuerfreiheit.

Das verringert die Chancen für die Beseitigung von Missstand 1. Und man kann eben Geld nur einmal ausgeben. Wenn WIRKLICH gravierende Übel beseitigt sind, dann kann man gerne die Bildung steuerbegünstigen - aber dann ALLE und nicht nur die Musiker & Tänzer!!!

Aber: Mit Eurem Wunsch danach verarscht Ihr Euch selbst! Siehe mein Post an Chiarina. Eine Besteuerung führt ja zu keiner Wettbewerbsverzerrung, da alle Musikschulen/lehrer gelichermaßen betroffen sind. Sie führt zu einer allgemeinen Anhebung der Preise um den USt-Satz und betrifft die "Kunden". Die sind aber entweder liquide oder aber erhalten für "Bildung" staatliche Zuschüsse.

Ich mag dieses Floriansprinzip nicht. Das Leben selbst ist allemal höher einzustufen als Bildung. Die Begründung
Die v. g. privaten Einrichtungen haben gemeinsam, dass der qualifizierte Unterricht für die erfolgreiche Berufsausbildung zum Tänzer bzw. zum Musiker bereits im Kindesalter unerlässlich ist.
ist lächerlich. Das gleiche kann jeder Fussballverein von sich behaupten. Spitzenspieler wird man nur, wenn man als Kind schon (steuerbegünstiugt) trainieren darf.

Und der zweite Satz führt das Ganze ins hirnrissige Absurdum
Damit handelt es sich bei allen in Frage kommenden Anbietern um solche, deren Bildungsleistungen auch der Freizeitgestaltung dienen können.
Hallo? Wollen wir jetzt alles steuerbegünstigen, was der Freizeitgestaltung dient? Fußbälle? Klaviere? Porsches? Pornos?

Ich bitte Dich...

Mit demselben Argument könnte ich auch sagen, du solltest deinen ganzen Besitz verkaufen und an Entwicklungsländer spenden.
Wie bitte? In diesem Fall redest Du von "Wegnehmen" eines erarbeiteten Vermögens ;-). (Haha!) Das macht mich definitiv ärmer.
Im Falle der Musikschulen geht es darum, eine gewährte Vergünstigung fallen zu lassen. Das aber schadet der Musikschule nicht im Geringsten!!!! Ganz im Gegenteil. Alle Investitionen werden ab sofort um den Vorsteuersatz billiger!!!!

Ich erlebe es aber nicht zum ersten Mal, dass "Künstler" mit der USt Probleme haben. Immer denken Sie, man nähme ihnen etwas weg.

Zum Mitschreiben: Die USt wird auf die bisherige Rechnungssumme AUFGESCHLAGEN. Sie gehört NICHt dem Rechnungssteller, sondern wird nach Vereinnahmung an den Fiskus weiteregereicht - VERMINDERT um die sogenannte Vortsteuer (das ist die USt, die der USt-Pflichtige gegenüber anderen Ust-Pflichtigen entrichtet hat).
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Eine Besteuerung führt ja zu keiner Wettbewerbsverzerrung, da alle Musikschulen/lehrer gelichermaßen betroffen sind.
Soweit ich gelesen habe, gilt das nur für nicht-staatliche Einrichtungen...?
Das gleiche kann jeder Fussballverein von sich behaupten. Spitzenspieler wird man nur, wenn man als Kind schon (steuerbegünstiugt) trainieren darf.
Das stimmt deshalb nicht, weil viele Fußballvereine ehrenamtliche Trainer und außerdem Fördervereine haben. Klavierlehrer unterrichten nicht ehrenamtlich, sondern leben davon, und Fördervereine haben sie auch nicht!
 
Diese Petition ist überflüssig.
Musikschulen und dergleichen können sich Gemeinnützigkeit anerkennen lassen und zahlen entweder einen verminderten Ust-Satz oder sind von der Ust ganz befreit - schon seit Anno dazumal.
Jetzt gibt´s zwei Möglichkeiten: entweder der Petent hat keine Ahnung (halte ich für unwahrscheinlich), oder es steckt jemand dahinter, der gerne gewinnorientiert Arbeiten möchte, keine Chance auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit hätte und die doofe Ust nicht zahlen will - und der soll doch bitteschön Steuern zahlen.
 
Ok, lass den Fussball weg und nimm Tennis, Reiten, Golf. ;-)

Ich glaube aber nun die Ängste zu erahnen: Wettbewerbsvorteil für staatliche Einrichtungen!

Ja, dann nennt das Kind doch beim Namen!!! Richtig wäre also die Forderung, private Einrichtungen gegenüber staatlichen Einrichtungen nicht zu benachteiligen. DAS IST VÖLLIG BERECHTIGT! Dafür muss man sich aber kein fadenscheiniges Bildungsträger-Mäntelchen überhängen.

Jetzt frage ich mich aber, wie private (Hoch)Schulen gegenüber den staatlichen bestehen (und sogar wachsen und gedeihen) können. Das ist aber der Fall. Vielleicht sollten die Musiker und Tänzer mal dorthin schielen? Was machen die anders? Besser? Auf jeden Fall: das USt-Privileg ist es nicht!!! Ich glaube, Ihr lasst Euch da vor den Karren unfähiger Leute spannen, die nicht imstande sind, ursächliche Probleme zu erkennen oder gar zu beseitigen.

Stilblüte, ich bin selbst USt-priviligiert. 7%. Davon habe ich nichts. Nimms mir weg. Ändert gar nichts, weil es allen anderen genauso gehen wird.
Aber halt, jetzt sind wir alle 12% teurer (wenn es langt ;-) als jemand, der KEINE USt entrichtet, z.B. ein Kleinstunternehmer. Nimmt der uns jetzt Aufträge weg? Vielleicht. Aber wollen wir DIESE Aufträge wirklich haben?

Staatliche Bildungseinrichtungen sind bereits VON GRUND auf subventioniert. Das beginnt schon am Gebäude - und da reden wir von richtig Kohle. Da spielt die Ust eigentlich keine Rolle mehr. Ein Ungleichgewicht beginnt bereits hier!

Also bitte: Wendet Euch gegen staatliche Konkurrenz per se. Von mir aus. (Dann reden wir von der Bildungsverpflichtung des Staates) Aber nicht gegen eine der ALLGEMEINEN Gerechtigkeit dienende Steuer.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Danke, Megahoschi.

Ich will aber nochmals drauf hinweisen: Von einer UST-Befreiung profitieren nur Leute/Institutionen, die selbst nicht investieren und/oder nur geringe Kosten (exkl. Personal) haben. Alle anderen verlieren dabei.
 

Welches und/oder Wessen "Lesen" und/oder "Schreiben" reicht Wofür?
es gab, natürlich weit weg im Ungarnland, in Sachen lesen und schreiben krasse Fälle von Lern- bzw. Bildungsverweigerung:
Zitat von Zigeunerbaron:
Ja, das Schreiben und das Lesen,
Ist nie mein Fach gewesen,
Denn schon von Kindesbeinen
Befasst' ich mich mit Schweinen,
Auch war ich nie ein Dichter,
Potz Donnerwetter Parapluie!
Nur immer Schweinezüchter,
Poetisch war ich nie!
Ja -
Mein idealer Lebenszweck
Ist Borstenvieh, ist Schweinespeck.
:D:D nun, der unpoetische Herr hat wohl seine Umsatzsteuer fürs Borstenvieh entrichtet
 
Chiarina, ich betrachte das mal als Augenzwinkersmiley !!!!

Oh, fishi, tut mir leid. Bei der Verwendung von Smilies habe ich manchmal - so steht zu befürchten - eine andere Betrachtungsweise. Nämlich die des Optischen. Ich finde also, dass dieser Smilie, der eigentlich die Zunge rausstrecken soll, überhaupt nicht so aussieht. Ich sehe ihn eher als ein *anlach*-Smilie. :p Der sieht so nett aus und das Rote könnte ja auch der geöffnete Mund sein.

Also: ich hatte nicht vor, dir die Zunge rauszustrecken. :kuss:

Zur Umsatzsteuer: ich glaube, dass du dich da besser auskennst als ich. Ich zahl' ja keine. Aber ich habe doch den Eindruck, es gibt ein paar Missverständnisse.

Die Umsatzsteuer muss dann nicht gezahlt werden, wenn die Leistung in Zusammenhang mit einem Bildungsauftrag steht. Bei einer reinen Freizeitgestaltung muss natürlich Umsatzsteuer gezahlt werden. Also muss man als Klavierlehrer einen Antrag zur Befreiung einreichen, der nicht immer bewilligt wird. Man muss nachweisen, dass man z.B. schon mal Schüler gehabt hat, die Musik dann beruflich ausüben ..... . Nur aufgrund dessen wird die Befreiung gewährt. Und es wäre absolut ungerecht, wenn staatl. Musikschulen weiter die Befreiung hätten, private und Privatmusiklehrer nicht. So ist es ja angedacht, wobei ich eben auch meine, dass die Sache politisch schon längst wieder vom Tisch ist. Hoffentlich!

Der Kunde zahlt die Umsatzsteuer nicht. Rechtlich mag es so sein. Die Steuer zahlt der KL, weil er nämlich nicht gegenüber der örtlichen Musikschule die Preise um 19% erhöhen kann. Und es ist auch insgesamt nicht vertretbar, dass Klavierunterricht so viel teurer wird. Dann können sich wirklich nur noch die Reichen so etwas leisten. Das will ja wohl keiner!

Liebe Grüße

chiarina
 
Nochmal: Durch Gemeinnützigkeit, die man als nicht gewinnorientierte Musikschule beantragen kann, kann eine Musikschule von der Ust. befreit werden.
Privat tätige Lehrer (auch Musiklehrer) können sich auch von der Ust. befreien lassen. Grundlage hierfür findet sich allerdings nicht im UstG sondern in Art. 132 I j MwStSystRL (Mehrwertsteuersystemrichtlinie, basierend auf EU-Richtlinien!). Voraussetzung ist nicht mal, dass der Lehrer eine Lehrbefähigung durch ein Hochschulstudium erlangt hat (also einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat). Siehe Urteil vom Niedersächsischen Finanzgericht, Urteil v. 19.12.2011, Az.: 5 K 370/11.
Und es bleibet dahabei: diese Petition ist überflüssig!
 
Lieber megahoschi,

ich denke, diese Petition ist eine Antwort auf die jüngste Meldung der Medien, es sei von der Regierung angedacht, die Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuer für Privatmusikerzieher und private Musikschulen abzuschaffen. Nach meiner Kenntnis ist das, wie gesagt, wieder Geschichte. Aber ich kenne die Hintergründe nicht und die Petition fußt vielleicht auf ihnen.

Ein Privatmusikerzieher ist normalerweise nicht gemeinnützig, sondern gewinnorientiert und daher fällt er unter eine andere Regelung als staatl. Musikschulen, die ja auch subventioniert werden.

@fishi: was ich noch vergessen habe: der Wegfall der Umsatzsteuer ist für Klavierlehrer & Co. in der Regel finanziell besser als die Vorsteuer. Klavierlehrer kaufen in der Regel nicht soviel, dass die Vorsteuer so ins Gewicht fallen würde.

Liebe Grüße

chiarina
 
@fishi: was ich noch vergessen habe: der Wegfall der Umsatzsteuer ist für Klavierlehrer & Co. in der Regel finanziell besser als die Vorsteuer. Klavierlehrer kaufen in der Regel nicht soviel, dass die Vorsteuer so ins Gewicht fallen würde.
Chiarina, Du bist eine Künstlerin ! Augenroll!
Die Umsatzsteuer zahlt Dein Kunde. Sie gehört Dir nicht. Also: Hier Nullsummenspiel.
Du darfst jetzt aber Vorsteuer gegenrechnen: Die gehört nun Dir. Macht bei einem 50K-Flügel immerhin 10 Riesen. Und dann gibt es noch KFZ-Nutzung, Fachliteratur, Noten, CDs, Möbelstücke fürs Übezimmer, Reisen zu Seminaren, Kongressen, Fortbildungskosten, Telefon, den Camcorder zur Aufnahme der Schüler - dazu den TV-Schirm zum Review, viele Reisen zur Begutachtung von Instrumenten, Computer und, und, und ...

Die Frage ist nicht: Was kaufst Du für den Unterricht, sondern: Was kaufst Du, was man für den Unterricht brauchen KÖNNTE...

Es wird Zeit, dass wir uns mal auf einen Roten zusammensetzen.

Meine Einsparungsprovision liegt für Dich nur bei 20% ;-)

Die Steuer zahlt der KL, weil er nämlich nicht gegenüber der örtlichen Musikschule die Preise um 19% erhöhen kann. Und es ist auch insgesamt nicht vertretbar, dass Klavierunterricht so viel teurer wird.
Wieso nicht? Bist Du nicht 20% besser als die MuSch? Und wenn es alle Klavierlehrer betrifft, dann gehen eben alle 20% nach oben. Soviele Schüler können die MuSch gar nicht aufnehmen. Die Frage nach der Ethik ist lobenswert. Aber auch hier: Wieso? Das Krankenhaus, der Arzt, die Apotheke, der Bäcker und der Metzger - sie alle stellen sich diese Frage nicht.

Wenn Du schon ethisch korrekt handeln willst, dann nimm Dir ein Beispiel an den Nutzungsrechtsvergebern: Die orientieren sich durchaus an der vermuteten Finanzkraft der Auftraggeber. Also: Die Klavierstunde für Rechtsanwaltskinder kostet das Doppelte oder Dreifache wie für Hebammenkinder. Und beim Erwachsenenunterricht erst recht. Der nette, hübsche Student zahlt nix ;-) und der Herr Manager vierfach. Bingo.

Glaub mir, das geht. Das kann man sogar begründen und offen kommunizieren! Ich mach es so.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Wenn Du schon ethisch korrekt handeln willst, dann nimm Dir ein Beispiel an den Nutzungsrechtsvergebern: Die orientieren sich durchaus an der vermuteten Finanzkraft der Auftraggeber. Also: Die Klavierstunde für Rechtsanwaltskinder kostet das Doppelte oder Dreifache wie für Hebammenkinder. Und beim Erwachsenenunterricht erst recht. Der nette, hübsche Student zahlt nix ;-) und der Herr Manager vierfach. Bingo.

Glaub mir, das geht. Das kann man sogar begründen und offen kommunizieren! Ich mach es so.

Hallo Fisherman,

ich sehe da ein Denkfehler. Nehmen wir mal an, ich würde Studenten kostenlos Klavierunterricht erteilen, für Manager-Kinder aber einen hohen Kostenbeitrag erheben, hätte ich folgende Situation:
Meine Schülerzahl würde sich quasie auf Studenten reduzieren und ich hätte vermutlich 0 Manager-Kinder (schon bedingt durch eine eher ländliche Region...). Jetzt sag mir mal, wie soll ich mich da über Wasser halten? 0 Euro zum leben? Ehrenwert, aber nicht praxistauglich....


P.S.: Wenn die Umsatzsteuer tatsächlich für private Musiklehrer eingeführt werden sollte, dann schießen die Preise des Unterrichts nach oben, oder die freiberuflichen Lehrer verdienen noch weniger.
Ich kann nur jedem empfehlen: Studiert heutzutage nicht mehr Musik! Lernt was vernünftiges.

Gruß
pp
 
Liebe(r) pp;

...wenn Du das an die große Glocke hängst, würde vermutlich Dein Szenario eintreffen. Und ich hab natürlich überzeichnet. Aber ich denke, jeder Musiklehrer kennt Fälle, wo eine hohe Begabung und großer Wille mit allzu kleinem Geld zusammentreffen. Da kann man - mein Modell vorausgesetzt - dann auch leicht mal Stunden für 10,- geben, wenn man umgekehrt Leute hat, mit denen man 70,- oder 80,- vereinbart hat.

Ich hatte früher ein einheitliches Preismodell. Das war hart - nix wie Ärger. Dann habe ich gesagt: Meine Arbeit hat einen Wert, den ich nicht unterschreiten lasse, um mein Ego nicht zu beschädigen. Lieber arbeite ich umsonst als unter Wert. Das führt dazu, dass ein Kunde, der das Feilschen beginnt, durchaus den Job ganz ohne Bezahlung erhält. Nun wird er entwederr peinlich berührt sein und in der Folge ein nicht feilschender Kunde oder er probierts beim nächsten Mal wieder. Dann fliegt er raus. Das funktioniert sehr gut1 Heute betreue ich schon mal Start-ups pro bono oder mache der MuSch einen Flyer umsonst. Das kann ich leicht, weil andere (die einen extrem höheren Nutzen aus meiner Arbeit ziehen) dies mitfinanzieren.

Wenn die Umsatzsteuer tatsächlich für private Musiklehrer eingeführt werden sollte, dann schießen die Preise des Unterrichts nach oben, oder die freiberuflichen Lehrer verdienen noch weniger.
Jawoll, sie "schießen nach oben" - um exakt 19 oder vll auch nur um 7%. Nicht Euer Bier. Ihr müsst Euch nur weitestgehend einig sein.

Ich kann nur jedem empfehlen: Studiert heutzutage nicht mehr Musik! Lernt was vernünftiges.
Ich würde da ergänzen: Lasst die Finger von allen Arten von "kreativen" Jobs, es sei denn, Euer Herzblut hängt wirklich daran. Dann werdet Ihr entweder mit einem niedrigen Einkommen und hoher "Erfüllung" leben oder Ihr habt Erfolg. Alle anderen: Finger weg! Der Fairness halber sei aber angemerkt, dass genau dieser Ratschlag auch vor 40 Jahren schon gang und gäbe war. Ich fürchte, liebe(r) pp, dass dies Rückschlüsse auf unser (geistiges) Alter zulässt, wenn wir nun ins gleiche Horn tuten.
 
Ein Privatmusikerzieher ist normalerweise nicht gemeinnützig, sondern gewinnorientiert und daher fällt er unter eine andere Regelung als staatl. Musikschulen, die ja auch subventioniert werden.
Aber auf die war ich doch auch eingegangen?!
Privat tätige Lehrer (auch Musiklehrer) können sich auch von der Ust. befreien lassen. Grundlage hierfür findet sich allerdings nicht im UstG sondern in Art. 132 I j MwStSystRL (Mehrwertsteuersystemrichtlinie, basierend auf EU-Richtlinien!).
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