Lockdown Klavierunterricht privat erlaubt?

Scheint mir logisch: es ist erlaubt e i n e Person aus einem fremden Haushalt zu treffen.

Richtig, das ist erlaubt, aber nicht jede Stunde eine andere Person.

Ich denke, dass es ab 100 verboten ist, das Infektionsschutzgesetz geht allerdings nicht explizit darauf ein, aber:

"Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist untersagt".


Bei meinem Unterricht hat der/die KL meist neben mir am Flügel gesessen, das wäre dann eine körpernahe Dienstleistung und die ist ab 100 verboten (falls nicht medizinisch erforderlich, was ja beim Unterricht nicht zum Tragen kommt) .

Dass jetzt schon wieder Verwirrung herrscht finde ich ein Unding. Die wollten doch Klarheit schaffen. Vorhin habe ich einige Internetauftritte von KL angeschaut, die schreiben auch nichts von Einschränkungen.
:dizzy:
 
Es gibt doch aber die Regelung, dass z.B. Friseurbesuche erlaubt sind, wenn ein Schnelltest stattgefunden hat. Ich halte Präsenzunterricht für unproblematisch, wenn Schüler und Lehrer zuvor einen Schnelltest durchführen.
 
Dass jetzt schon wieder Verwirrung herrscht finde ich ein Unding. Die wollten doch Klarheit schaffen.
Das scheitert nicht an den Politikern, sondern an den Bürgern. Denn jeder will seine eigene Sonderbehandlung bekommen. Da beschweren sich alle, wenn Länder und Kommunen deshalb klein klein Einzelregelungen erlassen, durch die keiner mehr durchblickt, wenn er nur in den Nachbarort will. Dann soll plötzlich der große Bundeshammer alles vereinheitlichen, und jetzt kommen wieder alle an, die die Kleinstregelungen da wieder reinpressen wollen. Satire hat's echt schwer in dieser Zeit, wenn sie immer von der Realität überboten wird... :schweigen:

Dazu kommt, dass jedes Grüppchen mal so eben ins Blaue hinein behauptet, doch ja auf keinen Fall zu den Infektionstreibern zu gehören. Da wir nun keinerlei Infektionstreiber im Lande haben, müsste das Virus doch eigentlich längst ausgestorben sein...? :dizzy:
 
Richtig, das ist erlaubt, aber nicht jede Stunde eine andere Person.
Das war vermutlich die Absicht, allerdings steht es so nicht in der Verordnung. In Niedersachsen ist durch ein Gerichtsurteil von Ende März (@walsroderpianist hat darauf hingewiesen) der private Präsenzunterricht erlaubt.
Die Musikschulen werden sich vermutlich an die 165 Marke halten müssen.
 
Richtig, das ist erlaubt, aber nicht jede Stunde eine andere Person
Marlene, steht das irgendwo?

Das ist doch eh nicht nachprüfbar, ob man sich jede Stunde, alle 2 Stunden, alle 11 Stunden oder alle 18 Minuten mit einer Person trifft

Man darf ja in der Arbeit 5-40 oder mehr Leute treffen, aber nach 22:00 Uhr darf man nicht mit seiner eigenen Frau spazieren gehen...
 
Richtig, das ist erlaubt, aber nicht jede Stunde eine andere Person.

Ich denke, dass es ab 100 verboten ist, das Infektionsschutzgesetz geht allerdings nicht explizit darauf ein, aber:

"Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist untersagt".
Mit der neuen bundesweiten Regelung ist leider die Konfusion perfekt. Ich frage mich, welcher Nichtjurist da noch den Überblick behalten soll.

Ich würde Klavierunterricht nicht für eine Dienstleistung iSv § 28b Abs 1 Nr 8 IfSchG halten, bei der körperliche Nähe unabdingbar ist. Denn er kann auch mit körperlichem Abstand erbracht werden. Gedacht ist vielmehr an Dienstleistungen wie Massagen, die ohne engen Kontakt gar nicht erbracht werden können.

Das hilft aber noch nicht für eine Antwort. Denn es gibt jetzt 3 Normebenen, die man sich anschauen muss (Bsp. Köln)

- Bundeseinheitliche Regelungen in § 28b IfSchG
- Landesrechtliche Regelungen: in NRW in der CoronaSchV NRW (dort ist weiter in § 7 auch der Musikunterricht geregelt)
- Allgemeinverfügung der Kommune: zB Allgemeinverfügung der Stadt Köln

Vereinfacht gesagt gilt die strengste Regelung.

ZB Köln:
- Ausgangsbeschränkung bereits ab 21 Uhr aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Köln
- Musikunterricht nach Maßgabe des § 7 CoronaSchV NRW
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt doch aber die Regelung, dass z.B. Friseurbesuche erlaubt sind, wenn ein Schnelltest stattgefunden hat.

Das Argument (und der Grund, warum Frisöre schon früher öffenen durften) ist die „Würde“ des Menschen nicht wie Boris Johnson herumlaufen zu müssen.
:konfus: :dizzy:

Ich halte Präsenzunterricht für unproblematisch, wenn Schüler und Lehrer zuvor einen Schnelltest durchführen.

Präsenzunterricht ist mit Test sicherer als ohne diesen, aber unproblematisch noch lange nicht.



Das war vermutlich die Absicht, allerdings steht es so nicht in der Verordnung.

Im Infektionsschutzgesetzt steht:

„Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person (...)“.

Unterricht ist gewerblich und nicht privat.

Es geht doch darum, auf Kontakte so weit wie möglich zu verzichten. Das ist bei einem halben Dutzend Schülern oder mehr pro Tag nicht der Fall. Aber ich bin auch der Meinung, dass z.B. Unterricht und körpernahe Dienstleistungen mit einem Schnelltest (im Testzentrum, kein Supermarkt-Test) erlaubt sein sollten.

Man darf ja in der Arbeit 5-40 oder mehr Leute treffen, aber nach 22:00 Uhr darf man nicht mit seiner eigenen Frau spazieren gehen...

Richtig, aber es geht hier um private Zusammenkünfte die als Infektionstreiber angesehen werden. Diese Kontakte sollen reduziert werden. Falls Homeoffice nicht möglich ist, müssen Angestellte in der Firma erscheinen (wo Tests angeboten werden müssen).

Mit der neuen bundesweiten Regelung ist leider die Konfusion perfekt. Ich frage mich, welcher Nichtjurist da noch den Überblick behalten soll.

Daher finde ich es wünschenswert, wenn Bundesländer, Kreise, Gemeinden, kreis- und verbandsfreie Städte die aktuellen Regeln (und Fallzahlen) auf deren jeweiliger Startseite verlinkten. Ich verstehe nicht, warum uns nach über einem Jahr Pandemie das Leben zusätzlich schwer gemacht wird, weil wir mühsam nach den geltenden Regeln suchen müssen.

Versteht mich bitte nicht falsch, ich gönne jedem den Unterricht, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen. Aber zu sagen, dass man nicht auffallen sollte und einfach weitermacht, halte ich für kontraproduktiv (und möglicherweise infektionstreibend).
 
Zuletzt bearbeitet:
Marlene, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Niedersachsen ist da eindeutig. Und das ist der von Dir zitierte Ausschnitt eben nicht. Das steht ja nicht : „mit jeweils einer weiteren Person pro Tag“ oder: „nur mit einer immer derselben Person über Wochen“.
Da kann ja Deine persönliche Einschätzung dazu, wie logisch das ist eine andere sein.
Ich persönlich habe mich nochmals abgesichert und beim zuständigen Menschen beim Landkreis nachgefragt und der hat mir bestätigt, das ich unterrichten darf, unabhängig von den Inzidenzen.
 
An der Musikschule hier ist Präsenz-Einzelunterricht weiter erlaubt (solange <165) - allerdings wie in den Schulen nur unter Vorlage eines aktuellen Tests.
 
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person (...)“.

Unterricht ist gewerblich und nicht privat.
Ich meinte ja privat. Das Unterrichten ist ja hier klar geregelt (nur online erlaubt). Da aber das Üben bis 22:00 Uhr noch erlaubt ist, mache ich das oft und gerne, fahre nachmittags Rad und würde dann gerne noch nach 22:00 Uhr alleine oder mit Frau spazieren gehen (mit oder ohne Test), was aber alles verboten ist. Wenn ich alleine gehen würde, ist das doch keine Zusammenkunft
 
Diese vermaledeite Ausgangssperre...
Richtig, aber es geht hier um private Zusammenkünfte die als Infektionstreiber angesehen werden. Diese Kontakte sollen reduziert werden.
Aber was nützt da die Ausgangssperre? In der Praxis werden die Zusammenkünfte einfach bis auf den nächsten Morgen verlängert, wenn es nach 22:00 Uhr wird (man pennt einfach dort, wo man gerade ist, hilft im Zweifel auch gut bei der Anreicherung der Aerosolwolke). Für mich sind vieles Alibimaßnahmen, um wirklich konsequentes Handeln (z.B. Eingriff in die Wirtschaft) so lange wie möglich hinauszuschieben.
 

(man pennt einfach dort, wo man gerade ist, hilft im Zweifel auch gut bei der Anreicherung der Aerosolwolke).

So ist es und daher laufen wohl - wie mir mehrfach mitgeteilt wurde - am frühen Abend (angeblich) Menschen mit Isomatten unter dem Arm herum.

Was ich über die Maßnahmen und deren Nachvollziehbarkeit und Verhältnismäßigkeit denke, habe ich ja bereits kundgetan (und mich dabei noch zurückgehalten).
 
Zitat von Marlene:



Unterricht ist gewerblich und nicht privat.

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So ist es eben nicht.

Privatmusiklehrer sind nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Sie sind Freiberufler und weder selbsständig noch Gewerbetreibende. Was im Übrigen auch erhebliche steuerrechtliche und versicherungstechnische Auswirkungen hat
 
Worum geht es dabei eigentlich?

Mit privat kann ja auch gemeint sein privat vs. öffentlich (=staatlich).
 
Die Coronaschutzverordnung NRW ist da sehr schön"eindeutig": In §7, Satz 1 ist der musikalische Unterricht in Präsenz untersagt. Ausnahme davon steht in Satz 7: Musikalischer Unterricht in Präsenz ist in Gruppen bis zu 5 Personen erlaubt. Na, da weiß man ja , wo man dran ist..;-)
 
Keine Ahnung, ob das bereits verlinkt wurde.

Mir erscheinen die unterschiedlichen Regeln auch wie ein Flickenteppich und die 100er-Inzidenz ist eher Nebensache.
:konfus:

Aber immerhin: In Rheinland-Pflalz ist Musikunterricht mit Testpflicht und zwei Personen zulässig (Ausnahmen: Gesang, Blasinstrumente).

In der 19. CoBeLVO steht es wie folgt:

"Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson und einer Musikschülerin oder eines Musikschülers oder bei gleichzeitiger Anwesenheit von einer Person pro angefangene 20 qm Fläche des Unterrichtsraums in Präsenzform zulässig".
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Sven, da hast Du vollkommen recht! ;-)
Das tut es. Es entbehrt der Logik und ist nicht vergleichbar. Mir ist inden letzten 13 Monaten der gesunde Menschenverstand ausgetrieben worden. Stattdessen sehe ich mich unglaublichen Unlogeleien ausgesetzt, die ich auch noch wie ein kleines unmündiges Kind befolgen soll.
Eine Inzidenzzahl ohne ihr Pendant - nämlich, wieviele Tests es gab - hat für sich alleine Null Wert.
Das Tolle daran ist: Es ist weder logisch, noch unlogisch, es ist einfach Quatsch!

Unlogisch und nicht stringent mögen viele Regeln sein - das ist im politischen Klein-Klein nicht zu vermeiden, zumal die Wähler ja auch nicht alle eine Meinung dazu haben. Aber aus einigen unsinnigen Regeln kann man aber nicht ableiten, dass man gar keine Regeln bräuchte.

Letztlich zählt das was hinten rauskommt - und das sind derzeit verdammt volle Intensivstationen mit hohem Corona-Anteil (planbare OPs sind schon rausverschoben) mit ziemlich wenig Reserven - und die wurden doch ziemlich klar vorhergesagt. Klar, ich höre schon: "Schau, die Maßnahmen helfen ja nix, trotzdem schlechte Zahlen!" Doch, Sie helfen - dann sonst hätten wir jetzt schon ganz andere Probleme.

Und es gilt auch: Nicht alles was man tun darf, muss man auch tun. Es mag zwar nicht eindeutig verneint sein, dass man 8 mal nacheinander Einzelpersonen zum Unterricht empfängt, aber allein die von Dir angemahnte Logik sollte einem klar machen, dass das keine so tolle Idee ist - ja außer man glaubt nicht an Corona oder dessen Folgen.

Unsere Intensivkapazitäten sind auf ein normales durchschnittliches Intensiv-geschehen ausgelegt - mit einer teilweise verschiebbaren Masse an Operationen und etwas Reserve. Ändert sich der durchschnittliche Intensiv-Bedarf pro Person nur ganz leicht und Du multiplizierst das dann aber mit der sehr großen Zahl der Bevölkerung - das kann kein Gesundheitssystem auffangen. Das ist so wie mit dem Klopapier im Frühjahr - wenn nur jeder zweite etwas mehr als üblich mitnimmt und Du das mit der Gesamtbevölkerung multiplizierst, dann reicht das schon. Dazu muss nicht jeder 5 Extrapacks kaufen - die üblichen Lieferketten und Reserven sind schon viel leichter plattzubekommen, dafür sorgt der große Multiplikator "Bevölkerungszahl". Und das ist genau die Gefahr - Klopapier fehlt wochenlang ist auszuhalten, aber wochenlange Triage im Krankenhaus dann eher nicht....

Persönliche Freiheit ist ja immer relativ - ggf. kann z.B. die mehrfolgige Sendung "Charité intensiv, Station 43 - Sterben", die Relationen auch wieder zurechtrücken.

 
Nur weil Musiklehrer ihrem Beruf nachgehen und da, wo es noch gestattet ist, unterrichten kannst Du ihnen nicht pauschal unterstellen sie würden Corona leugnen.
 
Interessant ist, dass eine Musikschule in NRW - ich weiß nicht, ob es alle Land- und Stadtkreise so halten, Präsenzunterricht für Kinder erlaubt, für Erwachsene nicht...
Aber vielleicht doch, wenn sie einen Dalmatiner haben...wenn der gestreift ist, dann geht das nicht, dann ist das eine Katze und die gelten nur für Gesangsunterricht...:008:
 

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