Akkordfolge klauen

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Mikifan

Mikifan

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16. Mai 2009
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Hallo!

Darf ich eine Akkordfolge von einem Song nehmen (bestehen aus 5-8 Akkorden), dazu dann eine neue Melodie komponieren, auch eine andere Begleitung vielleicht und das ganze dann als "meins" verkaufen?
Ich meine, Akkordfolgen kann man ja nicht schützen, da gibt es doch gewisse Standarts. Seht euch z.B. folgende an. Diese habe ich genommen (von einem anderen Lied) und das ganze umgestaltet. Darf ich das nun oder nicht?
Es handelt sich um diese Akkordfolge:

F - C - Dm - Am - Bb - C - F oder z.B.

G - D/Fis - Em - Hm/D - C - G/H - Am7 - D

Danke für Antworten.

Mikifan
 
Klar, warum nicht?

Es hat im tonalen Bereich schon jede Akkordfolge gegeben...
 
Hi, Mikifan!

Wenn Du das Stück veröffentlichen willst - mach Dich vorher schlau.

Es gibt national und international Regeln, wieviel Takte eines Songs mit denen
eines anderen übereinstimmen dürfen, ohne daß das Ganze als Plagiat gilt
(auf Melodie und Ostinati/Begleit-Riffs bezogen, bei Akkordfolgen wäre die Frage,
wie individuell die Harmonik ist, an der Du partizipierst; II-V-I wäre kein Problem.
Deine Akkordfolge erscheint mir eher unproblematisch).

Gruß, Gomez
 
bei akkorden ist das meines wissens egal. wichtig ist, dass keine melodie erkennbar kopiert wurde.
Manche Leute meinen, man dürfe bis zu sieben Takte eines anderen Werks ohne Genehmigung verwenden. Die GEMA, eine Gesellschaft zur Verwertung von Musikrechten, ist dagegen der Meinung, dass eine Melodie geschützt ist, egal ob sie nur einen, vier oder sieben Takte hat. Sie hat ihre Meinung in etlichen Gerichtsstreitigkeiten durchgesetzt. Man sollte also bei Musikzitaten immer die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen (http://plagiat.htw-berlin.de/ff-alt/02geschichte/musik.html)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ich hab da mal eine praktische Frage zu.

Wenn ich ein Stückchen schreibe, ohne bewusst Zitate zu benutzen, so kann es natürlich trotzdem vorkommen, dass eine Melodie verblüffende Ähnlichkeit mit einer bereits exisitierenden geschützten Melodie aufweist.
Was nun?

Angesichts der abertausenden geschützten Werke kann ich wohl kaum prüfen, ob mein Stückchen zufällig eine solche Ähnlichkeit oder Gleichheit enthält. Diese Situation macht das unabsichtliche Zitat aber auch nicht weniger verboten. :confused:

Seh ich hier das Offensichtliche nicht, oder besteht diese Problematik tatsächlich?

lg marcus
 
Ich hab da mal eine praktische Frage zu.

Wenn ich ein Stückchen schreibe, ohne bewusst Zitate zu benutzen, so kann es natürlich trotzdem vorkommen, dass eine Melodie verblüffende Ähnlichkeit mit einer bereits exisitierenden geschützten Melodie aufweist.
Was nun?

Angesichts der abertausenden geschützten Werke kann ich wohl kaum prüfen, ob mein Stückchen zufällig eine solche Ähnlichkeit oder Gleichheit enthält. Diese Situation macht das unabsichtliche Zitat aber auch nicht weniger verboten. :confused:

angenommen, Du verdienst einiges an der Publikation Deines Stückchens, und angenommen, es fällt demjenigen auf, bei dem Deine (sagen wir mal) Anleihe stattgefunden hat (ob absichtlich oder nicht), dann wird es Ärger geben - - zumindest lässt sich daraus ersehen, dass es nützlich ist, sich in dem Genre auszukennen, in dem man was macht: um zu vermeiden, ein 5. Sinfonie in c-Moll, eine Aida oder eine Nkleine nachtmusik nochmals zu komponieren... ;) :) :D
 
Rolf, aber das vermeintliche Zitat muss ja nicht aus einem bekannten Stück stammen. Der Urheberschutz ist ja für alle gleich. :)

Ich stelle mir vor, ich mache großen Reibach, dann zaubert jemand aus seiner Schublade ein Stück hervor, dass teilweise mit meinem übereinstimmt und offenbar vor meinem geschrieben wurde.

Ich unterstelle jetzt wie gesagt keinem der Beteiligten eine schlechte Absicht. ;)

lg marcus
 
Formell "geschützt" muss ers nicht haben, sobald es das Stück gibt (muss nicht ausnotiert sein, wenn du eine Phrase zum ersten Mal genau so improvisiert hast, hast du auch Rechte drauf, auch wenn du sie 5 Sekunden später schon wieder vergisst) ist es geschützt. Beweisen ist nicht ganz so einfach, aber wenn ers einem Dritten vorgespielt hat, der vom Gericht für glaubwürdig erachtet wird, Erwähnung in Briefen etc. Alles kein Problem.

Urheberrecht führt oft zu sehr lustigen Fällen, weil die Grenzen nicht so klar gezogen werden können und sich die Menschen im Alltag (auch in der Geschäftswelt) oft gar nicht bewusst sind, dass sie Sachverhalte mit Urheberrechtsproblematik vor sich haben.


Dieser Post geht von der Rechtslage in der Republik Österreich aus. Unterschiede zum deutschen Recht sind möglich, würden mich jedoch sehr wundern
 
Darf ich eine Akkordfolge von einem Song nehmen (bestehen aus 5-8 Akkorden), dazu dann eine neue Melodie komponieren, auch eine andere Begleitung vielleicht und das ganze dann als "meins" verkaufen?
Die "Superstars" machen es jedenfalls. Pachelbel lässt grüßen. Allein seine Akkordfolge aus "Canon in D" wurde von allen möglichen namhaften Rock- und Popstars kopiert.
Hier ein lustiges Video dazu:
http://www.youtube.com/watch?v=JdxkVQy7QLM
 


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