J
johannes2012
- Registriert
- 14.04.2013
- Beiträge
- 51
- Reaktionen
- 4
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
…...
Im Vertrag steht, dass bei Krankheit der Unterricht ersatzlos ausfällt.
Im Vertrag steht sicherlich nicht, dass bei Krankheit des Lehrers die ausgefallene Stunde auch bezahlt werden muss.
Das hat aber der TO so genannt. Das mit den Ferien geht aber in eine ziemlich ähnliche Richtung - nämlich eine bezahlte, aber nicht erhaltene Leistung. Der Lehrer ist auch nicht mein Angestellter, wo ein Krankheitsausfall wie beim Arbeitgeber mein RIsiko ist.
Aber so was von!Schüler rausschmeißen.
Das ist natürlich Quatsch und auch der Vergleich mit einem Fliesenleger ist ziemlich daneben.Das mit den Ferien geht aber in eine ziemlich ähnliche Richtung - nämlich eine bezahlte, aber nicht erhaltene Leistung.
Insbesondere als Erwachsener, der auch noch studiert hat, solltest Du das Konzept von Jahresverträgen und monatlicher Zahlweise verstehen können.Insbesondere als erwachsener Schüler frage mich doch, warum ich z.B. in Ferien weiterhin zahlen soll
@Curby es ist gräßlich: Hochschul- &Fachhochschullehrer (Semesterferien!...), Gymnasial-, Realschul-, Grundschul-, Berufsschul-, Sonderschul-, (staatl.) Musikschullehrer - dieses komplette Abzockgesox mit den vielen vielen Ferien: die kriegen allesamt ihre Bezüge monatlich. Übrigens auch Bürgermeister, Abgeordnete, faulenzende Amtsschimmel usw.Das mit den Ferien geht aber in eine ziemlich ähnliche Richtung - nämlich eine bezahlte, aber nicht erhaltene Leistung.
und selbstredend werden Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und evtl. 13.Monatsgehalt von @Curby wegen in diesen Zeiten nicht erarbeiteter Leistung edel zurücküberwiesen 

Richtig, da darf der Schüler auch Beweis verlangen …. wo ist dann das Problem?Es ist ganz einfach. Der Lehrer legt die Bedingungen fest. Will der Schüler zu diesen Bedingungen kein Unterrichtsverhältnis, sucht er sich einen anderen Lehrer.
Ende.
Ich hoffe, du gehst mit unbezahltem Urlaub als leuchtendes Beispiel voraus
Insbesondere als Erwachsener, der auch noch studiert hat, solltest Du das Konzept von Jahresverträgen und monatlicher Zahlweise verstehen können.
Was ist denn da Quatsch? Würde ich Unterricht haben und mein Lehrer fällt wegen Krankheit aus, könnte ich mir vorstellen zu fragen, wann diese Stunde nachgeholt wirdDas ist natürlich Quatsch und auch der Vergleich mit einem Fliesenleger ist ziemlich daneben.
Der DARF das natürlich - rechtlich betrachtet - verlangen. Völlig klar.Richtig, da darf der Schüler auch Beweis verlangen …. wo ist dann das Problem?
Ja, aber was hat das damit zu tun, dass ich während den Sommerferien bezahle, aber keine Leistung erhalte? Nur weil es so im Vertrag drin steht? Sowas würde ich nicht unterschreiben. Mein Internetanbieter stellt während der Ferien den Dienst auch nicht ein
Die Frage ist da eher: Was zählt denn vertraglich als "Krankheit"?Im Vertrag steht, dass bei Krankheit der Unterricht ersatzlos ausfällt.
Der Schüler möchte aber als Beweis die Krankschreibung.
Aber auch der Dienstleister möchte doch um eine gewisse Sicherheit erhalten, daß der Unterricht auch bezahlt wird und mit den Einnahmen geplant werden kann. Aber genauso erwartet der Kunde auch eine gewisse Sicherheit, daß der Unterricht auch stattfindet und nicht nach Tagesform ausfällt.Nochmal, es ist ein von dem Stundenpreis umgerechneter Betrag. Stundenpreis x 39 (je nach Bundesland) / 12. Der Lehrer könnte auch mehr pro Monat nehmen und dafür in den Ferien nichts, kommt aufs Gleiche hinaus.