Mikifan
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Meinst Du jetzt mit "darf" aus juristsch/urheberrechtlicher Sicht? Noch beträgt die Schutzfrist nur 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Oder meinst Du jetzt aus musikalischer Sicht? Ich denke, das musst Du selbst entscheiden.
im Fall der Vertonung eines eigenen Textes mit eigenen Melodien bleiben juristisch/urheberrechtliche Probleme ausMit "darf" meinte ich juristisch/ urheberrechtlich.
einen interessanten Fall gibt es:
Georg Kreisler spielt den 1. Satz von Mozarts Sonata facile und singt dazu seinen eigenen Chansontext ("wo sind die Zeiten dahin / als es noch g´mütlich war in Wien") - soweit mir bekannt, hat niemand Kreisler deswegen verklagt
Jo. Nicht einmal Tom Lehrer ... :D:D
ich stellte mir heute die Frage, ob ich theoretisch eine Fuge von J.S. Bach nehmen,
diese etwas der menschlichen Stimmlage anpassen und einen Text dazu machen darf, oder nicht.
Kennt sich da jemand von euch aus?