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Mit einer Ansage von @hasenbeinWomit kann man in schlimmsten Fall rechnen?

Nein, das ist eine realistische Einschätzung. Verletzung von Urheberrechten steht juristisch auf einer Stufe mit Ladendiebstahl.Ich nehmen an, ist das nicht übertrieben geschildert....?
Rechtlich gesehen ist das bestimmt nicht übertrieben. Die Frage ist eher, ob sich jemand die Mühe macht, dich deswegen anzuzeigen. Das halte ich persönlich für unwahrscheinlich...OMG...Danke vielmals für eure Antwort!!!
Ich nehmen an, ist das nicht übertrieben geschildert....?
Nein.Darf ich das auf der eigene Webseite zum Verkauf/download anbieten?
Mit Strafverfolgung und Schadensersatz.Womit kann man in schlimmsten Fall rechnen?
Stimmt exakt: Wer urheberrechtlich geschützte Sachen ohne Genehmigung bearbeitet und veröffentlicht, bereichert sich an fremdem geistigen Eigentum.Ist in meinen Augen eine große Bereicherung.
..., ermöglicht anderen Pianisten, vor allem Anfängern und "Casuals", ihre Lieblingsstücke zu spielen und die Freude am Musizieren zu entdecken, und betreibt zudem kostenlose Publicity für das Stück/den Song/den Komponisten/ den Interpreten.Stimmt exakt: Wer urheberrechtlich geschützte Sachen ohne Genehmigung bearbeitet und veröffentlicht, bereichert sich an fremdem geistigen Eigentum.
Deine Werbung haben die Musiker evtl. nicht nötig, vor allem aber macht diese sie auch nicht satt. Ich möchte einen Bäcker sehen, der mir seine Brötchen kostenlos gibt mit dem Argument, dass ich, wenn mir seine Brötchen gut schmecken, sie meinen Freunden empfehle. Und dann kommen die Freunde und wundern sich über den Ladenpreis, der entsprechend höher ausfällt, der Bäcker will ja meine "Werbung" refinanziert sehen.Möchte ich einen Musiker sehen, der entzürnt darüber ist, dass Leute seine/ihre Songs oder Stücke covern und Zeit ins das Transkribieren und Lernen investieren.
In der Musizierpraxis gibt es da eine Grauzone. Es ist ziemlich weit verbreitet, dass arrangiertechnisch mehr oder weniger bewanderte Ensembleleiter und Schulmusiker beispielsweise von aktuellen Hits aus dem Pop- und Rockbereich für den Eigengebrauch Noten schreiben und die Sätze einstudieren und aufführen, ohne vorher die eigentlich erforderliche Erlaubnis einzuholen, die fremde Musik überhaupt bearbeiten zu dürfen. Finden öffentliche Aufführungen dieser Arrangements statt, bekommt der Veranstalter auf der Basis der gemeldeten Literatur eine Rechnung über die zu entrichteten GEMA-Gebühren. Da das Urheberrecht im Falle von geschützten Musikwerken bei den Autoren respektive Rechtsnachfolgern verbleibt, tolerieren diese erfahrungsgemäß Fremdbearbeitungen, an deren Existenz sie ja ohne eigenes Dazutun Geld verdienen.Die Frage ist eher, ob sich jemand die Mühe macht, dich deswegen anzuzeigen. Das halte ich persönlich für unwahrscheinlich...
Rechtslage ist wunderbar, ich sag ja, das Risiko hat man. Halte es persönlich trotzdem für Quark.Auch, wenn man das kostenlos zur Verfügung stellt, wird es nach Rechtslage so gesehen, dass man die Rechteinhaber damit um ihre Verdienstmöglichkeit bringt. Man verdirbt ihnen das Geschäft oder behindert es zumindest durch eine unlautere Konkurrenzsituation.
Deine Werbung haben die Musiker evtl. nicht nötig, vor allem aber macht diese sie auch nicht satt. Ich möchte einen Bäcker sehen, der mir seine Brötchen kostenlos gibt mit dem Argument, dass ich, wenn mir seine Brötchen gut schmecken, sie meinen Freunden empfehle. Und dann kommen die Freunde und wundern sich über den Ladenpreis, der entsprechend höher ausfällt, der Bäcker will ja meine "Werbung" refinanziert sehen.
Ligeti sprach später selbst darüber, wie ihm beim Besuch einer Kino-Vorstellung in Wien klar wurde, dass er nun auch Filmkomponist war...!
Auch die Damen und Herren Rechtsverdreher müssen von irgendwas leben. Oder so.Die Freude wird grenzenlos sein!