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Na siehste. Das ist doch erst mal die ganz logische und richtige Vorgehensweise. Warte doch einfach ab, was dabei herauskommt. Bisher sehe ich überhaupt kein Problem. Ist mir ein Rätsel, wie man da gleich an Anwalt denken kann.Nach Absprache mit Piano-E****** geht er nach Lichtenfels zum internen Klavierbaumeister.
Und vereidigt wird man vor Gericht, das ist kein Titel oder eine Qualifikation.
Ich bin hier auch mit echtem Vor- und Nachname unterwegs und stehe dazu, was ich schreibe.Ich verstehe zwar die Verärgerung, aber nicht die Anprangerei.
Klaviere, Flügel, Möbel werden ständig und immer wieder beim Transport beschädigt. Das gehört dazu.
Die Firma (wirklich unkenntlich gemacht wurde sie ja nicht) ist sehr erfahren und wird sicher routiniert mit so einem Vorfall umgehen. Ist nicht ihr erster und nicht ihr letzter.
Na siehste. Das ist doch erst mal die ganz logische und richtige Vorgehensweise. Warte doch einfach ab, was dabei herauskommt. Bisher sehe ich überhaupt kein Problem. Ist mir ein Rätsel, wie man da gleich an Anwalt denken kann.
Das haben uns auch viele geraten (unter anderen auch Klavierbaumeister). Danke!Keinesfalls den Gutachter der Transportfirma akzeptieren, sondern einen eigenen Gutachter beauftragen - am besten jemanden, der der auch vor Gericht anerkannt ist (also doch „vereidigt“).
Danke, das habe ich inzwischen auch gelerntÄrgerlich und traurig. Ich wünsche Dir, dass man das gute Stück wieder hinbekommt.
Dein Verständnis einer Versicherung ist allerdings falsch. Sie hat nicht die Aufgabe, Dir einen persönlich festgesetzten Liebhaberwert zu ersetzen - selbst, wenn Du gerade diesen Wert wenige Tage vorher für die Ware bezahlt hast. Eine solche Versicherung wäre für den Versicherer nicht realistisch kalkulierbar. Stell dir mal das Extrembeispiel vor, Du kaufst für eine Million Euro ein rohes Ei und lässt es von A nach B bringen. Dabei geht es natürlich kaputt und Du willst jetzt die Million von der Versicherung. Das kann nicht funktionieren. Die Versicherungssumme ist nur ein Maximalwert.
Öhm, nö. "Vereidigt" bedeutet zunächst erst mal unabhängig, mehr nicht.denn das Fachwissen eines vereidigten Sachverständigen muss weit über dem Durchschnitt liegen.
am besten jemanden, der der auch vor Gericht anerkannt ist (also doch „vereidigt“).
Aber es heißt auch, dass der vereidigte Sachverständige unparteiisch ist oder unparteiisch sein muss, oder? Das wäre mir der wichtigste Punkt...Jeder kann vor Gericht anerkannt, also vereidigt werden. Ich war auch schon vereidigter Dolmetscher. Vereidigt heißt nicht mehr und nicht weniger, dass man unter Strafandrohung gezwungen ist, die Wahrheit, nichts als die Wahrheit, auszusagen.
weil die von ihnen erstellten Gutachten vor Gericht anerkannt werden.Diese öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter werden vor Gericht bevorzugt
Das haben uns inzwischen mehrere Klavierbaumeister bestätigt, dass Yamaha Flügel in der Regel solche Unfälle sehr gut überstehenIch habe mal nach Zeitwerttabellen gesucht, dort wird für Instrumente der zweithöchsten Qualitätsklasse im Alter von 5 Jahren ein Wertverlust von 40 Prozent angegeben. Das wären bei 33.000 Euro Neupreis 19.800 Euro Zeitwert. Aber ein Totalschaden ist das ganz bestimmt nicht.

Da hätte Gould wohl ein paar Jahre früher zu Yamaha wechseln müssen, denn sein Steinway-D fiel von einer Rampe und war nicht mehr zu seiner Zufriedenheit zu reparieren...dass Yamaha Flügel in der Regel solche Unfälle sehr gut überstehen
Das war gutDa hätte Gould wohl ein paar Jahre früher zu Yamaha wechseln müssen, denn sein Steinway-D fiel von einer Rampe und war nicht mehr zu seiner Zufriedenheit zu reparieren...
Der Flügel hätte nicht zum Spediteur gemusst - Vorderdeckel tauschen - Tasten einhängen - fertig.Mein Flügel ist stark beschädigt. Nach Absprache mit Piano-E****** geht er nach Lichtenfels zum internen Klavierbaumeister.