Mehrwertsteuer

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Majoran mit 7% versteuert wird, Oregano (was fast dasselbe ist) aber mit 19%. Geil!
 
Das ist ja auch total kompliziert.

Wenn ich im Wald einen Stock finde, ihn anmale und als neomodernes Kunstsymbol verkaufe, sind 7 Prozent fällig.

Der gleiche Stock, angemalt und verkauft als praktische Grabehilfe für den Garten, muss mit 19 Prozent versteuert werden.

CW
Was ist daran kompliziert?
Wenn Du Bansky heisst und ein weltberühmter Künstler bist, dann bekommst Du für den Stock bei einer Auktion vielleicht 400 000 Euro.

Die Grabehilfe für den Garten verkaufst Du als armer Pianist an Baumärkte für 3.60 Euro ... Warum sollten verschiedene Dinge nich verschieden besteuert werden?
 
MwSt. führt man ja eh ans Finanzamt weiter. D.H. das steht dem Kunden zu, indem er weniger bezahlt, nicht ich mehr verdiene. Ich hörte aber etwas aus der Gastronomie-Branche, wie, dass sie die Speisekarten nicht aktualisieren werden, weil es hohen (?) Bürokratieaufwand verursache. *So ein Schmarrn.

So etwas finde ich nicht richtig und fair.
 
Der Bürokratieaufwand bezieht sich sicherlich nicht auf die Speisekarte sondern auf die Kassensysteme. Es wird eh ein riesiges Chaos geben wegen der ganzen Kassensysteme, die ja auch an die gesamte Buchführung gekoppelt sind. Die sind überhaupt nicht darauf ausgelegt, innerhalb weniger Wochen auf neue Steuersätze umgestellt zu werden. Die Firmen, die solche Systeme betreuen, haben schlichtweg keine Kapazitäten dafür.

Alleine ein blödes Faktuierungsprogramm für das Handwerk umzustellen benötigt viel Einlesearbeit, ein gestern!!! veröffentlichtes Tool, die Rücksprache mit dem Steuerberater...
Mich persönlich betrifft das nicht so sehr aber ein 5-Mann-Betrieb kommt da schnell in Zeitnot.
 
Ich hörte aber etwas aus der Gastronomie-Branche, wie, dass sie die Speisekarten nicht aktualisieren werden,

Finde ich ok, die sind genug gebeutelt von der ganzen Situation. Sehr viele Betriebe werden schließen. Und wenn ich mich so hier in Münster umschaue, dann fallen mir sehr viele ehemalige Kneipen ein, in denen jetzt Wohnungen sind. Das befürchte ich auch jetzt: wenn viele Gastronomiebetriebe schließen, dann werden dort keine neuen mehr hinein kommen, sondern Wohnungen.

Außerdem: wenn ein Bier jetzt 4 Euro kostet, dann würde es bei weitergegebener MWST Senkung 3,90 kosten. Juckt mich das?
 
Der Bürokratieaufwand bezieht sich sicherlich nicht auf die Speisekarte sondern auf die Kassensysteme. Es wird eh ein riesiges Chaos geben wegen der ganzen Kassensysteme, die ja auch an die gesamte Buchführung gekoppelt sind. Die sind überhaupt nicht darauf ausgelegt, innerhalb weniger Wochen auf neue Steuersätze umgestellt zu werden. Die Firmen, die solche Systeme betreuen, haben schlichtweg keine Kapazitäten dafür.

Alleine ein blödes Faktuierungsprogramm für das Handwerk umzustellen benötigt viel Einlesearbeit, ein gestern!!! veröffentlichtes Tool, die Rücksprache mit dem Steuerberater...
Mich persönlich betrifft das nicht so sehr aber ein 5-Mann-Betrieb kommt da schnell in Zeitnot.
Meine bescheidene Praxis-Software (VetInf) bietet diese Eigenschaft an, für einen Zeitraum andere MwSt-Sätze anzuwenden. Was diese 5-Mann-Betriebe nutzen, weiß ich nicht. Ich hab jedenfalls keine 5 Angestellte in meiner Praxis.

Die Kassensysteme wurden ja auch von irgendwelchen Firmen programmiert. Es ist dann für diese 5-Mann-Betriebe schon die höchste Zeit, ein Update drauf spielen zu lassen.
 
Finde ich ok, die sind genug gebeutelt von der ganzen Situation. Sehr viele Betriebe werden schließen. Und wenn ich mich so hier in Münster umschaue, dann fallen mir sehr viele ehemalige Kneipen ein, in denen jetzt Wohnungen sind. Das befürchte ich auch jetzt: wenn viele Gastronomiebetriebe schließen, dann werden dort keine neuen mehr hinein kommen, sondern Wohnungen.

Außerdem: wenn ein Bier jetzt 4 Euro kostet, dann würde es bei weitergegebener MWST Senkung 3,90 kosten. Juckt mich das?
Dich nicht. Den Otto-Normalverbraucher schon, der gerne Schweine-Koteletts für 1,99€ statt 2,19€ kauft.

Edit: Preis korrigiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Meine bescheidene Praxis-Software (VetInf) bietet diese Eigenschaft an, für einen Zeitraum andere MwSt-Sätze anzuwenden.
Das bieten alle Faktuierungslösungen an, aber eben auch die Kopplung an die Buchführung. Hier mal was zum Lesen als kleines Beispiel; das ist eine wirklich einfach gestrickte Faktuierungslösung für kleine Handwerksbetriebe. Bei Gastronomen oder im Einzelhandel dürfte die Anpassung an zum Teil individuelle Kontenrahmen viel komplexer sein.
 

Diese Programme werden in aller Regel nur Rechnungen für einmalige Lieferung abwickeln. Das sind simple Transaktionen und bei Privatkunden werden viele am Endpreis gar nichts ändern, da werde ja üblicherweise Bruttopreise ausgewiesen.
Sobald das Rechnungsdatum nicht dem Leistungsdatum entspricht wird es schon lustig.
Beim Zeitungsabo wird knifflig, weil in der Regel für einen längeren Zeitraum im Voraus bezahlt wird.
Oder wenn Provisionen für freie Handelsvertreter abgerechnet werden.
 
Im übrigen ist die Klavierstimmung im Hause von Privatpersonen eine "haushaltsnahe Dienstleistung", so daß die Mehrwertsteuer gegen die Einkommensteuer verrechnet werden kann. Dazu muß der Betrag der Mehrwertsteuer ausdrücklich auf der Rechnung ausgewiesen sein, und die Bezahlung muß unbar (z.B. Überweisung) erfolgen.
D.h. wenn du die geänderte Mehrwertsteuer nicht an deine Kunden weitergibst,zahlen sie drauf.
 
Im übrigen ist die Klavierstimmung im Hause von Privatpersonen eine "haushaltsnahe Dienstleistung", so daß die Mehrwertsteuer gegen die Einkommensteuer verrechnet werden kann. Dazu muß der Betrag der Mehrwertsteuer ausdrücklich auf der Rechnung ausgewiesen sein, und die Bezahlung muß unbar (z.B. Überweisung) erfolgen.
D.h. wenn du die geänderte Mehrwertsteuer nicht an deine Kunden weitergibst,zahlen sie drauf.
Das wäre mir neu :-) Ich lasse mich aber gerne belehren
 
Also, einmal Stimmen kostet für den Privatkunden z.B. 130 Euro ... davon führst Du im Moment 19 % Mwst. ab ... also 24.70 Euro ... es bleiben Dir 105.30 Euro.
???
Die 130 Euro sind 119% vom Nettobetrag, in dem Fall 109,24. Der Nettobetrag 109,24 ist die Basis für die Mehrwertsteuer, 19% oder 20,76 Euro. Wenn du den Nettobetrag gleich lässt wird es für die Kunden billiger.
Wenn du den Bruttobetrag gleich läßt und dem Staat weniger abgeben musst, dann bleibt es für die Kunden gleich aber dir bleibt mehr. Ob du mehr Arbeit hast weil die Stimmungen für begrenzte Zeit billiger sind oder ob du weniger abliefern mußt sollte dir in jedem Fall einen Vorteil bringen um die Verluste der letzten Monate ein wenig ausgleichen zu können.
 
???
Ob du mehr Arbeit hast weil die Stimmungen für begrenzte Zeit billiger sind oder ob du weniger abliefern mußt sollte dir in jedem Fall einen Vorteil bringen um die Verluste der letzten Monate ein wenig ausgleichen zu können.

Leute, Leute, wieviele Stimmungen im Monat muß man denn durchführen, damit das ein finanzielles Ding wird. Das mit der MwSt Kürzung von 19% auf 16% ist nun für einen Dienstleister in dieser Branche nicht so die große Nummer :-D
 
Wenn ein fleissiger Stimmer mit dem Stimmen im Monat 3000 Euro Brutto einnimmt und seine Rechnungen Brutto schreibt (also den Vorteil der Mwst-Senkung für sich selbst in Anspruch nimmt und nicht an seine Kunden weitergibt) dann führt er im Folgemonat bei 19 % 570 Euro ans Finanzamt ab. Bei 16 % sind das 480 Euro ... und damit bleiben ihm 90 Euro mehr ... ist jetzt nicht der Brüller - aber eine Falsche guter Champagner und etwas Kavier lässt sich davon schon kaufen ... und wann kommt ein Stimmer schon mal in den Genuss solcher Köstlichkeiten ... und das beste: Er kann es sich 6 Monate lang in Folge leisten ... alles für Lau! Hurra!

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Klavierstimmung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung. Das ist eine Handwerkerleistung. Das ist quasi ein anderer Topf.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann man 20 % des Brutto Rechnungsbetrages (bis zu 4.000.- € im Jahr) von der Steuer abziehen. Nicht das zu versteuernde Einkommen verringert sich um diese max. 4.000.- €, sondern man zahlt bis zu 4.000.- € weniger Einkommenssteuer.

Bei Handwerkerleistungen kann man 20 % des Brutto Rechnungsbetrages (nur bis zu 1.200.- € im Jahr) von der Steuer abziehen. Auch wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen verringert sich die Steuerschuld um bis zu 1.200.- €. Man kann nur die Lohnkosten und Fahrtkosten abziehen, nicht das Material, das der Handwerker in Rechnung stellt. Deswegen sollten auch die Lohn- bzw. Fahrtkosten getrennt von den Materialkosten ausgewiesen werden.

Klavierreparatur, die nicht im Haushalt vor Ort, sondern in der Werkstatt durchgeführt wird, gehört nicht zu den abzugsfähigen Handwerkerleistungen dieser Regelung. Nur wenn das Klavier beim Kunden bleibt, kann man das wie oben beschrieben absetzen.

Es ist tatsächlich so, dass die Zahlung unbar zu erfolgen hat. Was meiner Meinung nach sinnlos ist, denn sobald eine Quittung für Barzahlung ausgestellt wird, ist es ja keine Schwarzarbeit. Und die soll ja mit dieser ganzen Regelung unterbunden werden. Es ist auch so, dass viele Finanzämter auch Barzahlung für den Abzug akzeptieren. Ich habe eine Kundin, die beim Finanzamt arbeitet und mir das erzählt hat. Hängt aber vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Laut Gesetz jedenfalls wird nur unbar akzeptiert.

Die Mehrwertsteuer sollte natürlich auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein. Wie immer. Aber wenn ein Handwerker oder Dienstleister nach der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen ist, dann kann man vermutlich trotzdem diese 20 % von dessen Rechnung von der Steuer absetzen.
 

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