
Barratt
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dass in etlichen Bundesstaaten von Trumpistan/Obamacountry/USA seit eh und je fröhlich erschossen-gehängt-elektrostuhlt-getodesspritzt wird...
Diese Bundesstaaten wollen nach meinem Informationsstand nicht Mitglieder der Europäischen Union werden, oder?

auch wurden die Präsidenten Clinton-Obama-Trump etc nicht vehement beharkt, weil sie das nicht völlig abschaffen
Die Präsidenten der USA haben ihre größte Macht eher durch ihre Funktion als Oberbefehlshaber der Streitkräfte als in der Innenpolitik. In dieser HInsicht sind die USA auf geradezu anarchische Weise basisdemokratisch.

Wer in einem Land wie in den USA wohnt, weiss mit was er bei so einer Tat zurechnen hat.
Wenn´s mal so wäre! Das wirklich irre daran ist doch, dass 50 Meter Unterschied bei der Tatort-Location, wenn die Grenze eines Bundesstaats dort verläuft, einen Unterschied machen: Hüben archaisches Rache-Prinzip, drüben modernes "Zieh-ihn-aus-dem-Verkehr-Prinzip". Das ist in seiner Absurdität schwer zu überbieten.
oder hat man den Tod des jeweiligen bewaffneten Massenmörders im Gefecht billigend in Kauf genommen, was auch einer Exekution gleichkäme
Die Todes"strafe" ist vor allem deshalb so überaus volldaneben, weil der Delinquent zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung oder gar -vollstreckung (Knast, Bewachung, Handschellen etc) bereits unschädlich gemacht wurde. Der Staat als Repräsentant der Gesamtgesellschaft begeht einen vorsätzlichen "Mord aus Rache" an einem, der keine Bedrohung mehr darstellt, gewissermaßen an einem Wehrlosen (Vorsatz, Motiv und Tatausführung entsprechen tatsächlich den Mordmerkmalen). Es ist die Aufgabe des Staats, die rechtschaffene Bevölkerung zu schützen, nicht aber selbst zu morden und damit seine eigenen moralischen und Ordnungsprinzipien ad absurdum zu führen. Wenn der Staat selbst mordet, nimmt er dem Mord das Tabu.
Wenn ein Täter direkt bei der Tatausführung erschossen wird, ist er noch gefährlich!!! Es ist alles andere als unverhältnismäßig, ihn ad hoc an der Fortführung seiner Untat zu hindern, im Gegenteil! Mit einem Schuss ins Bein kann der MEISTERSCHÜTZE am Abzug (triff mal mit einer polizeiüblichen Kurzwaffe sich bewegende Beine, dazu muss man wirklich ein Meisterschütze sein) den Täter in seiner Laufbewegung stoppen bzw. am Weglaufen hindern, aber nicht daran, weiter um sich zu schießen, einen Sprengstoffgürtel zu zünden oder dergleichen Scheußlichkeiten mehr.
Ich sehe gravierende und grundsätzliche Unterschiede zwischen beiden Szenarien.
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