Honorierung kirchenmusikalischer Dienste

Allein die Zeit, die ich mit dem üben von Literatur verbringe, die ich vielleicht irgendwann im Gottesdienst spiele, ist echt viel. Würde man das noch mit berechnen, würde ich definitiv kaum etwas verdienen (Noten kaufe ich mir auch selbst). Es ist aber immer noch besser, als es viele Pianisten haben. Quasi jeder, der nicht ganz schlecht Orgel spielt, kann damit Geld verdienen.
Ich kenne leider auch Kollegen, die mit der Vorbereitung am Sonntagmorgen anfange, zum Ein- und Ausgang (ev. Kirche) Choräle spielen (!), und (fast) nur die Sätze aus dem Choralbuch nehmen. Und das machen die schon seit 20 Jahren.
 
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Ich kenne leider auch Kollegen, die mit der Vorbereitung am Sonntagmorgen anfange, zum Ein- und Ausgang (ev. Kirche) Choräle spielen (!), und (fast) nur die Sätze aus dem Choralbuch nehmen. Und das machen die schon seit 20 Jahren.

Wenn das ordentlich gemacht wird und die Gemeinde damit zufrieden ist, warum nicht!
Ich bereite mich grundsätzlich vor und spiele anspruchsvolle Musik als Prä- und auch Postludium. Wird leider nicht von Jedem geschätzt. Manch einem ist dieses Georgle auch lästig, überflüssig.
 
Wenn das ordentlich gemacht wird und die Gemeinde damit zufrieden ist, warum nicht!
Das stimmt. Besagte Person macht das auch nicht aus Faulheit. Wenn man Landwirt/Lohnunternehmer ist, hat man eigentlich immer etwas zu tun. Und das Spiel reicht auch für die Gemeinde. Leider ist dann aber gar kein Literaturspiel mehr drin, mit den man festliche Einzüge spielen könnte, da sie auch nicht improvisiert.
 
Nein, EB Köln und rheinische Landeskirche, tut sich inzwischen nix mehr. Ich spiele bei beiden nur noch gegen Barzahlung. Wenn ich zusammenrechne, um was die mich schon beschissen haben, kommt ganz nett etwas zusammen.
Ok, ich dachte nur in Freiburg ist man so streng, weil vor paar Jahren festgestellt wurde, dass die Abführung von zig Millionen Euro Sozialbeträgen verschusselt wurde. Seitdem ist man bei den Finanzen 150% genau. Aber das kennt man ja schon hinsichtlich Kontakt mit Minderjährigen. Wobei glaube ich kaum jemand die nur beschränkte Aussagekraft eine erw. Führungszeugnis bekannt ist ...
 
Gegen einen ordentlich gespielten Satz aus einem Choralbuch spricht meiner Meinung nach nicht viel. Es gibt Gemeinden, die sehr froh sind, wenn sie überhaupt jemanden an den Tasten haben.

Thema Bezahlung und Verträge, ich habe mal bei den katholischen Kollegen ausgeholfen und dafür sogar einen Personalbogen ausgefüllt. Auf die Überweisung warte ich noch heute. Also, ich warte nicht mehr, ich habe das Thema abgehakt. Wer weiß, wo da etwas versandet ist.
(ja, natürlich hätte ich nachhaken können)
 
Meine erste Bezahlung war auch komisch. Ich musste für die Steuerbefreiung etc. auch einen Zettel ausfüllen. Die habe ich dem Pastor, mit dem ich mich eigentlich gut verstehe, dann auch Weihnachten gegeben und er hat sie auch direkt gut weggelegt. Einen Monat später schrieb er mir dann, dass er den Zettel verbummelt hätte. Wenigstens habe ich dann irgendwann mein Geld gekriegt.
 

Ich brauche dringen Hilfe! Da unser alter Organist letztens gekündigt hat, habe ich in der Gemeinde nahezu alle Gottesdienste übernommen. Nun wollen sie einen angestellten Organisten, da dies organisatorisch einfacher ist. Sie würden mich auch eigentlich auch gerne anstellen. Nun ist das Problem, das ich leider noch unter die Kinderarbeitsschutzverordnung falle (werde erst im September 15). Aber selbst dann würde ich noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Dort ist u.a. geregelt, dass ich, wenn ich für die Kirche arbeite, jeden Sonntag arbeiten darf. Allerdings darf ich u.a. nicht an Heiligabend nach 14 Uhr, am 25.12 und an Ostersonntage beschäftigt werden. Dies gilt übrigens auch, wenn man nicht vertraglich angestellt ist. Also habe ich die Gottesdienste bisher illegal gespielt? Aber somit fallen die wichtigsten Gottesdienste weg. Daher müsste es dafür eigentlich Ausnahmeregelungen geben. Konkretes findet man aber leider nicht. Das einzige war dies hier: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiWvdWw5YrpAhW06KYKHVsaDeEQFjAAegQIBBAB&url=http://www.bzk-leonberg.de/download_rundschreiben_kinderarbeit.pdf&usg=AOvVaw2YYGRYwZA3_6pCa2eZ9Ftj

Dort wird aber auch nicht gesagt, ob ich angestellt werden darf und im Rahmen dieser Anstellung auch Gottesdienste an Heiligabend etc. annehmen darf.
Hat jemand von euch da Erfahrung oder weiß, wo man nachfragen kann (Pastorin hat sogar schon die Landeskirche um Erklärung gebeten).

An die Moderatoren: Vielleicht könnte man die Beiträge zum Thema Bezahlung abtrennen, da sie nicht ganz zum Thema "Orgel studieren" passen.


Naja, wo kein Kläger, da kein Richter. Ich glaube nicht, dass das irgendjemanden interessiert, was du an Heiligabend machst. Ehrlich, da war die "alte" Welt besser...ich habe den Eindruck, seit ungefähr 15 Jahren geht es nur noch um Vorschriften. Zu meiner Schulzeit hat da kein Schwein nach gefragt.
 
... und auch mal was ehrenamtlich leisten.
Spätestens, falls du dringend ein Instrument zum Üben (Kirchenmusikstudium) brauchst, würde ich dich abblitzen lassen.

Da bin ich schwer dagegen. In einem vertraglichen Verhältnis ist klar geregelt, wer von wem etwas zu erwarten hat. Das bringt immer ungute Stimmung. Derjenige, der den Dienst unentgeltlich leistet, hat immer das Gefühl, nicht angemessen honoriert zu werden und dass ihm die Gemeinde/die Kirche/der Pfarrer irgendwie etwas schuldig ist. Auf der anderen Seite traut man sich an den Dienstleister nicht richtig ran. Wenn derjenige seinen Job stümperhaft macht, was will man sagen? Geh mal üben? Geht nicht, er macht es ja umsonst. Ich habe hier auf dem Land zuviele Idioten erlebt, die 40 Jahre irgendwo schlecht Orgel spielen, so schlecht, dass es besser wäre, wenn überhaupt nicht gespielt würde. Wenn mann dann die Hochzeit oder Beerdigung eines Bekannten spielen will, kommt man nicht an die Orgel ("Das ist MEINE Orgel!") und der Pfarrer traut sich auch nicht etwas zu sagen, immerhin macht derjenige es seit 40 Jahren umsonst. Außerdem schwimmen die Kirchen im Geld, ein Organistenhonorar tut denen nun wirklich nicht weh. Und von einer Kirche (egal ob ev. oder kath.) irgendwie etwas wie Dankbarkeit zu erwarten, habe ich mir schon lange abgewöhnt.
 
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Da gab es das Gesetz aber auch schon. Interessant finde ich auch, das es nirgendwo (im Internet) eine Info zu finden gibt, ob das Jugendarbeitsschutzgesetz in solchen Fällen genau angewendet werden muss.

Vermutlich gab es das. Aber es hat keinen interessiert und manchmal ist das auch gut so. Das ist sicher sehr sinnvoll und wichtig um zu verhindern, dass Kinder zur Arbeit gezwungen werden, wie das in Länder der Dritten Welt oft der Fall ist. Aber wenn ein Schüler Spaß daran hat, an Heilig Abend eine Messe zu spielen und den Leuten geholfen ist...so what? Ich sag ja, das hat man früher nicht so eng gesehen, wie auch mit der Barzahlung gegen Quittung. Ich habe den Kram mein Leben ordnungsgemäß bei der Steuererklärung angegeben, da ist keinem etwas verloren gegangen.
 
Ich hoffe nicht, dass es darauf hinausläuft, dass Organisten unter 18 Jahren gar keine Gottesdienste mehr an Ostern und Weihnachten begleiten dürfen. Da die Kirche darauf aber angewiesen ist, wird das wohl nicht passieren.

Eben, deshalb frage ich mich, wie man auf die Idee kommt, beim Landeskirchenamt nachzufragen. Wer weiß, was sich die Schreibtischtäter da ausdenken. Eine Chefin, die derartig unsicher reagiert, würde ich mit Vorsicht genießen.
 

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