Exekution vertagt

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Bei diesen schönen Vorschlägen "schwere Zwangsarbeit" oder, wie das bei @40er durchschimmert "Pritsche und Blechkübel" habe ich den Eindruck, deren Vertreter wollen außer Strafe für den Verurteilten auch noch Rache. Das sei jedem unbenommen.

Ein demokratischer Rechtstaat darf sich aber nicht rächen wollen, sonst verliert er seine Berechtigung. Er darf - und soll - nur strafen.

Die Zeiten von Zwangsarbeit und Blechkübel sind glücklicherweise mittlerweile vorbei.

CW
 
Die Argumentation der Befürworter der Todesstrafe, dass die Angehörigen der Opfer der Menschenwürde beraubt wurden ist unwiderlegbar.
Dieses Argument ist sehr wohl widerlegbar: Selbst wenn ein Mensch einen anderen tötet oder seiner Menschenwürde beraubt, verliert der Täter dadurch seine Menschenwürde nicht und seine Tat gibt niemandem das Recht, den Täter seiner Menschenwürde zu berauben.
 
das Wissen daß sein Leben terminlich endlich ist, ist wohl schon Qual genug.
Liegt die Qual in dem Wörtchen "terminlich"?
Aber wozu sollte man die Häftlinge quälen?

Man muss schon viele Schranken im Kopf haben, um das Bild nicht als überaus beklemmend zu empfinden.
Es erinnert mich an das Zimmer im Pensionistenwohnheim,
in dem mein Onkel seine letzten Lebensjahre verbrachte.
 
Das ist schon eine schlimme Doppelmoral.

Die Frage ist ja auch was passiert, wenn das Medikament das Haltbarkeitsdatum überschreitet. Geschieht der Tod dann langsamer/qualvoller? :-(:konfus:

Na ja, ich bin jedenfalls gegen die Todesstrafe.
 
Die Hälfte des Programmes ist durch:

Execution arkansas.jpg

Die noch Lebenden haben verschiedene Verfahren angestrengt, die noch nicht entschieden sind. Ich vermute, dass diese Verfahren letztlich ihr Leben nicht retten werden.

CW
 
Kann ich nicht komplett aus dem Stand beantworten. Das hat etwas mit Individuum/Staat und Gefühl/Vernunft zu tun. Zu sagen, einem Mörder gönne ich keine Zelle mit normalem Bett und einem Fernseher, sondern der kann den Rest seiner Tage kahle Wände anschauen und Striche in die Wand kratzen ist eine gelegentlich verständliche, aber völlig unsouveräne Haltung.

Ein Staat sollte sich auf die in den letzten dreihundert Jahren errungenen vernünftigen Prinzipien stützen. Trennung von Staat und Kirche, Aufklärung, Menschenrechte und Demokratie, darin unterscheiden wir uns von leider vielen anderen Staaten. Dementsprechend sieht es auch bei denen mit der Rechtsprechung aus.

CW
 

Es ist indiskutabel, einen Mord mit Mord zu vergelten! Damit stellt man sich auf die gleiche Stufe und das ist dem Karma bestimmt nicht dienlich. Es ist aber durchaus angebracht,
a) eiinen Schwerstverbrecher so zu verwahren, dass er keine Gefahr mehr darstellt UND
b) ihn für diese, durch ihn verursachte Notwendigkeit BEZAHLEN zu lassen UND
c) darüber hinaus jeglichen Ertrag aus seiner Tätigkeit dazu zu nutzen, den Opfern eine adäquate (gibt es eh nicht!) Entschädigung zukommen zu lassen,

Das funzt natürlich nicht mit den bislang üblichen Gefängnisarbeiten. Es gibt aber genügend Jobs, für die sehr viel bezahlt wird, weil sie lebensgefährlich sind. Aufräumarbeiten in Fukushima....
Schwerverbrecher haben Dinge getan, die kein Mensch tut - sollen Sie doch nun Arbeiten verrichten, die kein Mensch tun will.

Und so verrückt es klingt: Ich glaube, dass solche gefährlichen Arbeiten auch den Verbrechern "nützen" würden... (und wenn nicht, wärs auch egal.)
 
Das sehe ich gar nicht so! Er soll nicht einmal strafen!
Der Staat ist nicht Gott!

Er soll:
a) seine Bürger vor weiteren Taten schützen
b) den Geschädigten Gerechtigkeit wiederfahren lassen, also für einen Ausgleich durch den Täter (nicht durch die Gesellschaft!) sorgen.

Nicht mehr und nicht weniger. Reine Haftstrafen oder auch stumpfsinnige Zwangsarbeit erfüllen bestenfalls Forderung a). Es gab schon mal Kulturen, bei denen ien Mörder zum Leibeigenen der Hinterbliebenen wurde...
 
Man muss schon viele Schranken im Kopf haben, um das Bild nicht als überaus beklemmend zu empfinden.

Das Bild und die spürbare Einsamkeit finde ich auch beklemmend, aber Mitleid empfinde ich nicht im Geringsten für Täter von Gewalttaten, unabhängig von deren Vorgeschichte!!!!!


@DonMias: Stimmt, sagt die Ratio! Stimmt nicht, sagt die Emotion und beide sorgen für den Knoten in meinem Kopf. Gibt es es auf alle Fragen eine klare Antwort?
Für mich (noch?) nicht, das ist mein Dilemma.
 
Die ist aber bei der Urteilsfindung und Resozialisierung oft entscheidend.

Plakatives Beispiel: Ein Mann muss zusehen, wie seine minderjährige Tochter vergewaltigt wird. Einen Tag später grinst ihm der Täter frech in´s Gesicht; der Vater verliert die Kontrolle, übt Selbstjustiz und landet zu Recht im Knast.
Ja, für so einen würde ich sogar tiefes Mitleid empfinden. Auch gute Menschen sind vor schlechten Taten nicht gefeit; Gewalt schlummert in jedem Menschen und es gibt unzählige Situationen, in denen ich nicht wüsste, wie ich als absolut -schon aus Angst- gewaltfreier Mensch reagieren würde.
 
Aufräumarbeiten in Fukushima....
Schwerverbrecher haben Dinge getan, die kein Mensch tut - sollen Sie doch nun Arbeiten verrichten, die kein Mensch tun will.
Das hat mit Logik nichts zu tun. Das klingt nur hübsch. Es taugt aber nichts - es ist nur ein niedliches Spiel mit Worten.

So baut man keine Gerechtigkeit und von solchen Quickies lässt sich unser Staat glücklicherweise in seiner Rechtspraxis nicht leiten.

CW
 
Die ist aber bei der Urteilsfindung und Resozialisierung oft entscheidend.

Plakatives Beispiel: Ein Mann muss zusehen, wie seine minderjährige Tochter vergewaltigt wird. Einen Tag später grinst ihm der Täter frech in´s Gesicht; der Vater verliert die Kontrolle, übt Selbstjustiz und landet zu Recht im Knast.
Ja, für so einen würde ich sogar tiefes Mitleid empfinden. Auch gute Menschen sind vor schlechten Taten nicht gefeit; Gewalt schlummert in jedem Menschen und es gibt unzählige Situationen, in denen ich nicht wüsste, wie ich als absolut -schon aus Angst- gewaltfreier Mensch reagieren würde.

Ja, auch da zeigt sich das Dilemma. Und bei dieser kontroversen Diskussion ist deine o.g. Aussage immer in meinem Kopf ( was würde ich tun, wenn? Ja, ich würde das tun......! Aber das ist doch nicht in Ordnung! Aber....).
Das meinte ich, als ich in einem obigen Beitrag geschrieben habe, dass es für mich auf manche Fragen keine klaren Antworten gibt!
Und ich bin auf der Suche danach, denn dieses schafft Unbehagen.

"Auch gute Menschen sind vor schlechten Taten nicht gefeit". Nein, natürlich nicht!
 
Plakatives Beispiel: Ein Mann muss zusehen, wie seine minderjährige Tochter vergewaltigt wird. Einen Tag später grinst ihm der Täter frech in´s Gesicht; der Vater verliert die Kontrolle, übt Selbstjustiz und landet zu Recht im Knast.
Ja, für so einen würde ich sogar tiefes Mitleid empfinden. Auch gute Menschen sind vor schlechten Taten nicht gefeit; Gewalt schlummert in jedem Menschen und es gibt unzählige Situationen, in denen ich nicht wüsste, wie ich als absolut -schon aus Angst- gewaltfreier Mensch reagieren würde.

Ein ähnlicher Fall hat zu effektiv drei Jahen Knast geführt:
"...
Am 2. November 1982 wurde Marianne Bachmeier vor Gericht zunächst wegen Mordes angeklagt. Später ließ die Anklage den Mordvorwurf fallen. Nach 28 Verhandlungstagen erging am 2. März 1983 durch die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Lübeck die Verurteilung wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft. Damit ging einer der aufsehenerregendsten Prozesse der Nachkriegszeit zu Ende. Nach drei Jahren Haft wurde sie vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.
..."
https://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Bachmeier

[
Das sehe ich gar nicht so! Er soll nicht einmal strafen!
Der Staat ist nicht Gott!

Er soll:
a) seine Bürger vor weiteren Taten schützen
b) den Geschädigten Gerechtigkeit wiederfahren lassen, also für einen Ausgleich durch den Täter (nicht durch die Gesellschaft!) sorgen.

Nicht mehr und nicht weniger. Reine Haftstrafen oder auch stumpfsinnige Zwangsarbeit erfüllen bestenfalls Forderung a). Es gab schon mal Kulturen, bei denen ien Mörder zum Leibeigenen der Hinterbliebenen wurde...

Deine Punkte a) und b) sind genau die Punkte Nummer 3 und 4:
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafe#Allgemeines

Das mit dem Gott habe ich jetzt nicht verstanden ... aber das ist ein ganz anders Thema.

Grüße
Häretiker
 

:heilig:Zwischenruf: Pädophilie ist nicht strafbar, wegen Pädophilie landet glücklicherweise niemand hinter schwedischen Gardinen. Ein Pädophiler hat eine von der Norm abweichende Präferenz. Dafür kann er nix. Er macht sich erst strafbar, wenn der dieser Präferenz nachgibt. Es gibt wohl auch Untersuchungen, dass für sexuelle Übergriffe gegen Kinder in relevanten Größenordnungen Typen verantwortlich zeichnen, die gar nicht pädophil im eigentlichen Sinne sind. Diese Typen suchen sich nur ein besonders arg- oder wehrloses Opfer.

Die Frage ist ja auch was passiert, wenn das Medikament das Haltbarkeitsdatum überschreitet.

Das Ablaufdatum ist die Garantie des Herstellers, dass das Produkt bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß funktioniert. Danach wird es nicht "schlecht", könnte aber, abhängig vom Wirkstoff, peu-à-peu an Wirksamkeit einbüßen. Allerdings ganz sicher nicht mit der Morgendämmerung des Tages nach dem Ablaufdatum.

Ein intravenös zu applizierendes Präparat nach dem Ablaufdatum zu verwenden, ist eingedenk nicht dokumentierter eventueller Folgen unseriös. Das Henkerteam will sich gewiss keine Kunstfehler* nachweisen lassen. :dizzy:



* Die "Angst des Henkers vor der Hinrichtung" ist kein makabrer Scherz meinerseits. Sie war einer der Gründe, warum die "Guillotine" erfunden wurde. Henker hatten panische Angst vor Enthauptungen "von Hand".
 
Die "Angst des Henkers vor der Hinrichtung" ist kein makabrer Scherz meinerseits. Sie war einer der Gründe, warum die "Guillotine" erfunden wurde. Henker hatten panische Angst vor Enthauptungen "von Hand".
Dazu empfehle ich die sehr spannende Lektüre "Die Tagebücher der Henker von Paris" (über mehrere Generationen) von Sanson himself (jedoch nichts für schwache Gemüter). Da ist auch sehr gut die Entwicklung der Guillotine beschrieben, an der Sanson maßgeblich beteiligt war.

Sehr schockierende, nüchterne und detailreiche Tatsachen. Als Beispiel: Zur "Blütezeit" der Guillotine standen die Verurteilten Schlange. Die Guillotine musste an den Stadtrand versetzt werden, weil die gesamte Pariser Innenstadt nach Blut roch. Und dennoch: Alles was davor war war 100x grausamer.
 
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