Etüdenbuch

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Hi,

wie ich hörte, polarisiert ja H.G. Heumann: Die einen lernen mit seinen Klavierschulen und Bearbeitungen, die anderen sagen: Das ist nicht gut.

Grad trafen meine AUgen zufällig auf dieses Etüdenbuch:

http://www.booklooker.de/B%C3%BCche...on-Czerny-bis-Chopin-Klavier/id/A01cloHv01ZZR

Besitzt dies evtl. jemand von Euch, und: Wenn ja: Welche Chopin-Etüden sind darin, und: Da ich annehme, sie sind bearbeitet: Inwieweit könnten z.B. Schüler, die die ECHTEN Etüden mal gehört haben, diese in den Bearbeitungen wiedererkennen , also sprich: Wiedererkennungswert ( und nat. dadurch Motivation, sich später die echten zu holen ) ?

Fragt, mit vielen Grüßen, Olli.
 
Hier eine Rezension bei Amazon:
Mit dieser Etüdensammlung quer durch den Komponistengarten beweist Heumann, dass Etüden Spass machen können und nicht nur öde Übungstücke sein müssen.
Ergänzt wird der Band um einen ganz nette Anhang mit Tonleitern, Kadenzen, Akkordumkehrungen.

Enthalten im Detail ist:

* C. Gurlitt: Kleine melodische Etüde op.187/35
* C. Gurlitt: Kleine melodische Etüde op. 187/50
* A.-H. Lemoine: Etüde aus Kinder-Etüden op. 37/10
* J.B. Duvernoy: Geläufigkeits-Etüde op.176/1
* C.A. Löschhorn: Etüde aus Kinder-Etüden op.181, Heft 1, Nr. 3
* C.A. Löschhorn: Etüde aus Kinder-Etüden op.181, Heft 1, Nr. 4
* F. Burgmüller: Unschuld aus 25 Etüden op. 100/5
* F. Burgmüller: Unruhe aus 25 Etüden op. 100/18
* C. Gurlitt: Kleine melodische Etüde op. 187/52
* J.W. Häßler: Allegro
* C.A. Löschhorn: Dreiklänge in der rechten Hand op. 181, Heft 1, Nr. 15
* C.A. Löschhorn: Dreiklänge in der linken Hand op. 181, Heft 1, Nr. 16
* R. Schumann: Kleine Studie op. 68/14
* C. Czerny: Kurze Übung op. 821/1
* C. Czerny: Kurze Übung op. 821/2
* C. Czerny: Kurze Übung op. 821/3
* J.W. Häßler: Prélude varié
* C. Czerny: Übungsstück op. 139/25
* C. Czerny: Übungsstück op. 139/49
* F. Burgmüller: Ballade aus 25 Etüden op. 100/5
* C. Gurlitt: Fester Entschluß op. 210/22
* F. Burgmüller: Tarantella aus 25 Etüden op. 100/20
* C. Gurlitt: Postludium op. 210/34
* H. Bertini: Etüde op. 29/16
* J.B. Duvernoy: Geläufigkeits-Studie op. 120/1
* C. Czerny: Übungsstück op. 139/80
* J.W. Häßler: Etüde
* F. Liszt/Arr.: La Campanella, Paganini-Etüde Nr. 3
* F. Burgmüller: Das Wiedersehen aus 25 Etüden op. 100/23
* H. Bertini: Etüde op. 29/13
* C. Czerny: Kurze Übung op. 821/98
* J.B. Duvernoy: Vorschule der Geläufigkeit op. 276/3
* H. Bertini: Etüde op. 29/3
* F. Burgmüller: Etüde op. 105/3
* S. Heller: Etüde für die Jugend op. 125/13
* F. Burgmüller: Das Gewitter aus 18 Etüden op. 109/13
* A.-H. Lemoine: Etüde op. 37/44
* F. Burgmüller: Agitato aus 18 Etüden op. 109/8
* J.B. Cramer: Etüde Nr. 1
* J.B. Cramer: Etüde Nr. 2
* F. Chopin: Etüde op. 25/2
* Anhang: Dur-Tonleitern in Oktaven mit Akkordumkehrungen
* Chromatische Tonleiter
* Harmonische Moll-Tonleitern in Oktaven mit Akkordumkehrungen
* Dur- und Moll-Kadenz
* Der Quintenzirkel

Die ausnahmslos wohlklingenden Etüden können als gute Entscheidungsgrundlage dienen, um herauszufinden, welche Gesamtetüdenwerke man sich besorgen könnte.

Denn ein grosser Nachteil der Sammlung ist, Etüden sind ja wieder Name sagt Übungen und nicht nur zum Spass gedacht. Eine Sammlung bedeutet daher auch, dass einzelne Etüden aus einem Gesamtzusammenhang gerissen sind. Einen didaktischen Gesamtbogen gibt es in dieser Sammlung nicht. Es sind auch keine weiterführenden Hinweise zum Lernziel und den technischen Tücken der einzelnen Etüde vorhanden, um diesen Nachteil auszugleichen. Auch könnten gerade bei Etüden ruhig ein paar mehr Fingersätze notiert sein. Sie sind vorhanden aber nicht flächendeckend. Eine CD ist aber wie immer bei Heumann vorhanden und gibt auch eine gute Anregung, was man aus der Etüde machen kann mit entsprechendem Übungseinsatz.
 
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Ah, Danke, Peter. hmm...könnte also sein, dass z.B. Chop. op. 25,2 gar nicht großartig bearbeitet ist...es ist ja die einzige von Chopin im Heft, und bei Liszts Campanella steht explizit "arr." daneben, ( bei Chopin op. 25, 2 nicht ).. Das Heft ist ja ansonsten anscheinend prall gefüllt.. Hmm. mehreres kenne ich von den genannten..wenn die andern alle, also Czerny, Burgmüller, Gurlitt, Cramer u.ä. nicht wesentlich verändert wurden, wäre das Heft ja für Etüdenfreaks eigentlich gar nicht mal uninteressant. Findet bis jetzt jedenfalls:

Olli, mit LG.
 
Ein Professor hier hat folgendes Geschäftsmodell: er schreibt grottige Bearbeitungen oder eigene "Kompositionen" und läßt sie einen Studenten in Hotels etc. spielen. Der arme Wicht spielt nur für Trinkgeld, also je mehr desto besser. Und der Professor kassiert für jede Aufführung GEMA.

Nach dem, was ich von Dir gelesen/gehört habe, denke ich nicht, dass ausgerechnet Du dazu in der Lage wärest, eine grottige Bearbeitung von einer gelungenen zu unterscheiden.
 
Ein Professor hier hat folgendes Geschäftsmodell: er schreibt grottige Bearbeitungen oder eigene "Kompositionen" und läßt sie einen Studenten in Hotels etc. spielen. Der arme Wicht spielt nur für Trinkgeld, also je mehr desto besser. Und der Professor kassiert für jede Aufführung GEMA.
Etwas hast Du mit dem "Professor" gemeinsam: Die grottigen Bearbeitungen, die wir hier schon zu verschiedenen Gelegenheiten kennenlernen durften. Ob es dafür Kohle von der GEMA gibt, möchte ich allerdings bezweifeln.

Professionelle Unterhaltungspianisten spielen übrigens nicht "nur für Trinkgeld", sondern können ein gutes Honorar für ihre Tätigkeit berechnen. Das Bild vom "Barpianisten", der mit halbvollem Whiskyglas (darin Hochprozentiges zur Beflügelung der Feinmotorik) und halbleerem Cognakschwenker (darin ein Fünf-Euro- und ein Zehn-Euro-Schein zum diskreten Anbetteln der Gäste) in irgendeiner Kaschemme vor sich hin klimpert, hat mit der Realität nicht viel zu tun.

Wer sich mit den Realitäten der Musikverwertung so gut auskennt, glaubt vermutlich auch, dass grottige Bearbeitungen und Kompositionen zu den Berufungsvoraussetzungen für eine Professur gehören. An einer Baumschule vielleicht, aber sicher nicht an einer Musikhochschule.

Amüsierte Grüße von
Rheinkultur
 
Wenn ein Bearbeiter ein geschütztes Werk bearbeitet (und urheberrechtlich geschützt sind fast alle Werke, die im Unterhaltungsbereich geklimpert werden), kriegt er von der GEMA erstmal gar nichts. Die Tantiemen fließen an den Urheber des geschützten Werkes. Anders ist das nur, wenn die Bearbeitung als solche bei der GEMA gemeldet ist - dazu muss der Bearbeiter aber das Bearbeitungsrecht vom Urheber erstmal eingeräumt bekommen. Und das bekommt er in den allermeisten Fällen nur dann, wenn er auf seinen GEMA-Anteil vorab verzichtet. So hat es mir jedenfalls ein befreundeter Musikverleger erklärt, der sich mit dieser Materie bestens auskennt. Das Geschäftsmodell, was Barbie bechreibt, ist demnach vollkommener Blödsinn.
 
tja, dann musst du entweder deinem Kumpel mal besser zuhören, oder er sich informieren. "Die Bearbeitung eines Werkes ist grundsätzlich ohne die Zustimmung des Urhebers erlaubt". Das entstammt deinem eigenen Link. Also: keine Ausreden, mein Sohn.

Hättest Du den nächsten Satz im Artikel auch noch gelesen, wüsstest Du jetzt, dass zwar die Bearbeitung ohne Zustimmung erlaubt ist, nicht aber die Veröffentlichung und Verwertung derselben.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
 
Genau! und deswegen solltest du jetzt gaaanz langsam und aufmerksam deinen eigenen Trollbeitrag lesen, auf den ich mich bezog. Vielleicht geht dir dann ein Licht auf. Vielleicht aber auch nicht.

Wenn dem so wäre, was du hier behauptest, würde also Heumann seine -zig Bearbeitungsbücher für lau machen - quasi als Hobby, weil er ja auf seine Rechte im Voraus verzichtet hat. Du kennst dich aus, mein Sohn...

Abertausende von Bigband-Arrangements sind seit den 30er Jahren kostenlos entstanden und illegeal aufgeführt worden, weil die Arrangeure sich nicht nach dir gerichtet haben. Schließlich lebten die Urheber der Melodien teils noch bis vor einigen Jahren. Pöse Purschen, das...
 
Barbie, bitte unterlasse die ständig auftauchende Floskel "mein Sohn" und schreibe so, dass man ein Mindestmaß an Respekt gegenüber den anderen Usern erkennen kann. Danke.
 

findest du denn "Barbielein" respektvoll? Ich nicht. Hier geht es lange nicht mehr um Tatsachen und Argumente. Dies ist ein typisches Beispiel für das, was ich Dir in der PN schrieb. Alle meine Darstellungen zum Thema sind beweisbar. Der Sohn hingegen beruft sich auf einen "befreundeten Verleger". Wer soll das sein?

Was glaubt Ihr eigentlich, was "die Ärtzte" etc. Heino für sein neues Album - wo er sie alle covert - ans Bein gepinkelt haben? Sie konnten die Veröffentlichung trotzdem nicht verhindern. Heino ist Chefsänger.

Ich klinke mich lieber aus. Märchen kann ich mir auch auf RTL II ansehen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Barbie, man sieht, dass du überhaupt keine Ahnung von der Materie hast. Jemand wie Heumann hat von der GEMA ohnehin nichts zu erwarten, denn seine Simpel-Bearbeitungen werden in der Regel nur in privatem Rahmen (zu denen auch Klassenvorspiele in Musikschulen zählen) aufgeführt. Diese müssen der GEMA nicht gemeldet werden. Heumann bekommt sein Geld von den Verlagen, die mit dem Verkauf der Bücher ihr Geld verdienen, aber nicht mit Aufführungsrechten.

Was das Bearbeitungsrecht angeht, da ist § 23 UrhG unmissverständlich, selbst für juristische Laien. Den Paragraphen gibt es übrigens seit 1966 - ältere Bigband-Arrangements sind davon nicht unmittelbar betroffen. In den USA, aus denen die meisten dieser Arrangements stammen, gelten ohnehin andere Gesetze. Deine Veröffentlichung von "My Ship" ist eine Straftat, da kannst Du Dich drehen und wenden, wie Du willst.

findest du denn "Barbielein" respektvoll?

Wer sich so einen dämlichen Nick aussucht, muss wohl damit leben.

Alle meine Darstellungen zum Thema sind beweisbar.

Selten so gelacht.

Was glaubt Ihr eigentlich, was "die Ärtzte" etc. Heino für sein neues Album - wo er sie alle covert - ans Bein gepinkelt haben? Sie konnten die Veröffentlichung trotzdem nicht verhindern. Heino ist Chefsänger.

Dazu liefert dieser Link Erhellendes. Aber diesmal bitte bis zum Ende lesen:

http://www.internet-law.de/2013/02/heino-die-coverversionen-und-das-urheberrecht.html
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ein interessanter, etwas anders gelagerter, aber dennoch relevanter Fall bezüglich "Erben" befindet sich in meinen Noten, wie ich mal zufällig sah.

Band 1 von: Meister des Vortrags: Vortragsstücke für Klavier. Von Beethoven, Brahms, Chopin, Delibes, Gluck, Godard, Haydn, Heller, Hofer, Jensen, Juon, Krentzlin, Liszt, Mozart, Schubert.- Für den Unterricht ausgewählt von Richard Krentzlin. - 2 Bde. - Berlin: Lienau, [s.a.]

Der mir vorliegende Bd.1, Plattennummer Kr. 521, enthält 2 Werke, die interessant sind:

1. ) "Aus Schuberts Zeit": Ländler nach Schubert'schen Motiven. Im Inhaltsverzeichnis steht dazu: "Schubert-Krentzlin, Aus Schuberts Zeit" . Irgendetwas hat also Krentzlin hier getan, mit Schubert-Motiven, allerdings ist es ganz klar mit "Rich. Krentzlin op. 109" angegeben.

2. ) "Schubert-Krentzlin" : Ein Festtag in Grinzing. Dies ist ein schönes , nicht schwieriges Potpurri aus Schubert-Gassenhauern, bei dem KEINE Krentzlin-Opuszahl angegeben ist, sondern dabei steht: "für Klavier bearbeitet von Richard Krentzlin".

Nun zum spannenden Teil: Jetzt kommen die ERBEN ins Spiel.

Unter dem Inhaltsverzeichnis steht :

"Die von Richard Krentzlin verfaßten Bearbeitungen sind urheberrechtlich geschützt."

und auf S. 3, wo das ERSTE der o.g. Werke beginnt, steht unten auf der Seite:

"Copyright MCMXXXV ( also 1935 ) by H. R. Krentzlin, Unterrichtsverlag, Berlin-Lichterfelde." Und DARUNTER steht:

"c Copyright Renewal 1963 by the heirs of the deceased author."

( "Copyright-Erneuerung 1963 durch die Erben des verblichenen Autoren." )

Weswegen ich annehme, dass, wenn es zwar Erben gibt, diese jedoch aus welchen Gründen auch immer nicht EXPLIZIT das Copyright erneuern UND dieses auch mitgeteilt wird, wie im vorliegenden Fall - dieser Sachverhalt dazu führen könnte, dass seitens der Erben dann auch keine Rechte geltend gemacht werden könnten.

( Es sei denn, es besteht keine PFLICHT, eine Erneuerung des ( c ) mitzuteilen und mein Notenbuch und die Krentzlin-Erben wären vorbildhaft.... . )

LG, Olli
 
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