Was tun bei Transportschaden?

Keinesfalls den Gutachter der Transportfirma akzeptieren, sondern einen eigenen Gutachter beauftragen - am besten jemanden, der der auch vor Gericht anerkannt ist (also doch „vereidigt“).
 
Ärgerlich und traurig. Ich wünsche Dir, dass man das gute Stück wieder hinbekommt.

Dein Verständnis einer Versicherung ist allerdings falsch. Sie hat nicht die Aufgabe, Dir einen persönlich festgesetzten Liebhaberwert zu ersetzen - selbst, wenn Du gerade diesen Wert wenige Tage vorher für die Ware bezahlt hast. Eine solche Versicherung wäre für den Versicherer nicht realistisch kalkulierbar. Stell dir mal das Extrembeispiel vor, Du kaufst für eine Million Euro ein rohes Ei und lässt es von A nach B bringen. Dabei geht es natürlich kaputt und Du willst jetzt die Million von der Versicherung. Das kann nicht funktionieren. Die Versicherungssumme ist nur ein Maximalwert.
 
Ich verstehe zwar die Verärgerung, aber nicht die Anprangerei.
Klaviere, Flügel, Möbel werden ständig und immer wieder beim Transport beschädigt. Das gehört dazu.
Die Firma (wirklich unkenntlich gemacht wurde sie ja nicht) ist sehr erfahren und wird sicher routiniert mit so einem Vorfall umgehen. Ist nicht ihr erster und nicht ihr letzter.
Nach Absprache mit Piano-E****** geht er nach Lichtenfels zum internen Klavierbaumeister.
Na siehste. Das ist doch erst mal die ganz logische und richtige Vorgehensweise. Warte doch einfach ab, was dabei herauskommt. Bisher sehe ich überhaupt kein Problem. Ist mir ein Rätsel, wie man da gleich an Anwalt denken kann.
 
Ich verstehe zwar die Verärgerung, aber nicht die Anprangerei.
Klaviere, Flügel, Möbel werden ständig und immer wieder beim Transport beschädigt. Das gehört dazu.
Die Firma (wirklich unkenntlich gemacht wurde sie ja nicht) ist sehr erfahren und wird sicher routiniert mit so einem Vorfall umgehen. Ist nicht ihr erster und nicht ihr letzter.

Na siehste. Das ist doch erst mal die ganz logische und richtige Vorgehensweise. Warte doch einfach ab, was dabei herauskommt. Bisher sehe ich überhaupt kein Problem. Ist mir ein Rätsel, wie man da gleich an Anwalt denken kann.
Ich bin hier auch mit echtem Vor- und Nachname unterwegs und stehe dazu, was ich schreibe.

Vielleicht bin ich beim nächsten Unfall wesentlich entspannter. Man lernt ja eine Menge dazu.
 
Ärgerlich und traurig. Ich wünsche Dir, dass man das gute Stück wieder hinbekommt.

Dein Verständnis einer Versicherung ist allerdings falsch. Sie hat nicht die Aufgabe, Dir einen persönlich festgesetzten Liebhaberwert zu ersetzen - selbst, wenn Du gerade diesen Wert wenige Tage vorher für die Ware bezahlt hast. Eine solche Versicherung wäre für den Versicherer nicht realistisch kalkulierbar. Stell dir mal das Extrembeispiel vor, Du kaufst für eine Million Euro ein rohes Ei und lässt es von A nach B bringen. Dabei geht es natürlich kaputt und Du willst jetzt die Million von der Versicherung. Das kann nicht funktionieren. Die Versicherungssumme ist nur ein Maximalwert.
Danke, das habe ich inzwischen auch gelernt :001:
 
denn das Fachwissen eines vereidigten Sachverständigen muss weit über dem Durchschnitt liegen.
Öhm, nö. "Vereidigt" bedeutet zunächst erst mal unabhängig, mehr nicht.
Und "öffentlich bestellt" muss lediglich die (regelmäßige) Überprüfung seiner Qualifikation bestehen (bei mir wäre die Prüfstelle z.B. die Handwekskammer). Die Qualifikation muss nicht weit über dem Durchschnitt liegen, sie muss "nur" vorhanden sein.
 
 
Jeder kann vor Gericht anerkannt, also vereidigt werden. Ich war auch schon vereidigter Dolmetscher. Vereidigt heißt nicht mehr und nicht weniger, dass man unter Strafandrohung gezwungen ist, die Wahrheit, nichts als die Wahrheit, auszusagen.
Aber es heißt auch, dass der vereidigte Sachverständige unparteiisch ist oder unparteiisch sein muss, oder? Das wäre mir der wichtigste Punkt...
 

So wie ich das bei meiner Mutter (Rechtsanwältin) mitbekommen habe, wird man vor Gericht immer nur für den speziellen Gerichtsauftritt vereidigt.
Das ist ein Schritt, der getan wird, wenn bei einem Zeugen oder Sachverständigen von einer der Prozessparteien angenommen wird, diese könnte eventuell die Unwahrheit sagen.
Mehr als eine Versicherung ist das allerdings auch nicht, denn natürlich ist es technisch möglich, auch unter Eid zu lügen .... das kann dann nur eben gerichtliche Konsequenzen haben.

Vor Gericht ist mit Ausnahme der Beschuldigten und dessen Verteidigern in einem Strafrechtsprozess restlos JEDER geladene Zeuge dazu verpflichtet, die Wahrheit zu sagen (und nichts als die Wahrheit).
Der Eid dient lediglich der Strafbewehrung einer Falschaussage vor Gericht.
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass Gutachter prinzipiell vereidigt werden.

Einen Grundstatus "vereidigt" gibt es aber vor Gericht nicht, denn der Eid ist etwas, das vor Gericht passieren muss.
Wer das nicht möchte, der gibt Eidesstattliche Erklärungen ab.

Einen Gutachter, der bei der beklagten Firma auf der Gehaltsliste steht (ihr "interner" Klavierbauer), kann man auch einfach so ablehnen ... denn das ist beinahe die Definition von "befangen". Gutachter sollen "unabhängig" sein ... und ein Mitarbeiter der beklagten Firma ist das genauso wenig, wie der beste Freund des Klagenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Worte Gutachter/Sachverständiger sind nicht geschützt, jeder kann sich so nennen und deswegen kann auch der Pianist als im Gericht vereidigter Dolmetscher auftreten oder der Metzgermeister behaupten er sei Sachverständiger für Flügel .

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter/Sachverständiger dagegen ist eine andere Hausnummer wie Marlene schon aufzeigte:
Man wird von vornherein vereidigt daß man unparteiisch und unabhängig sein muß.
Desweiteren wird eine besondere Qualifikation vorausgesetzt und man muß entsprechend vertrauenswürdig sein - dies wird von der IHK überprüft und man wird danach bestellt und vereidigt oder abgelehnt.
Diese öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter werden vor Gericht bevorzugt.
 
Ich habe mal nach Zeitwerttabellen gesucht, dort wird für Instrumente der zweithöchsten Qualitätsklasse im Alter von 5 Jahren ein Wertverlust von 40 Prozent angegeben. Das wären bei 33.000 Euro Neupreis 19.800 Euro Zeitwert. Aber ein Totalschaden ist das ganz bestimmt nicht.
 
Ich habe mal nach Zeitwerttabellen gesucht, dort wird für Instrumente der zweithöchsten Qualitätsklasse im Alter von 5 Jahren ein Wertverlust von 40 Prozent angegeben. Das wären bei 33.000 Euro Neupreis 19.800 Euro Zeitwert. Aber ein Totalschaden ist das ganz bestimmt nicht.
Das haben uns inzwischen mehrere Klavierbaumeister bestätigt, dass Yamaha Flügel in der Regel solche Unfälle sehr gut überstehen :herz:
 
dass Yamaha Flügel in der Regel solche Unfälle sehr gut überstehen
Da hätte Gould wohl ein paar Jahre früher zu Yamaha wechseln müssen, denn sein Steinway-D fiel von einer Rampe und war nicht mehr zu seiner Zufriedenheit zu reparieren...

 
Yamaha C9? Sicherlich nicht. Angeblich war es ein CF-II, aber dann wäre das das einzig bekannte Instrument mit dieser Bezeichnung. Vermutlich ist es ein CF (275cm), dessen Nachfolgemodell dann der CF-III wurde.
 

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