Mehrwertsteuer

Wie sieht das eigentlich in folgendem Fall aus?

Ein Bekannter hat vorige Woche ein Digitalklavier bestellt, es ist ein Auslaufmodell das er günstiger ergattern konnte. Die Lieferung wird nächste oder übernächste Woche erfolgen. Er hat nicht an die Mehrwertsteuersenkung gedacht und sich geärgert, dass er nicht gewartet hat. Ich habe ihn beruhigt und ihm mitgeteilt, dass der Tag der Übergabe des Instruments an die Spedition auch das Rechnungsdatum sei. Somit habe er das Recht, die zu viel gezahlte MwSt. zurückzufordern. Er glaubt mir nicht. Wer hat Eurer Erfahrung nach Recht?
 
Es zählt das Versendedatum... wenn es der Spedition schon übergeben wurde zahlt er 19% ... wenn es ab Mittwoch übergeben wird dann 16% .
 
Bei so was überhaupt noch über 3% nachzudenken....

Er ist ein "Pfennigsfuchser", gegen ihn ist der Teppichverkäufer im Souk von Kairo ein Anfänger.

Es zählt das Versendedatum... wenn es der Spedition schon übergeben wurde zahlt er 19% ... wenn es ab Mittwoch übergeben wird dann 16% .

Vor Juli wird nichts übergeben. Ich hätte vielleicht doch wetten sollen.
:dizzy: :-D
 
Ein Privatkunde kauft aber doch zum Bruttopreis. Wenn er etwas aushandelt, dann den Endpreis und der wurde bereits aufgerufen und er hat "ja" gesagt. Warum sollte sich daran noch etwas ändern? Oder kann er sich das Ding zum ausgehandelten Preis jetzt doch nicht mehr leisten? Allerdings werde ich diese Pfennigfuchsermentaliät wohl nie verstehen.
 
Ein Privatkunde kauft aber doch zum Bruttopreis. Wenn er etwas aushandelt, dann den Endpreis und der wurde bereits aufgerufen und er hat "ja" gesagt. Warum sollte sich daran noch etwas ändern? Oder kann er sich das Ding zum ausgehandelten Preis jetzt doch nicht mehr leisten? Allerdings werde ich diese Pfennigfuchsermentaliät wohl nie verstehen.
Sagt man im Deutschen nicht so: Es geht um Brinziep!

So hab ich es gelernt.
 
Diese Frage betrifft mich auch, daher hat sich das Gespräch mit dem Bekannten ergeben.

Vorige Woche habe ich etwas bestellt und dabei gar nicht an die Mehrwertsteuersenkung gedacht. Mir war es wichtig, das gewünschte noch für diesen Preis zu bestellen. Am nächsten Tag wurde es wieder zum Normalpreis angeboten. Es handelt sich nicht um ein Auslaufmodell und auch nicht um ein Klavier. Vermutlich wird die Sendung heute der Spedition übergeben was mir aber egal ist in Anbetracht der erfreulichen Preissenkung.

Nee, es zählt der Tag der Leistungserbringung. Und die ist gegeben, wenn das Instrument im Haus ist.

Das ist nicht richtig, denn:

Bei physischen Warenlieferungen entsteht die Umsatzsteuerpflicht zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht. Die Übergabe der Ware sollte also nach Möglichkeit im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 erfolgen, um von der Umsatzsteuersenkung zu profitieren. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt jedoch im Falle der Versendung deren Aufgabe bei der Post, Bahn, Spedition usw. Wird die Versendung noch vor dem 1. Juli 2020 vorgenommen, erfolgt die Zustellung aber erst danach, so greift noch der bis 30. Juni 2020 gültige Umsatzsteuersatz.
 

Nee, es zählt der Tag der Leistungserbringung. Und die ist gegeben, wenn das Instrument im Haus ist.

ist ja eh bald egal aber: Du bestellst heute etwas online zum Preis von 1000€, bezahlst mit PayPal und hast dann ca 1 Minute später die Rechnung von 1000€ incl 19% Mehrwertsteuer in deinem Postfach. Das Geld wird dann 1-2 Tage später von deinem Konto abgebucht

Am Dezember wird das auch so laufen: Du bestellst etwas am 31.12.2020 für 1000 € und es wird bei der Lieferung im Januar 2021 nicht 1025,86 € kosten
 
Ich frag mich warum sich bei diesem Thema unser Rechtsexperte so zurückhält, wo er uns doch ansonsten so fleißig an seinen Verfahren teilhaben lässt...:denken:
 
Haben wir wirklich alles geklärt? Kassier ich ab morgen 118 Euro, mach ich Miese, kassier ich 119, bescheiss ich den Kunden. Geb ich den Betrag von 118,92 und ein paar Zerquetschte an, irritiert das.
 
Haben wir wirklich alles geklärt? Kassier ich ab morgen 118 Euro, mach ich Miese, kassier ich 119, bescheiss ich den Kunden. Geb ich den Betrag von 118,92 und ein paar Zerquetschte an, irritiert das.

Ich versteh dein Problem nicht. Laut deiner Homepage nimmst du brutto für eine Stimmung in München 95.- plus 27.- Anfahrt. Macht 122.- € brutto. Bis heute noch 19 % MWST, also heute noch 102,52 netto.

Wenn du "keine Miese machen" willst, dann schlägst du auf die 102,52 einfach 16% drauf, dann bist du bei 118,92. Wenn du "den Kunden bescheissen willst", dann kassierst du weiterhin 122.- € und freust dich über die 3,08 € zusätzlich, die du jetzt weniger dem Finanzamt abführen musst, aber dem Kunden weiterhin abknöpfst. Von daher hast du das alles völlig richtig gerechnet und damit ist ja eigentlich alles geklärt. Du musst jetzt nur selber entscheiden, was du willst. Auf jeden Fall solltest du morgen deine Homepage aktualisieren, weil da jetzt noch was von 19 % MWST steht.
 

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