Honorierung kirchenmusikalischer Dienste

Wenigstens könnte man die Geige öfters im Unterricht gebrauchen.

Man könnte auch einfach nur auf Honorarbasis arbeiten. Es ist aber auch nicht einfach, in vielen verschiedenen Kirchen zu spielen. Oder man nimmt nur ein Teil einer Stelle an.

Würde ich machen, wenn inzwischen die Zahlungsmodlitäten nicht so kompliziert wären. Wegen der verschiedenen Kirchen und Orgeln mache ich mir keine Gedanken.
 
Wieso kompliziert? Ich spiele auch ohne Probleme auf Honorarbasis (habe aber auch kein A-Examen, gibt es da Probleme?).

Hier muss man einen halben Anstellungsvertrag ausfüllen. Selbst für eine einzige Messe. Das war früher anders, da lag ein Umschlag in der Sakristei, man hat unterschrieben und es war gut. Das jetzige Verfahren bewegt sich für Beamte in einer Grauzone, deshaln mache ich das nicht mehr.
 
Hier muss man einen halben Anstellungsvertrag ausfüllen. Selbst für eine einzige Messe. Das war früher anders, da lag ein Umschlag in der Sakristei, man hat unterschrieben und es war gut. Das jetzige Verfahren bewegt sich für Beamte in einer Grauzone, deshaln mache ich das nicht mehr.

HIer (ev., Bayern, zumindest im hiesigen Dekanat/Kirchenkreis) bekommen alle, die mindestens 10 Dienste/Jahr machen, einen entsprechenden Anstellungsvertrag (geringfügig beschäftigt). Laut Dekanatskantor wären das inzwischen rechtliche Vorgaben. Ich selbst habe mir dafür eine Nebentätigkeitsgenehmigung vom Dienstherrn geben lassen, damit sind dann alle Seiten zufrieden.
 
HIer (ev., Bayern, zumindest im hiesigen Dekanat/Kirchenkreis) bekommen alle, die mindestens 10 Dienste/Jahr machen, einen entsprechenden Anstellungsvertrag (geringfügig beschäftigt). Laut Dekanatskantor wären das inzwischen rechtliche Vorgaben. Ich selbst habe mir dafür eine Nebentätigkeitsgenehmigung vom Dienstherrn geben lassen, damit sind dann alle Seiten zufrieden.

Wenn man immer im selben Dekanat spielt, alles ok. Hier bekommt man von jeder Kirchengemeinde den gleichen Kram wieder. So viele Genehmigungen kann ich gar nicht einholen, vor allem, wenn die ein paar Tage vorher anrufen. Dann sind sie halt selbst schuld, wenn sie ohne Orgel singen müssen.
 
Wieso kompliziert? Ich spiele auch ohne Probleme auf Honorarbasis (habe aber auch kein A-Examen, gibt es da Probleme?).
Ja, das wird bei uns in Westfalen auch immer komplizierter. In der evangelischen Kirche in meiner Stadt sind die da ganz penibel:
- Selbst zu versteuernde Einnahmen für Kirchenmusiker gibt es gar nicht.
- Die Übungsleiterpauschale darf nur für Chorleitung in Ansprach genommen werden.
Zum ersten Punkt sei noch gesagt, dass, wenn Scheinselbstständigkeit vorliegen sollte, sowohl Auftraggeber als auch -nehmer mit Strafen rechnen müssen.
In der gleichen Stadt weiß ich von einer katholischen Gemeinde, dass ein Nebenamtler die Übungsleiterpauschale für den Orgeldienst in Anspruch nimmt und ein anderer seit Jahr und Tag Rechnungen schreibt. Grundverschiedener geht es kaum . . .
 

Ich brauche dringen Hilfe! Da unser alter Organist letztens gekündigt hat, habe ich in der Gemeinde nahezu alle Gottesdienste übernommen. Nun wollen sie einen angestellten Organisten, da dies organisatorisch einfacher ist. Sie würden mich auch eigentlich auch gerne anstellen. Nun ist das Problem, das ich leider noch unter die Kinderarbeitsschutzverordnung falle (werde erst im September 15). Aber selbst dann würde ich noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Dort ist u.a. geregelt, dass ich, wenn ich für die Kirche arbeite, jeden Sonntag arbeiten darf. Allerdings darf ich u.a. nicht an Heiligabend nach 14 Uhr, am 25.12 und an Ostersonntage beschäftigt werden. Dies gilt übrigens auch, wenn man nicht vertraglich angestellt ist. Also habe ich die Gottesdienste bisher illegal gespielt? Aber somit fallen die wichtigsten Gottesdienste weg. Daher müsste es dafür eigentlich Ausnahmeregelungen geben. Konkretes findet man aber leider nicht. Das einzige war dies hier: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiWvdWw5YrpAhW06KYKHVsaDeEQFjAAegQIBBAB&url=http://www.bzk-leonberg.de/download_rundschreiben_kinderarbeit.pdf&usg=AOvVaw2YYGRYwZA3_6pCa2eZ9Ftj

Dort wird aber auch nicht gesagt, ob ich angestellt werden darf und im Rahmen dieser Anstellung auch Gottesdienste an Heiligabend etc. annehmen darf.
Hat jemand von euch da Erfahrung oder weiß, wo man nachfragen kann (Pastorin hat sogar schon die Landeskirche um Erklärung gebeten).

An die Moderatoren: Vielleicht könnte man die Beiträge zum Thema Bezahlung abtrennen, da sie nicht ganz zum Thema "Orgel studieren" passen.

Anmerkung der Moderation: Deshalb gibt es inzwischen dazu einen eigenständigen Faden. Wenn drei unterschiedliche Orgelthemen zeitgleich diskutiert werden, wird es schnell unübersichtlich. Nach erfolgter Teilung dürfte die Übersichtlichkeit wieder gegeben sein.

LG von Rheinkultur
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Jede Landeskirche hat üblicherweise Menschen in der Verwaltung, die genau diese Fragen beantworten können.
 
... und es ist natürlich Sache des/-er Gemeindepfarrers/-in bzw. seiner Verwaltungsstelle, das mit dem Landeskirchenamt zu klären. Abgesehen davon kann @Lübeck wohl kaum per Gesetz daran gehindert werden, außerhalb eines Vertrags zusätzlich und freiwillig auszuhelfen.
 
@Lübeck,
ehrenamtlich spielen kommt für dich nicht in Frage?
:017:
 
Gut so. Und das soll auch wirklich die Verwaltung klären, dafür wird sie bezahlt. Ich würde den Kreiskantor kurz darauf hinweisen und um Klärung bitten, fertig. Das ist wirklich nicht Deine Aufgabe.
 
Außerdem möchte ich nicht den Eindruck verstärken, dass das keine Arbeit ist und nicht anständig vergütet werden muss. Daher rate ich vom Ehernamt ab. Man könnte das eingenommene Geld höchstens der Gemeinde spenden, dann bringt es der Gemeinde auch etwas.
Aber ich glaube, diese Diskussion gab es hier schon mal.
 
Sehr richtig. in Deinem Alter hatte ich das leider nicht kapiert und spielte Jahre "umsonst", zwangseingeteilt durchs Pfarramt (kath.) (und nicht selten freiwillig werktag abends) und das, obwohl ich da kirchlicherseits überhaupt nicht subventioniert wurde, Unterricht zu Normalpreisen über die Musikschule. Irgendwann hieß es mal was mit Abnutzung und Strom...
Dann überlege mal Deinen Zeitaufwand, Noten suchen, üben, in Foren nach guten Pedalsätzen fragen.. Am Ende ist das auch höchstens eine Aufwandsentschädigung (oder ein Minusgeschäft, wie bei mir lange Zeit). Da bekommen weiß Gott Leute für unqualifiziertere Tätigkeiten und auch Aufwände vergleichsweise viel mehr.
 

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