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Ich habe einen Kunden, bei dem der Starkregen hier in Münster (bis zu 300 Liter pro qm) dazu führte, dass sein Klavier ca. 30 bis 50 cm hoch im Wasser stand über einige Stunden. Ich habe es mir noch nicht angesehen, gehe aber davon aus, dass ein derartiger Schaden entstanden sein dürfte, der eine Generalüberholung erfordern dürfte? Seine Versicherung würde den Wiederbeschaffungswert bezahlen. Und das ist nun mein Problem.
Es handelt sich um ein gut erhaltenes altes Schellackschätzchen. Marke und Baujahr ist mir momentan unbekannnt, aber aus der Erinnerung heraus sage ich jetzt mal so ca. 1920. Marke wie gesagt momentan unbekannt, war aber (in meiner Erinnerung) ein recht gutes.
Wiederbeschaffungswert ist ja quasi der Preis, den er für ein nach Art und Güte vergleichbares Klavier zahlen müsste. Aber wie kann man das feststellen?? Kann man einfach so behaupten, ein 132 cm hohes deutsches Klavier von 1920 müsse durch ein 132 cm hohes heutiges deutsches Klavier ersetzt werden? Für das Geld bekäme man ja gleich zwei Generalüberholungen
Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll. Ich möchte vermeiden, einen Wert für das alte Klavier zu beziffern, aber das will der Kunde eigentlich ja auch nicht. Er möchte lediglich ein Angebot, was ein vergleichbares Klavier kosten würde. Hat jemand einen Ratschlag für mich?
Bei Antiquitäten ist so weit ich weiß der Wert relevant, für den man ein nach Art und Güte vergleichbares Teil bekäme. Hmm, muss ich jetzt auf Ebay schauen, was gut erhaltene Schellackschätzchen von 1920 üblicherweise so bringen? Oder darf ich ihm ein leckeres neues großes Seiler verkaufen?
Ist hier jemand aus der Versicherungsbranche oder hatte mal jemand einen ähnlich Fall selber erlebt?
Es handelt sich um ein gut erhaltenes altes Schellackschätzchen. Marke und Baujahr ist mir momentan unbekannnt, aber aus der Erinnerung heraus sage ich jetzt mal so ca. 1920. Marke wie gesagt momentan unbekannt, war aber (in meiner Erinnerung) ein recht gutes.
Wiederbeschaffungswert ist ja quasi der Preis, den er für ein nach Art und Güte vergleichbares Klavier zahlen müsste. Aber wie kann man das feststellen?? Kann man einfach so behaupten, ein 132 cm hohes deutsches Klavier von 1920 müsse durch ein 132 cm hohes heutiges deutsches Klavier ersetzt werden? Für das Geld bekäme man ja gleich zwei Generalüberholungen
Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll. Ich möchte vermeiden, einen Wert für das alte Klavier zu beziffern, aber das will der Kunde eigentlich ja auch nicht. Er möchte lediglich ein Angebot, was ein vergleichbares Klavier kosten würde. Hat jemand einen Ratschlag für mich?
Bei Antiquitäten ist so weit ich weiß der Wert relevant, für den man ein nach Art und Güte vergleichbares Teil bekäme. Hmm, muss ich jetzt auf Ebay schauen, was gut erhaltene Schellackschätzchen von 1920 üblicherweise so bringen? Oder darf ich ihm ein leckeres neues großes Seiler verkaufen?
Ist hier jemand aus der Versicherungsbranche oder hatte mal jemand einen ähnlich Fall selber erlebt?